Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 04.09.2002 - Verg 37/02   

Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

  • VK Bund, 02.07.2002 - 1 VK-31/02
  • OLG Düsseldorf, 04.09.2002 - Verg 37/02



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Wird zitiert von ... (67)  

  • VK Bund, 30.10.2009 - VK 2-180/09  
    Infolge dessen hat ein Bieter grundsätzlich keinen Anspruch darauf, dass ein Mitbieter wegen eines unangemessen niedrigen Preises vom Vergabeverfahren ausgeschlossen wird (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Dezember 2000, Verg 28/00; Beschluss vom 17. Juni 2002, Verg 18/02; Beschluss vom 4. September 2002, Verg 37/02).

    Es ist nichts dafür erkennbar und auch seitens der ASt nichts dafür vorgetragen, dass die Beigeladene ein Angebot unter Einstandspreis in der zielgerichteten Absicht abgegeben habe, einen oder mehrere bestimmte Mitbewerber vom Markt insgesamt (also nicht nur aus einer einzelnen Auftragsvergabe) zu verdrängen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Dezember 2000, Verg 28/00; Beschluss vom 4. September 2002, Verg 37/02).

  • VK Bund, 02.08.2006 - VK 3-75/06  
    Infolge dessen hat ein Bieter grundsätzlich keinen Anspruch darauf, dass ein Mitbieter wegen eines unangemessen niedrigen Preises vom Vergabeverfahren ausgeschlossen wird (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Dezember 2000, Verg 28/00; Beschluss vom 17. Juni 2002, Verg 18/02; Beschluss vom 4. September 2002, Verg 37/02).

    Das OLG Düsseldorf hat zwar von diesem Grundsatz Ausnahmefälle anerkannt, in denen die Antragsbefugnis zu bejahen ist: Im Einzelfall kann eine Verpflichtung des Auftraggebers entstehen, sog. "Unterangebote" zu unterbinden, wenn diese als Angebote unter Einstandspreis in der zielgerichteten Absicht abgegeben werden oder zumindest die Gefahr begründen, dass ein oder mehrere bestimmte Mitbewerber vom Markt ganz (also nicht nur aus einer einzelnen Auftragsvergabe) verdrängt werden (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Dezember 2000, Verg 28/00; Beschluss vom 4. September 2002, Verg 37/02).

  • VK Baden-Württemberg, 13.08.2003 - 1 VK 39/03  

    Vergabe - Überprüfung der Bietereignung durch die Vergabekammer

    An einem offenkundigen Fehler fehlt es dabei regelmäßig dann, wenn die Verfahrensweise der Vergabestelle nicht von vornherein unvernünftig erscheint (OLG Düsseldorf vom 4.9.2002, Verg 37/02; OLG Thüringen vom 15.12.1999, 6 Verg 3/99, hier allgemein zur Wertung von Angeboten).

    Die Vorschrift bezweckt nicht, den Konkurrenten zu schützen, so dass der sich nicht auf deren Verletzung berufen könne (Daub/ Eberstein, VOL/A § 25 Rdn. 36, Heiermann/Riedl / Rusam, VOB § 25 Rdn. 48; VK Bund, Beschluss vom 30.6.1999, VK A - 12/99; OLG Rostock NZBau 2001, 286; BayOLG, VergabeR 2001, 65; OLG Düsseldorf, VergbeR 2001, 128 und Beschluss vom 4.9.2002 Verg 37/02; a.A. OLG Celle NZBau 2000, 105).

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