Rechtsprechung
   OLG Celle, 29.10.2003 - 15 UF 84/03   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Vaterschaftsanfechtungsverfahren: Begründung des hinreichenden Anfechtungsverdachts durch ein heimlich eingeholtes DNA-Abstammungsgutachten

  • Niedersächsische Oberlandesgerichte

    BGB § 1600b
    Familienrecht, Abstammungsprozess, Vaterschaftsanfechtung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Vaterschaftsanfechtungsverfahren: Begründung des hinreichenden Anfechtungsverdachts durch ein heimlich eingeholtes DNA-Abstammungsgutachten

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1600b
    Zu den Voraussetzungen einer Vaterschaftsanfechtungsklage

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Familienrecht, Abstammungsprozess, Vaterschaftsanfechtung

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Benkelberg & Kollegen (Kurzmitteilung)
  • v-a-k.de (Leitsatz)

    Entscheidung zu heimlichen Vaterschaftstests

  • lto.de (Kurzinformation)

    Vaterschaftstest ohne Zustimmung der allein sorgeberechtigten Mutter ungeeignet

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2004, 449
  • NJW 2005, 528 (Ls.)
  • FamRZ 2004, 481
  • FamRZ 2004, 825 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (14)  

  • BVerfG, 13.02.2007 - 1 BvR 421/05  

    Vaterschaftsfeststellung

    b) das Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 29. Oktober 2003 - 15 UF 84/03 -,.
  • BGH, 12.01.2005 - XII ZR 227/03  

    Familienrecht - Verwertbarkeit von heimlich eingeholter DNA- Analyse

    Das Oberlandesgericht, dessen Entscheidung u.a. in FamRZ 2004, 481 ff. veröffentlicht ist, wies die dagegen gerichtete Berufung des Klägers zurück.

    Trifft dies zu, dann hat er diese Vorschriften im Lichte der Grundrechte auszulegen und anzuwenden (vgl. BVerfG NJW 1991, 2411 f. m.w.N.) und darf dies nicht als praxisfern (vgl. Huber FamRZ 2004, 825, 826) oder als Ausfluß einer "verfassungsrechtlichen Überhöhung" (vgl. Spickhoff FamRZ 2003, 1581 f.) abtun.

  • BGH, 12.01.2005 - XII ZR 60/03  

    Anfechtung der Vaterschaft kann nicht auf heimlich eingeholten

    Trifft dies zu, dann hat er diese Vorschriften im Lichte der Grundrechte auszulegen und anzuwenden (vgl. BVerfG NJW 1991, 2411 f. m.w.N.) und darf dies nicht als praxisfern (vgl. Huber FamRZ 2004, 825, 826) oder als Ausfluß einer "verfassungsrechtlichen Überhöhung" (vgl. Spickhoff FamRZ 2003, 1581 f.) abtun.
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  • OLG Stuttgart, 11.07.2008 - 8 WF 102/08  

    Sachverständigenentschädigung im Vaterschaftsanfechtungsverfahren:

    Bei einer außergerichtlich veranlassten DNA-Analyse kann nicht mit Sicherheit davon ausgegangen werden, dass das untersuchte genetische Material auch tatsächlich von den Beteiligten stammt (OLG Celle NJW 2004, 449), während diese Voraussetzung bei dem gerichtlichen Gutachten unzweifelhaft erfüllt ist.

    Die nicht heimlich eingeholte DNA-Analyse ist geeignet, den Anfechtungsverdacht zu begründen, führt aber nicht zur Entbehrlichkeit der Einholung eines gerichtlichen genetischen Abstammungsgutachtens, dass auf Blut- und Speichelproben der Probanden beruht, im Interesse der Beteiligten und insbesondere des Kindes (zur Nichtverwertbarkeit eines heimlich eingeholten DNA-Abstammungsgutachtens: BGHZ 162, 1; OLG Celle NJW 2004, 449).

  • OLG Köln, 05.08.2009 - 2 U 190/08  

    Zeitliche Grenzen eines Auskunftsanspruchs gegenüber dem Testamentsvollstrecker

    Der von dem Verfahren Betroffene ist auf die Abwehr eines ihm ungerechtfertigt erscheinenden Vorwurfs mit den Mitteln beschränkt, die ihm die jeweilige Verfahrensordnung, hier die StPO, zur Verfügung stellt (allgM, vgl. nur BGH NJW 2004, 449; Palandt-Sprau, BGB, 67. Aufl., § 823 Rn. 37 und 104, jeweils mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

    Ein Widerrufs- oder Unterlassungsanspruch kommt in derartigen Fällen nur ganz ausnahmsweise dann in Betracht, wenn sich das Verhalten als sittenwidrig darstellt und mit (mindestens bedingtem) Schädigungsvorsatz erfolgt (vgl. BGH NJW 2004, 449).

  • OLG Dresden, 30.09.2004 - 21 UF 70/04  

    Anforderungen an die Darlegung von Umständen in einer

    b) Der Senat lässt die Revision zum Bundesgerichtshof zu, weil er mit Mutschler (FamRZ 2004, 74; 2004, 825 ; vgl. auch LG München I FamRZ 2003, 1580) der Auffassung ist, dass auch ein unter Verstoß gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Beklagten eingeholtes Abstammungsgutachten geeignet ist, die Schlüssigkeit der Anfechtungsklage zu begründen (ebenso: OLG Karlsruhe FamRZ 2003, 52): Die vorgetragenen Gründe müssen nur geeignet sein, bei objektiver Betrachtung Zweifel zu wecken (BGH FamRZ 1998, 955 ), eine Wahrscheinlichkeit ist nicht vorausgesetzt.

    Der Senat setzt sich damit in Widerspruch zu den Entscheidungen des Thüringer Oberlandesgerichts (Urteil vom 6. März 2003 - 1 UF 358/02 = OLG-NL 2003, 110) und des OLG Celle (Urteil vom 29. Oktober 2003 - 15 UF 84/03 = JAmt 2004, 140).

  • OLG Celle, 24.11.2004 - 15 UF 2/04  

    Scheinvaterregress gegen den biologischen Vater: Erstattungsfähigkeit der Kosten

    Es ist dem Scheinvater vor dem Anerkenntnis möglich und rechtlich zumutbar, im Einverständnis mit der Mutter des Kindes einen Vaterschaftstest durchführen zu lassen (vergl. zum heimlichen Vaterschaftstest OLG Thüringen FamRZ 2003, 944, f.; Senat FamRZ 2004, 481 ff.), um sich über die tatsächlichen Grundlagen seines mit weitreichenden Folgen verbundenen Vaterschaftsanerkenntnisses Klarheit zu verschaffen.
  • OLG Köln, 06.05.2004 - 14 UF 235/03  

    Anonyme Anrufe reichen für Anfechtung von Vaterschaft nicht aus // Mutter und

    Das reicht nicht aus, denn dann wäre die Verweigerung der Abstammungsklage bei heimlich eingeholten Gutachten sehr leicht zu umgehen (OLG Jena FPR 2003, 374; OLG Celle NJW 2004, 449).
  • OLG Celle, 04.07.2005 - 15 UF 34/05  

    Vaterschaftsanfechtung: Verwertbarkeit eines vom Gericht eingeholten

    Insbesondere steht das sich aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG ergebende Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung des Beklagten als Ausprägung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts anders als bei heimlich eingeholten privaten Vaterschaftstests (vgl. BGH a.a.O.; Senat NJW 2004, 449) einer Verwertung des Gerichtsgutachtens nicht entgegen.
  • BVerfG, 22.05.2007 - 1 BvR 421/05  

    Wertfestsetzung für ein Verfassungsbeschwerdeverfahren

    b) das Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 29. Oktober 2003 - 15 UF 84/03 -,.
  • OLG Schleswig, 07.01.2005 - 12 WF 196/04  

    Prozesskostenhilfe für eine Vaterschaftsanfechtung aufgrund eines heimlichen

  • OLG Frankfurt, 17.02.2011 - 26 Sch 13/10  

    Schiedswesen - Verstoß gegen Parteivereinbarung: Aufhebung des Schiedsspruchs!

  • BVerfG - 1 BvR 465/05 (anhängig)  
  • BVerfG - 1 BvR 421/05 (anhängig)  
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