Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 02.03.2011 - VII-Verg 48/10   

Volltextveröffentlichungen (5)

mehr
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergabe von Dienstleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs im Wege der Direktvergabe

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vergabe - Zu den Dienstleistungskonzessionen im ÖPNV

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Vergabekammer und Vergabesenat sind für Nachprüfung von Vergaben nach der EG-Verordnung über öffentliche Personenverkehrsdienste zuständig

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Beschluss des OLG Düsseldorf vom 02.03.2011, Az.: VII Verg 48/10 (ÖPNV; Dienstleistungskonzession; Zulässigkeit des Vergabenachprüfungsverfahrens; analoge Anwendung; In-House-Vergabe...)" von RA/FAVerwR Dr. Olaf Otting, original erschienen in: VergabeR 2011, 471 - 485.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NZBau 2011, 244
  • BauR 2011, 1220
  • VergabeR 2011, 471



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)  

  • OLG Düsseldorf, 28.07.2011 - Verg 20/11  

    Vergabe - Vertragsschluss mit Tochtergesellschaft: In-House-Vergabe?

    aa) Das Tatbestandsmerkmal eines "öffentlichen Auftrages" ist entgegen der Auffassung der Antragsgegnerinnen nicht wegen einer "In-House-Vergabe" zu verneinen (vgl. dazu zuletzt Senat, Beschluss vom 02.03.2011 - VII-Verg 48/10 = VergabeR 2011, 471).

    Der EuGH hat aus funktionalen Gründen die Vergabe von Aufträgen an Tochtergesellschaften des öffentlichen Auftraggebers in bestimmten Fällen als nicht vergabepflichtig angesehen, weil der öffentliche Auftraggeber den Auftrag zwar einer anderen juristischen Person erteilt, die jedoch funktional als seine eigene Dienststelle anzusehen ist (vgl. Senat Beschluss vom 02.03.2011 - VII-Verg 48/10, VergabeR 2011, 471, 476 unter II.1.a) m.w.N.).

    Der EuGH hat das Erfordernis, dass eine von dem öffentlichen Auftraggeber beherrschte Gesellschaft im Wesentlichen nur für den öffentlichen Auftraggeber tätig ist, daraus hergeleitet, dass andernfalls eine Verfälschung des Wettbewerbs drohe und der In-House-Auftragnehmer mit anderen Unternehmen in Wettbewerb treten könne (vgl. Senat, Beschluss vom 02.03.2011 - VII-Verg 48/10 - VergabeR 2011, 471, 476 ff. m.w.N.) Das gilt unabhängig davon, ob es sich um eine In-House-Vergabe oder um eine sonstige interkommunale Zusammenarbeit handelt.

  • OLG München, 22.06.2011 - Verg 6/11  

    Vergabe - Direktvergabe im öffentlichen Personennahverkehr

    Auch eine Inhouse-Vergabe ist kein Dienstleistungsauftrag im Sinne der RL 2004/18/EG bzw. 2004/17/EG (OLG Düsseldorf vom 2.3.2011 - Verg 48/10).

    Damit ist die europaweite Bekanntmachung als erster Schritt des Ausschreibungsverfahrens anzusehen und letztlich Teil der Vergabehandlung selbst (OLG Düsseldorf vom 3.3.2011 - Verg 48/10).

    Die Bundesrepublik Deutschland hat bisher keine derartigen Maßnahmen angeordnet; trifft der Mitgliedsstaat keine Übergangsmaßnahmen, so gilt die VO - welche keine Richtlinie ist - ab 3.12.2009 uneingeschränkt; der ausschreibende öffentliche Auftraggeber darf die VO nicht unbeachtet lassen (OLG Düsseldorf vom 3.3.2011 - Verg 48/10 m. w. N.).

    Der Senat schließt sich insoweit ausdrücklich der Ansicht des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 2.3.2011 - Verg 48/10) an, dass die §§ 102 ff. GWB in analoger Anwendung heranzuziehen sind.

  • OLG Jena, 23.12.2011 - 9 Verg 3/11  

    Vergabe - Nachprüfungsantrag unzulässig: Senkung der Verfahrensgebühr!

    Entschließt sich ein öffentlicher Auftraggeber, Leistungen des öffentlichen Personennahverkehrs im Sinne des § 8 Abs. 1 PBefG europaweit auszuschreiben, so gehört die Frage, ob er zuvor geprüft hat, ob eine ausreichende Verkehrsbedienung durch eigenwirtschaftliche Verkehrsleistungen möglich ist, nicht zum Prüfungsumfang im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren nach den §§ 102 ff. GWB (ebenso OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.03.2011, VII Verg 48/10).*).

    Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf für die Vergabe einer Dienstleistungskonzession nach der VO (EG) 1370/2007 im Bereich des öffentlichen Nahverkehrs entschieden (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.03.2011, VII Verg 48/10); der Senat schließt sich dieser Beurteilung an und sieht keinen Anlass für eine abweichende Beurteilung, soweit es sich wie hier um einen unmittelbar den §§ 97 ff. GWB unterfallenden Dienstleistungsauftrag handelt.".

    Dem entsprechend hat das OLG Düsseldorf in dem zeitlich nachfolgenden Beschluss vom 02.03.2011, VII-Verg 48/10, konkret für den Bereich des öffentlichen Nahverkehrs ausdrücklich unter Bezugnahme auf die VO (EG) 1370/2007 entschieden, dass die Entscheidung der eigen- oder gemeinwirtschaftlichen Auftragsvergabe vor dem Vergabeverfahren erfolgt und damit der vergaberechtlichen Nachprüfung entzogen ist, wobei nach Auffassung des Senats von einer Auftragsvergabe im vergaberechtlichen Sinn in den Fällen eigenwirtschaftlicher Verkehrsbetreibung gar nicht gesprochen werden kann, weil sich das Unternehmen in diesem Fall selbst entschließt, bestimmte Verkehrsleistungen zu erbringen und die dafür erforderlichen Liniengenehmigungen zu beantragen.

    Wenngleich der Begriff "in einem Vergabeverfahren" gem. § 104 Abs. 2 GWB nicht formell, sondern materiell zu verstehen ist (Ziekow/Völlink, Vergaberecht, § 104 GWB Rn. 14 ff. m.w.N.; siehe auch Vergabekammer Münster, Beschluss vom 07.10.2010, VK 6/10, welcher dem Beschluss des OLG Düsseldorf vom 02.03.2011, VII-Verg 48/10, vorausgegangen war), verhilft dies der Argumentation der Antragstellerin nicht zum Erfolg.

mehr
  • OLG Düsseldorf, 19.10.2011 - Verg 51/11  

    Vergabe - Dienstleistungskonzession: Vergabenachprüfungsinstanzen zuständig?

    Nach Art. 1 Abs. 4 Richtlinie 2004/18/EG (s. dazu zuletzt EuGH, VergabeR 2011, 430; BGH, VergabeR 2011, 452; OLG München, NZBau 2011, 505; OLG München, VergabeR 2011, 606; Senat, VergabeR 2011, 471) liegt eine Dienstleistungskonzession dann vor, wenn die Gegenleistung für die Erbringung der Dienstleistungen in dem Recht zur Nutzung der Dienstleistung besteht.

    Allerdings besteht der Rechtsweg zu Vergabekammer und Vergabesenat nicht für die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen (OLG München, NZBau 2011, 505; zu einer Ausnahme Senat, Beschluss vom 02.03.2011, VII-Verg 48/10, NZBau 2011, 244 = VergabeR 2011, 471).

  • OLG München, 30.06.2011 - Verg 5/09  

    Vergabe - Vergabe von Rettungsdienstleistungen: Rechtsweg

    Jedenfalls seien die Vorschriften der §§ 102 ff GWB entsprechend der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 2.3.2011 - Verg 48/10 - analog heranzuziehen.

    d) Auch die Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 2.3.2011 - Verg 48/10 - steht dem nicht entgegen.

  • OLG Düsseldorf, 07.11.2012 - Verg 11/12  

    Vergabe - Angebot 10% günstiger: Preis nicht ungewöhnlich niedrig!

    Nur bei einem - hier nicht vorliegenden - Auftrag nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 bis 7 VO Nr. 1370/2007 könnte dies (entgegen bisheriger Rechtsprechung der Vergabesenate) kontrovers beurteilt werden (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 2.3.2011 - VII-Verg 48/10, NZBau 2011, 244, 245, 246; OLG München, Beschl. v. 22.6.2011 - Verg 6/11, NZBau 2011, 701, 703).
  • OLG München, 25.03.2011 - Verg 4/11  

    Vergabe - Breitbandnetz: Dienstleistungsauftrag oder Dienstleistungskonzession?

    Auch die Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 2.3.2011 - Verg 48/10 - steht dem nicht entgegen.
  • VK Baden-Württemberg, 30.11.2011 - 1 VK 60/11  

    Vergabe - Bieter an Direktvergabe beteiligt: Nachprüfungsantrag erfolglos!

    Die Antragsgegnerin hält die §§ 102 ff. GWB auf Direktvergaben nach der VO 1370 entgegen OLG Düsseldorf in ihrer Entscheidung vom 02.03.2011 (Verg 48/10) nicht für analog anwendbar.

    Dass -wie das OLG Düsseldorf in seinem Beschluss vom 02.03.2011 -VII Verg 48/10 -zutreffend ausführt -aus Sachgründen eine einheitliche Zuständigkeit für die Nachprüfung sämtlicher Vergaben von Aufträgen im Verkehrsbereich angesichts der schwierigen Abgrenzung von Dienstleistungsauftrag und -konzession geboten erscheint, ist dagegen ein nicht von der Hand zu weisendes praktisches und pragmatisches Argument.

  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 05.03.2012 - 2 VK 9/11  

    Vergabe - Kein Nachprüfungsverfahren - kein Akteneinsichtsrecht!

    Sie verweist insoweit u.a. auf die Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 02. März 2011 - VII- Verg 48/10 -, wonach Rechtsschutz gegen öffentliche Dienstleistungsaufträge nach Art. 5 Abs. 7 VO (EG) 1370/2007 durch die Vergabenachprüfinstanzen zu gewähren sei.

    Damit ist die sachliche Zuständigkeit der Vergabekammern unmittelbar eröffnet; einer Entscheidung darüber, ob im Fall des Vorliegens einer Dienstleistungskonzession § 102ff. GWB analog zugunsten der Eröffnung des vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens vor den Vergabekammern anzuwenden wäre (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.03.2011, VII Verg 48/10), bedarf es im vorliegenden Fall somit nicht.

  • OLG Düsseldorf, 28.03.2012 - Verg 37/11  

    Vergabe - Daseinsvorsorge und Vergaberecht können auch miteinander!

    Auch wenn man den von der Antragstellerin angesetzten Wert von etwa 20 % zugrunde legt, den die Zahlungen der Antragsgegnerin abdecken, so trägt doch die Beigeladene im Wesentlichen das Betriebsrisiko (vgl. auch Senat, VergabeR 2011, 471).
  • VK Düsseldorf, 16.05.2011 - VK-12/11  

    Vergabe - Konzessionsvergabe der Abfallbeseitigung

  • OLG Düsseldorf, 25.04.2012 - Verg 107/11  

    Vergabe

  • VK Münster, 08.06.2012 - VK 6/12  

    Vergabe - Vergabeverfahren nach GWB/SektVO ./. Konzessionsvergaben nach EnWG

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht