Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 02.06.2009 - I-23 U 108/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Betriebs-Berater
Eingeschränkte Drittschutzwirkung des Jahresabschlussprüfungsauftrags bei Kreditentscheidungen
- Betriebs-Berater
Eingeschränkte Drittschutzwirkung des Jahresabschlussprüfungsauftrags bei Kreditentscheidungen
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Drittschützende Wirkung des Auftrags zur Prüfung eines Jahresabschlusses
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (2)
- zbb-online.com (Leitsatz)
BGB n. F. § 328, § 311 Abs. 3; BGB (a. F.) §§ 635
Zur Haftung des Abschlussprüfers für fehlerhaften Jahresabschluss - lto.de (Kurzinformation)
Dritte sind in einen Prüfungsvertrag mit einem Wirtschaftsprüfer nur bei besonderer Leistung des Prüfers im Drittinteresse einzubeziehen
Zeitschriftenfundstellen
- WM 2009, 2375
- DB 2009, 2369
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Köln, 24.02.2011 - 8 U 29/10
Schadensersatzansprüche einer Bank gegen den Prüfer eines Darlehenskunden
Hieran hält der Senat fest (vgl. in diesem Sinne auch OLG München, Urteil vom 12.11.2009 - 23 U 2516/09 - juris; OLG Bremen, Urteil vom 30.08.2006 - 1 U 33/04 - OLGR Bremen 2006, 856; OLG Düsseldorf, Urteil vom 02.06.2009, 23 U 108/08 - WM 2009, 2375).Dass sich aus der Anlage K 31 - ebenso wie aus den Anlagen K 27 und K 28 - eine unmittelbarer Kontakt zwischen der Klägerin und der Beklagten zu 1) ergibt, rechtfertigt die Einbeziehung der Klägerin in den Schutzbereich der hier allein streitgegenständlichen Prüfungsaufträge für die Jahre 2003 bis 2006 nicht (vgl. auch OLG Düsseldorf, WM 2009, 2375: Unerheblichkeit der Anwesenheit des Prüfers bei einem Gespräch zwischen Mandantin und Bank).
- OLG München, 12.11.2009 - 23 U 2516/09
Haftung des Abschlussprüfers: Schadenersatzansprüche einer alleinfinanzierenden …
Die von der Klägerin zitierte Rechtsprechung, nach der der als Kreditgeber des Auftraggebers vorgesehene Dritte regelmäßig als vom Parteiwillen in den Schutzbereich des Vertrages einbezogen anzusehen ist (BGH Urteil vom 21.1.1993, Az. III ZR 15/92, Tz. 9 m.w.N., NJW-RR 1993, 944), gilt nicht mehr für Pflichtprüfungen (in diesem Sinn auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 02.06.2009, Az. I-23 U 108/08, DB 2009, 2369 ff.).
