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   OLG Düsseldorf, 05.09.1980 - 1 Ws 419/80   

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Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ 1981, 25



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Wird zitiert von ... (5)  

  • OLG Jena, 23.06.2009 - 1 Ws 222/09  

    Vergabe - Urkundenfälschung an Vergabeakten

    Mit Fehlblättern ist es aber auch möglich, etwa aus Personalakten Teile zu entfernen, wenn der Arbeitnehmer die Entfernung verlangen konnte oder durchgesetzt hat (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1981, 25, 26).

    bb) Außerdem müssten die Einzelstücke fest und dauerhaft zu einer Gesamturkunde verbunden sein, wobei diese Zusammenfassung auf Rechtssatz, Geschäftsgebrauch oder Vereinbarung beruhen kann (RGSt 69, 396, 398 für Handelsbücher des Kaufmanns; OLG Düsseldorf NStZ 1981, 25, 26 für Personalakten).

    Das OLG Düsseldorf hat eine Personalakte als Gesamturkunde gewertet, aber keine Urkundenfälschung angenommen, wenn eine Einzelurkunde entnommen wird und dies mit einem Vermerk aktenkundig gemacht wird (NStZ 1981, 25).

  • BVerwG, 12.12.2001 - 1 D 4.01  

    "In-sich-beurlaubte" Beamtin des höheren Dienstes der Deutschen Post AG; Leiterin

    Die Personalakte ist eine Gesamturkunde (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5. September 1980 - 1 Ws 419/80 - NStZ 1981, 25 >26<), der die Beamtin mit dem Austausch der Verfügung vom 24. Oktober 1995 eine andere Beweisrichtung gegeben hat.
  • OLG Köln, 11.01.2005 - 8 Ss 460/04  

    Rechtsfolgen der Verletzung des richterlichen Beratungsgeheimnisses; Offenbarung

    Der Senat sieht - anders als das OLG Düsseldorf (NStZ 1981, 25; sich anschließend: KG GA 87, 227; NStZ 1999, 427) - keinen Anlass, das richterliche Beratungsgeheimnis aus dem Anwendungsbereich des § 353 b Abs. 1 BGB herauszunehmen.
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