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   OLG Düsseldorf, 07.02.2006 - III-VI 10/05   

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Wird zitiert von ... (2)  

  • OLG Hamm, 04.05.2006 - 2 Ws 111/06  

    Haftprüfung; U-Haft, Terminierung; Verhinderung des Verteidigers;

    Als vom Staat zu bezahlender Pflichtverteidiger kann aber nur ein Verteidiger beigeordnet werden, der gewährleisten kann, dem Verfahren mit seiner Arbeitskraft weitestgehend zur Verfügung zu stehen (vgl. hierzu auch Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2006 in 2 BvQ 10/06 und des Vorsitzenden des 6. Strafsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 7. Februar 2006 (III-VI 10/05).
  • OLG Hamm, 05.04.2007 - 3 Ws 208/07  

    Pflichtverteidiger; Verhinderung; Auswechselung; Anwalt des Vertrauens; faires

    Als vom Staat zu bezahlender Pflichtverteidiger kann aber nur ein Verteidiger beigeordnet werden, der gewährleisten kann, dem Verfahren mit seiner Arbeitskraft weitestgehend zur Verfügung zu stehen ( OLG Hamm, 2. Senat, a.a.O.; vgl. hierzu auch Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2006 in 2 BvQ 10/06 und des Vorsitzenden des 6. Strafsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 7. Februar 2006 (III-VI 10/05).
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