Rechtsprechung
   OLG Celle, 29.11.2000 - 21 U 36/00   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Einziehung von Telefongebühren durch Mobilfunkunternehmen bei Sittenwidrigkeit von Teledienstverträgen über Telefonsexgespräche und Wirksamkeit des Telefonvertrages

  • Niedersächsische Oberlandesgerichte

    BGB § 138 Abs. 1, TDG § 2, TDG § 3 Nr. 1
    Dienstvertrag, Anlagevertrag, Provision aus Anlagevertrag, Beweiswürdigung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Einziehung von Telefongebühren durch Mobilfunkunternehmen bei Sittenwidrigkeit von Teledienstverträgen über Telefonsexgespräche und Wirksamkeit des Telefonvertrages

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Kurzfassungen/Presse

  • Hahn Rechtsanwälte (Kurzinformation)

    Telefonsexgespräche / Telefonprovidervertrag / Sittenwidrigkeit

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • MMR 2001, 704



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Wird zitiert von ...  

  • OLG Stuttgart, 09.05.2001 - 9 U 18/01  

    Telefonsexverträge unter 0190-Servicenummern - Sittenwidrigkeit - Telefonvertrag

    Teilweise wird die Auffassung vertreten, das Telekommunikationsunternehmen biete das Telefonsexgespräch als eigenes Endkundenprodukt an (Schütz/Lober, MMR 1999, Heft 8 VI), teilweise, Vertragspartner sei hinsichtlich der gesamten Leistung das Telekommunikationsunternehmen, das nach § 278 BGB für das sittenwidrige Verhalten des Telefonsexanbieters als seines Erfüllungsgehilfen einzustehen habe (Helmut Hoffmann, MMR 1999, 483, 486), teils wird unterschieden zwischen dem Telefonvertrag mit dem Telekommunikationsunternehmen und dem Telefondienstvertrag mit dem Telefonsexanbieter (OLGR Celle 2001, 40).

    Der Senat vermag dem Oberlandesgericht Celle (OLGR Celle 2001, 40) nicht zu folgen.

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