Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 06.06.2003 - 3 Wx 108/03   

Volltextveröffentlichungen (5)

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Frage der Eintragung eines Haftungsausschlusses bei Übernahme eines Krankenhausbetriebes als Ganzes

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Rechtsfragen der Übernahme eines Krankenhausbetriebes

Besprechungen u.ä.

  • EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Eintragung des Haftungsausschlusses für Fortführung eines Handelsgeschäfts auch bei Erwerb einer GmbH

Verfahrensgang

  • LG Wuppertal, 25.02.2003 - 14 T 1/03
  • OLG Düsseldorf, 06.06.2003 - 3 Wx 108/03

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1120
  • FGPrax 2003, 233
  • Rpfleger 2003, 664



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Wird zitiert von ... (12)  

  • OLG München, 06.02.2007 - 31 Wx 103/06  

    Haftung aufgrund tatsächlicher Geschäftsübernahme bei späterer Eintragung eines

    Die Handelsregistereintragung und die Bekanntmachung müssen daher alsbald nach diesem Wechsel bewirkt werden (BGHZ 29, 1/4; BayObLG DB 1984, 1672 ; OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 1120/1121).

    Es kommt dabei weder auf dessen Verschulden noch auf ein solches des Registergerichts an (BayObLG DB 1984, 1672 ; OLG Hamm NJW-RR 1994, 1119/1121; OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 1120/1121).

    Ist offensichtlich, dass wegen der langen Zeit zwischen dem Wechsel des Unternehmensträgers und der Eintragung und Bekanntmachung ein nach außen wirkender Haftungsausschluss nicht mehr herbeigeführt werden kann, so muss die Eintragung versagt werden (BayObLG DB 1984, 1672 ; OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 1120/1121).

    Eine solche Frist würde den Anmelder gegenüber einer ablehnenden Entscheidung des Registergerichts rechtlos stellen (vgl. OLG Hamm DB 1998, 2590/2591; OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 1120/1121).

    Deshalb lässt es die geltende Rechtsprechung zu, eine Eintragung eines Haftungsausschlusses auch noch nach fünf Monaten seit Übergang des Unternehmensträgers bei vorliegender unverzüglicher Anmeldung vorzunehmen (OLG Hamm DB 1998, 2590/2591; OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 1120/1121).

  • OLG München, 30.04.2008 - 31 Wx 41/08  

    Handelsregister: Ablehnung der Eintragung eines Haftungsausschlusses; Anmeldung

    Nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung ist ein Haftungsausschluss grundsätzlich einzutragen, wenn eine Haftung nach § 25 Abs. 1 HGB "ernsthaft in Betracht" kommt (vgl. nur OLG Hamm NJW-RR 1994, 1119 und 1999, 396; OLG Düsseldorf FGPrax 2003, 233; BayObLG NJW-RR 2003, 757; OLG Frankfurt FGPrax 2005, 225), denn die Haftungsvoraussetzungen des § 25 Abs. 1 HGB treten nicht in jedem Fall bei der Anmeldung des Haftungsausschlusses klar zu tage, sondern sind unter Umständen nur unter Heranziehung der zu § 25 Abs. 1 HGB ergangenen Rechtsprechung erst als Ergebnis einer rechtlichen Wertung im Hinblick auf einen komplexen Sachverhalt zu bejahen - oder zu verneinen.

    Entscheidend ist, dass die unter dem bisherigen Geschäftsinhaber tatsächlich geführte "Firma" eine derart prägende Kraft besitzt, dass der Verkehr sie mit dem Unternehmen gleichsetzt und in dem Verhalten des Erwerbers eine Fortführung der bisherigen "Firma" sieht (vgl. OLG Düsseldorf FGPrax 2003, 233).

  • OLG Frankfurt, 23.06.2005 - 20 W 272/05  

    Handelsregister: Eintragung eines Haftungsausschlusses

    Deshalb besteht in der obergerichtlichen Rechtsprechung Einigkeit darüber, dass es für die Eintragungsfähigkeit eines angemeldeten Haftungsausschlusses als ausreichend anzusehen ist, wenn sich nach den von der Rechtsprechung entwickelten Beurteilungskriterien ergibt, dass die Möglichkeit einer Bejahung der Haftungsvoraussetzungen jedenfalls ernsthaft in Betracht zu ziehen ist (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1994, 1119; LG Berlin NJW-RR 1994, 609; OLG Düsseldorf NZG 2003, 774; BayObLG NZG 2003, 482; OLG Frankfurt NJW-RR 2001, 1404; HK-Ruß HGB, 5. Aufl., § 25 Rn. 16; Koller/Roth/Morck, a.a.O., Rn. 8).

    Das OLG Düsseldorf hält ebenfalls die Eintragung eines Haftungsausschlusses 5 Monate nach der Vereinbarung noch für möglich (OLG Düsseldorf NZG 2003, 774).

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  • OLG Schleswig, 29.03.2010 - 2 W 30/10  

    Eintragung einer Vereinbarung über einen Haftungsausschluss im Handelsregister

    Die Eintragung des Haftungsausschlusses muss daher schon dann erfolgen, wenn eine Haftung nach den von der Rechtsprechung entwickelten Beurteilungskriterien ernsthaft in Betracht kommt (OLG Hamm, aaO.; OLG Frankfurt/Main, NJW-RR 2001, S. 1404 f.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2003, S. 1120 ff.; Hopt in: Baumbach/Hopt, Handelsgesetzbuch , 34. Auflage, § 25 Rn. 14, m. w. N.).

    Zwar braucht das Registergericht grundsätzlich nicht die Rechtzeitigkeit der Anmeldung eines Haftungsausschlusses zu prüfen; dennoch darf ein Haftungsausschluss, der offensichtlich gegenüber Dritten keine Wirkung mehr entfalten kann, von vornherein nicht in das Handelsregister eingetragen werden (OLG Frankfurt/Main, DB 1977, S. 1889 f.; BayObLG, BB 1984, S. 1385 f., sowie NJW-RR 2003, S. 757 f.; OLG Hamm, NJW-RR 1999, S. 396 ff.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2003, S. 1120 ff.; OLG München, DB 2007, S. 680 f.; Hopt in: Baumbach/Hopt, Handelsgesetzbuch , 34. Auflage, § 25 Rn. 15).

    Ein Zeitraum von etwa fünf Monaten kann noch angemessen sein, wenn Verzögerungen durch Rechtsmittelverfahren entstanden sind und der Beschwerdeführer jeweils unverzüglich Rechtsmittel eingelegt hat (OLG Hamm, NJW-RR 1999, S. 396 ff.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2003, S. 1120 ff.).

  • OLG Köln, 08.02.2010 - 2 Wx 123/09  

    Ablehnung der Eintragung eines Haftungsausschlusses durch das Registergericht

    Ein Haftungsausschluss ist eintragungsfähig, wenn unter Anwendung der hierzu entwickelten Grundsätze die ernsthafte Möglichkeit in Betracht kommt, dass die Voraussetzungen des § 25 Abs. 1 HGB gegeben sein könnten (BayObLG, NJW-RR 2003, 757; OLG Düsseldorf, FGPrax 2003, 233; OLG Frankfurt, FGPrax 2005, 225; OLG Hamm, NJW-RR 1994, 1119; OLG Hamm, FGPrax 1999, 67; OLG München, FGPrax 2008, 169).

    Ansonsten bestünde die Gefahr, dass die Eintragung des Haftungsausschlusses zwar vom Registergericht abgelehnt würde und deshalb die Eintragung unterbliebe, das später urteilende Prozessgericht jedoch die Frage anders entscheiden und die Voraussetzungen des § 25 Abs. 1 HGB bejahen würde (OLG Düsseldorf, FGPrax 2003, 233; OLG Hamm, FGPrax 1999, 67; Krafka/Willer, Registerrecht, 7. Auflage 2007, Rn. 557).

  • OLG Stuttgart, 23.03.2010 - 8 W 139/10  

    Handelsregistersache: Eintragungsfähigkeit eines Haftungsausschlusses bei Erwerb

    Nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung ist ein Haftungsausschluss grundsätzlich einzutragen, wenn eine Haftung nach § 25 Abs. 1 HGB ernsthaft in Betracht kommt (vgl. zur Problematik einschließlich der der Geschäfts- und Firmenfortführung: OLG Hamm NJW-RR 1994, 1119 und NJW-RR 1999, 396; OLG Frankfurt NJW-RR 2001, 1404 und NJW-RR 2005, 1349; BayObLG NJW-RR 2003, 757; OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 1120; OLG Jena NotBZ 2007, 298; OLG München Rpfleger 2008, 494; BGH NJW 1996, 2866, NJW 2001, 1352 und NJW 2010, 236; Hopt in Baumbach/Hopt, HGB, 34. Aufl. 2010, § 25 Rdnr. 13 ff; je m. w. N.).
  • FG Rheinland-Pfalz, 23.11.2005 - 3 K 2148/00  

    Voraussetzungen der Buchführungspflicht bei gewerblichem Grundstückshandel

    Zu berücksichtigen sind dabei z.B. die Natur der abgewickelten Geschäfte und die Art und Weise ihrer Abwicklung, die Größe und Ausdehnung des Betriebs, die Anzahl der Geschäftsbeziehungen, die Inanspruchnahme von Krediten, eine kaufmännische Buchführung, Zahlungsweise und Kassenführung, die benutzten Räume und Liegenschaften, die Gewährung von Zahlungszielen, die Größe des Lieferanten- und Kundenkreises, der Bestand des Umlaufvermögens, die Komplexität der Beschaffungs- und Veräußerungsvorgänge (Marktbeobachtung, Akquisition von Kunden) und ob kaufmännisches Geschäftspersonal vorhanden sein muss (vgl. z.B. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6.6.2003 Wx 108/03, I-3 Wx 108/03, NJW-RR 2003, 1121) sowie (beim Grundstückshändler) die während der Besitzzeit ggf. stattfindenden erheblichen Bearbeitungen (Bebauung).

    Zu berücksichtigende Belange der Geschäftspartner (zu diesem Aspekt z.B. OFD Frankfurt, Vfg. vom 18.4.2000, DStR 2000, 1261; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6.6.2003 Wx 108/03, I-3 Wx 108/03, NJW-RR 2003, 1121) stehen der Annahme, der Betrieb der Klägerin habe im Streitjahr keines kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetriebes bedurft, ebenfalls nicht entgegen.

  • OLG München, 23.06.2010 - 31 Wx 105/10  

    Handelsregister: Nachweispflicht bei Eintragung eines Haftungsausschlusses im

    a) Nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung ist ein Haftungsausschluss grundsätzlich einzutragen, wenn eine Haftung nach § 25 Abs. 1 HGB "ernsthaft in Betracht" kommt (vgl. nur OLG Hamm NJW-RR 1994, 1119 und 1999, 396; OLG Düsseldorf FGPrax 2003, 233; BayObLG NJW-RR 2003, 757; OLG Frankfurt FGPrax 2005, 225).
  • BGH, 13.02.2012 - V ZB 46/11  

    Haftrecht - Abschiebehaftsache

    Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn durch die Lücken zwischen den Haftabschnitten eine Zäsur eingetreten ist (OLGR München 2009, 754, 755; OLG Celle, FGPrax 2007, 40, 41; OLG Naumburg, Beschluss vom 27. Dezember 2006 - 6 Wx 17/06, Rn. 17, [...]; OLG München, FGPrax 2003, 233, 234; BayObLGR 2003, 350; KG, FGPrax 2000, 84; OLG Schleswig, FGPrax 1996, 38, 39).
  • OLG Düsseldorf, 25.02.2008 - 3 Wx 32/08  

    Zu den Voraussetzungen der Haftung des die Firma fortführenden Rechtsträgers

    Auf die Rechtsprechung zur Eintragung nach § 25 Abs. 2 HGB bei lediglich ernsthafter Möglichkeit der Haftung (Senat, NJW-RR 2003, S. 1120 ff.; OLG Frankfurt NJW-RR 2005, S. 1349 f.; OLG Jena, Beschluss vom 24. Mai 2007 in Sachen 6 W 231/07; Baumbach/Hopt, HGB, 33. Aufl. 2008, § 25 Rn. 14) kommt es deshalb nicht an.
  • OLG Stuttgart, 26.02.2010 - 8 W 99/10  

    Eintragung des handelsrechtlichen Haftungsausschlusses durch das Registergericht

  • OLG Brandenburg, 02.11.2010 - 11 U 143/09  

    Erfüllungswirkung von Zahlungen auf eine gepfändete Forderung

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