Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 01.03.2007 - I-2 U 98/06, 2 U 98/06   

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    PatG § 9 Abs. 1; PatG § 139 Abs. 1
    Unterlassungsanspruch wegen Verletzung des Patents eines Schaltmechanismus für einen Kleinleistungsschalter

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • GRUR-RR 2007, 219



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Wird zitiert von ... (26)  

  • LG Düsseldorf, 16.12.2008 - 4b O 280/07  

    Gittergewebe

    Mit Rücksicht auf das geltende Trennungsprinzip muss das Verletzungsgericht die Tatsache der Patenterteilung ohne eigene Prüfungskompetenz im Klageverfahren ebenso wie im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes grundsätzlich hinnehmen (OLG Düsseldorf, InstGE 7, 147 - Kleinleistungsschalter; OLG Düsseldorf, GRUR 1983, 79, 80 - Einstweilige Verfügung in Patentsachen; OLG Frankfurt a.M., GRUR-RR 2003, 263, 264 - mini flexiprobe).

    Die Frage der Rechtsbeständigkeit kann sich für das Verletzungsgericht auch im Verfügungsverfahren jedoch grundsätzlich nur dann stellen, wenn das Patent in seinem Bestand tatsächlich angegriffen ist (OLG Düsseldorf, InstGE 7, 147 - Kleinleistungsschalter).

    In dieser Situation kann mithin das schlichte Vorbringen der Schutzunfähigkeit zusammen mit der ernsthaften Ankündigung, demnächst den Bestand des Schutzrechts anzugreifen, im Verletzungsprozess genügen (OLG Düsseldorf, InstGE 7, 147 -Kleinleistungsschalter).

  • LG Düsseldorf, 29.04.2010 - 4a O 41/10  

    Korrosionsschutz

    Mit Rücksicht auf das geltende Trennungsprinzip muss das Verletzungsgericht die Tatsache der Patenterteilung ohne eigene Prüfungskompetenz im Klageverfahren ebenso wie im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes grundsätzlich hinnehmen (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2007, 219 - Kleinleistungsschalter; OLG Düsseldorf, GRUR 1983, 79, 80 - Einstweilige Verfügung in Patentsachen; OLG Frankfurt a.M., GRUR-RR 2003, 263, 264 - mini flexiprobe).

    Die Frage der Rechtsbeständigkeit kann sich für das Verletzungsgericht nur dann stellen, wenn das Patent in seinem Bestand durch Einlegen eines Rechtsmittels tatsächlich angegriffen ist (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2007, 219 - Kleinleistungsschalter).

    Nur soweit und so lange gegen das Verfügungspatent ein Einspruchsverfahren oder eine Nichtigkeitsklage anhängig ist, können zum Erfolg führende Zweifel an der Schutzfähigkeit bestehen (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2007, 219 - Kleinleistungsschalter; OLG Frankfurt a.M., GRUR-RR 2003, 263, 264 - mini flexiprobe; OLG Hamburg, GRUR-RR 2002, 244, 245 - Spannbacke).

  • LG Düsseldorf, 27.11.2008 - 4b O 225/08  

    Gewürzfolie

    Die Frage nach dem Rechtsbestand stellt sich dem Verletzungsgericht aber grundsätzlich nur dann, wenn das Patent in seinem Bestand tatsächlich angegriffen ist (OLG Düsseldorf GRUR-RR 2007, 219, 220 - Kleinleistungsschalter).

    In dieser Situation kann mithin das schlichte Vorbringen der Schutzunfähigkeit zusammen mit der ernsthaften Ankündigung, demnächst den Bestand des Schutzrechts anzugreifen, im Verletzungsprozess genügen (OLG Düsseldorf GRUR-RR 2007, 219, 220 - Kleinleistungsschalter).

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