Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 01.03.2007 - I-2 U 98/06, 2 U 98/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Zentrum für gewerblichen Rechtsschutz
Kleinleistungsschalter
- it-recht-kanzlei
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
PatG § 9 Abs. 1; PatG § 139 Abs. 1
Unterlassungsanspruch wegen Verletzung des Patents eines Schaltmechanismus für einen Kleinleistungsschalter - Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 01.08.2006 - 4a O 115/06
- OLG Düsseldorf, 01.03.2007 - I-2 U 98/06, 2 U 98/06
Zeitschriftenfundstellen
- GRUR-RR 2007, 219
Wird zitiert von ... (26)
- LG Düsseldorf, 16.12.2008 - 4b O 280/07
Gittergewebe
Mit Rücksicht auf das geltende Trennungsprinzip muss das Verletzungsgericht die Tatsache der Patenterteilung ohne eigene Prüfungskompetenz im Klageverfahren ebenso wie im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes grundsätzlich hinnehmen (OLG Düsseldorf, InstGE 7, 147 - Kleinleistungsschalter; OLG Düsseldorf, GRUR 1983, 79, 80 - Einstweilige Verfügung in Patentsachen; OLG Frankfurt a.M., GRUR-RR 2003, 263, 264 - mini flexiprobe).Die Frage der Rechtsbeständigkeit kann sich für das Verletzungsgericht auch im Verfügungsverfahren jedoch grundsätzlich nur dann stellen, wenn das Patent in seinem Bestand tatsächlich angegriffen ist (OLG Düsseldorf, InstGE 7, 147 - Kleinleistungsschalter).
In dieser Situation kann mithin das schlichte Vorbringen der Schutzunfähigkeit zusammen mit der ernsthaften Ankündigung, demnächst den Bestand des Schutzrechts anzugreifen, im Verletzungsprozess genügen (OLG Düsseldorf, InstGE 7, 147 -Kleinleistungsschalter).
- LG Düsseldorf, 29.04.2010 - 4a O 41/10
Korrosionsschutz
Mit Rücksicht auf das geltende Trennungsprinzip muss das Verletzungsgericht die Tatsache der Patenterteilung ohne eigene Prüfungskompetenz im Klageverfahren ebenso wie im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes grundsätzlich hinnehmen (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2007, 219 - Kleinleistungsschalter; OLG Düsseldorf, GRUR 1983, 79, 80 - Einstweilige Verfügung in Patentsachen; OLG Frankfurt a.M., GRUR-RR 2003, 263, 264 - mini flexiprobe).Die Frage der Rechtsbeständigkeit kann sich für das Verletzungsgericht nur dann stellen, wenn das Patent in seinem Bestand durch Einlegen eines Rechtsmittels tatsächlich angegriffen ist (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2007, 219 - Kleinleistungsschalter).
Nur soweit und so lange gegen das Verfügungspatent ein Einspruchsverfahren oder eine Nichtigkeitsklage anhängig ist, können zum Erfolg führende Zweifel an der Schutzfähigkeit bestehen (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2007, 219 - Kleinleistungsschalter; OLG Frankfurt a.M., GRUR-RR 2003, 263, 264 - mini flexiprobe; OLG Hamburg, GRUR-RR 2002, 244, 245 - Spannbacke).
- LG Düsseldorf, 27.11.2008 - 4b O 225/08
Gewürzfolie
Die Frage nach dem Rechtsbestand stellt sich dem Verletzungsgericht aber grundsätzlich nur dann, wenn das Patent in seinem Bestand tatsächlich angegriffen ist (OLG Düsseldorf GRUR-RR 2007, 219, 220 - Kleinleistungsschalter).In dieser Situation kann mithin das schlichte Vorbringen der Schutzunfähigkeit zusammen mit der ernsthaften Ankündigung, demnächst den Bestand des Schutzrechts anzugreifen, im Verletzungsprozess genügen (OLG Düsseldorf GRUR-RR 2007, 219, 220 - Kleinleistungsschalter).
- OLG Düsseldorf, 29.04.2010 - 2 U 126/09
Verfügungsgrund im Patentverletzungsverfahren
Damit Zweifel am Rechtsbestand des Verfügungspatents sich in einer Zurückweisung des Verfügungsantrags niederschlagen können, muss das Verfügungsschutzrecht allerdings mit einem Einspruch oder einer Nichtigkeitsklage angegriffen werden, weil nur sie das Patent tatsächlich zu Fall bringen können (Senat, InstGE 7, 147 - Kleinleistungsschalter). - OLG Düsseldorf, 18.05.2009 - 2 U 140/08
Vorliegen eines Verfügungsgrundes in Patentverletzungsstreitigkeiten
Da infolge des Eilcharakters eine Aussetzung des Verfügungsverfahrens nicht in Betracht kommt, ist in dieser Situation der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückzuweisen (vgl. Senat, InstGE 7, 147, 148 = GRUR-RR 2007, 219 - Kleinleistungsschalter). - LG Düsseldorf, 14.07.2009 - 4b O 19/09
Fugenband II
Mit Rücksicht auf das geltende Trennungsprinzip muss das Verletzungsgericht die Tatsache der Patenterteilung ohne eigene Prüfungskompetenz im Klageverfahren ebenso wie im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes grundsätzlich hinnehmen (OLG Düsseldorf, InstGE 7, 147 - Kleinleistungsschalter; OLG Düsseldorf, GRUR 1983, 79, 80 - Einstweilige Verfügung in Patentsachen; OLG Frankfurt a.M., GRUR-RR 2003, 263, 264 - mini flexiprobe).Die Frage der Rechtsbeständigkeit kann sich für das Verletzungsgericht auch im Verfügungsverfahren jedoch grundsätzlich nur dann stellen, wenn das Patent in seinem Bestand tatsächlich angegriffen ist (OLG Düsseldorf, InstGE 7, 147 - Kleinleistungsschalter).
- OLG Düsseldorf, 14.07.2009 - 2 U 87/08
Eilbedürftigkeit einer einstweiligen Verfügung wegen Patentverletzung
Da infolge des Eilcharakters eine Aussetzung des Verfügungsverfahrens nicht in Betracht kommt, ist in dieser Situation der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückzuweisen (vgl. Senat, InstGE 7, 147, 148 - Kleinleistungsschalter). - OLG Düsseldorf, 28.10.2010 - 2 U 37/10
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Verfügung wegen Verletzung eines …
Da infolge des Eilcharakters eine Aussetzung des Verfügungsverfahrens nicht in Betracht kommt, ist in dieser Situation der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückzuweisen (vgl. Senat, InstGE 7, 147, 148 - Kleinleistungsschalter). - OLG Düsseldorf, 22.12.2011 - 2 U 78/11
Knochenplatte II
Genauso wie es Sache des Beklagten eines einstweiligen Verfügungsverfahrens ist, das gegen ihn ins Feld geführte Antragsschutzrecht notfalls selbst in dem hierfür vorgesehenen Rechtsbestandsverfahren anzugreifen, um etwaige Bedenken gegen die Schutzfähigkeit des Verfügungspatents für den Verletzungsprozess beachtlich zu machen (Senat, InstGE 7, 147 - Kleinleistungsschalter), genauso ist es Sache des Verfügungsbeklagten, diejenigen Entgegenhaltungen zu benennen und hinsichtlich ihres Inhalts zu substantiieren, die einer Aufrechterhaltung des Verfügungspatents entgegen stehen sollen. - LG Mannheim, 27.02.2009 - 7 O 29/09
Einstweilige Verfügung im Patentverletzungsverfahren: Gesicherte Schutzrechtslage …
Zwar hat die Beklagte - - was grundsätzlich erforderlich wäre - (vgl. z.B. OLG Karlsruhe, GRUR 1988, 900 - Dutralene; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2007, 219, 220 - Kleinleistungsschalter m.w.N.) keine Entgegenhaltungen vorgelegt, die die Rechtsbeständigkeit konkret in Frage stellen. - LG Düsseldorf, 01.04.2008 - 4b O 11/08
- LG Düsseldorf, 19.02.2008 - 4b O 214/07
Textildruckmaschine
- LG Düsseldorf, 01.04.2008 - 4b O 8/08
- LG Düsseldorf, 30.03.2010 - 4a O 13/10
Oxycodonhydrochlorid
- OLG Düsseldorf, 22.11.2011 - 2 U 78/11
Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein Fixationssystem für Knochen
- LG Düsseldorf, 21.10.2008 - 4b O 203/08
Holzhäcksler
- LG Düsseldorf, 16.01.2009 - 4b O 284/08
Dämmplattenschneider
- LG Düsseldorf, 08.10.2009 - 4b O 134/09
Clopidogrel II
- LG Düsseldorf, 08.10.2009 - 4b O 141/09
Clopidogrel III
- LG Düsseldorf, 08.10.2009 - 4b O 125/09
Clopidogrel
- LG Düsseldorf, 26.11.2009 - 4b O 155/09
Fluvastatin
- LG Düsseldorf, 26.11.2009 - 4b O 173/09
Fluvastatin III
- LG Düsseldorf, 26.11.2009 - 4b O 172/09
Fluvastatin II
- LG Düsseldorf, 23.12.2009 - 4b O 233/09
Papier-/Pappe-Sortiermaschine
- LG Düsseldorf, 05.01.2010 - 4b O 199/09
Getränkebeutel
- LG Düsseldorf, 30.03.2010 - 4a O 4/10
Gleitsattelscheibenbremse
Sie betreiben juristische Internetseiten?