Rechtsprechung
| OLG Celle, 30.09.2009 - 14 U 63/09 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten; Ermittlung der Wertminderung
- Niedersächsische Oberlandesgerichte
BGB § 249, ZPO § 287
Schadensersatz. Mietwagenkosten. Vorteilsausgleich. pauschaler Abzug für ersparte Eigenaufwendungen. Wertermittlung. Methode Ruhkopf/Sahm. Vollkaskoversicherung. Insassenunfallversicherung. CDW. PAI - Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten; Ermittlung der Wertminderung
- verkehrslexikon.de
Beim Ersatz der unfallbedingten Mietwagenkosten ist ein Abzug von 5% für Eigenersparnis vorzunehmen
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten; Umfang des Vorteilsausgleichs; Ersatzfähigkeit der Aufwendungen für eine Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung und eine Insassenunfallversicherung
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Schadensersatz; Mietwagenkosten; Vorteilsausgleich; pauschaler Abzug für ersparte Eigenaufwendungen; Wertermittlung; Methode Ruhkopf/Sahm; Vollkaskoversicherung; Insassenunfallversicherung; CDW; PAI
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Ersatz der Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall
- lto.de (Kurzinformation)
Pauschaler Abzug von 5% der unfallbedingt entstandenen Mietwagenkosten als Vorteilsausgleich für ersparte Eigenaufwendungen
Besprechungen u.ä.
- vogel.de (Entscheidungsbesprechung)
Höhere Wertminderung in der Oberklasse - Ruhkopf/Sahm eignet sich für höherklassige Fahrzeuge
Verfahrensgang
- LG Hannover, 11.03.2009 - 16 O 362/07
- OLG Celle, 30.09.2009 - 14 U 63/09
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Frankfurt, 11.10.2011 - 14 U 174/10 a) Wie der Senat in seiner Entscheidung vom 9.2.2010, 14 U 63/09 in Anlehnung an die Entscheidung des BGH (NJW 2009, 1416) entschieden hat, ist die Beklagte im Rahmen des Vertriebs der Beteiligung am VIP Medienfonds 3 verpflichtet, die Anleger über die von ihr vereinnahmten Vergütungen aufzuklären.
Da die Vergütung außer dem ersten nach Erreichen eines Mindestumsatzes von 5.000.000 EUR ausgezahlt werden sollte, entstand hierdurch ein besonderer Anreiz für die Beklagte zum Vertrieb der streitgegenständlichen Beteiligung (vgl. Senatsurteil vom 9.2.2010 14 U 63/09).
Deshalb genügen auch die Angaben in dem Prospekt nicht, um den Interessenkonflikt der Beklagten offenzulegen (vgl. auch BGH, Beschluss vom 9.3.2011, XI ZR 191/10, WM 2011, 925; Senatsurteil vom 9.2.2010, 14 U 63/09).
Der Senat hat in seinem Urteil vom 9.2.2010, 14 U 63/09 bereits entschieden, dass sich die Beklagte nicht auf einen unvermeidbaren Verbotsirrtum berufen kann.
- OLG Celle, 29.02.2012 - 14 U 49/11
Schätzung der erstattungsfähigen Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall nach dem …
30. September 2009 14 U 63/09, SP 2010, 78 juris-Rdnrn. 31 ff. mit näherer Begründung des pauschalen Abzugsbetrags von 5 % für ersparte Eigenaufwendungen in Fällen ohne individuelle Besonderheiten).aa) Für den Vollkaskoversicherungsschutz mit höherer Selbstbeteiligung gilt Folgendes: Nach Auffassung des Senates hat ein Geschädigter bei der Anmietung eines Ersatzfahrzeuges Anspruch auf Ersatz der Kosten für einen Vollkaskoschutz ohne Selbstbeteiligung unabhängig davon, ob sein eigenes Fahrzeug in gleicher Weise versichert war (vgl. Urteil vom 30. September 2009 14 U 63/09, SP 2010, 78 juris-Rdnr. 28).
- AG Ahlen, 12.05.2011 - 30 C 1/11 ein Geschädigter Die Kosten der auch wenn der Geschädigte wäre, sind dieseKostennur erforderlich, bessergestellt hat abgeschlossen eine solcheVer sicher ung n b e i s e i n em b e sch ä d i g te F a h rz eug Az: ( v g l .a u c h OL G C e l l e ,3 0 .0 9 .2 009, 14 U 63/09) .Dies ist nach Angabende r d Kl ä g e r i vo rl i e g e n n i ch td e r F a l l .
