Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 07.11.2011 - VII-Verg 90/11   

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Vergabeauftraggeber für Rahmenverträge muss Bietern unschwer zu beschaffende Informationen über Auftragsumfang zur Verfügung stellen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Rahmenvereinbarung: Ungewöhnliche Wagnisse nach VOL/A 2009 nicht verboten! (IBR 2012, 41)

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NZBau 2012, 256
  • IBR 2012, 41
  • ZfBR 2012, 196



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Wird zitiert von ... (11)  

  • OLG Düsseldorf, 18.04.2012 - Verg 93/11  

    Vergabe - VOL/A-Rahmenvereinbarung: Welche Risiken muss der Bieter tragen?

    Nachdem der Senat mit Beschluss vom 7.11.2011 in der Parallelsache VII-Verg 90/11 eine Verlängerung der aufschiebenden Wirkung des Rechtsmittels abgelehnt und die Antragsgegnerin darauf den Auftrag erteilt hat,.

    Zur Begründung ist auf die Gründe der der Antragstellerin bekannten Eilentscheidung des Senats vom 7.11.2011 in der Parallelsache VII-Verg 90/11 zu verweisen.

    Sofern, wie im Streitfall feststeht, der maßgebende Auftragswert erreicht oder überschritten ist, sind solche Beschaffungen unabhängig davon, ob es sich um Dienstleistungs- oder Lieferaufträge handelt, nach § 99 Abs. 1, 2 und 4, 100 Abs. 1 GWB öffentlich auszuschreiben (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 28.3.2012 - VII-Verg 90/11 unter II.1.).

    Das frühere grundsätzliche Verbot ("soll") einer Aufbürdung ungewöhnlicher Wagnisse für Umstände und Ereignisse, auf die der Bieter keinen Einfluss hat und deren Einwirkung auf die Preise und Fristen er nicht im Voraus schätzen kann (vgl. § 8 Nr. 1 Abs. 3 VOL/A 2009), gilt nach § 8 EG VOL/A nicht mehr (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 19.10.2011 - VII-Verg 54/11, NZBau 2011, 762; Beschl. v. 11.11.2011 und 28.3.2012 - VII-Verg 90/11; Beschl. v. 7.12.2011 - VII-Verg 96/11).

  • VK Bund, 21.06.2012 - VK 3-57/12  

    Vergabe - Allein der Auftraggeber bestimmt den Beschaffungsgegenstand!

    Derartige Verstöße ließen sich nach derzeitiger Rechtslage allenfalls unter dem Gesichtspunkt der Überbürdung unzumutbarere Kalkulationsrisiken beanstanden (OLG OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.11.2011, VII -Verg 90/11).

    Dass die ASt kein Angebot abgegeben hat, ist dabei unschädlich, denn sie hat geltend gemacht, an der Unterbreitung eines Angebotes gerade durch die nach ihrer Ansicht vergaberechtswidrige Ausschreibung gehindert worden zu sein (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.11.2011, VII -Verg 90/11).

    Derartige Fälle können in Einzelfällen allenfalls unter dem Gesichtspunkt der Unzumutbarkeit einer für den Bieter kaufmännisch vernünftigen Kalkulation beanstandet werden (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.10.2011, VII -Verg 54/11; Beschluss vom 07.11.2011, VII -Verg 90/11).

    Daher stellt es keine unzumutbare Risikoverlagerung dar, wenn der Bieter gewisse Preis-und Kalkulationsrisiken tragen soll, die nach dem Vertragstypus ohnehin ihm obliegen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.11.2011, VII -Verg 90/11).

  • OLG Brandenburg, 27.03.2012 - Verg W 13/11  

    Vergabe - Kartierung von Biotopen: Eindeutig und erschöpfend beschreibbar?

    Seither ist in der vergaberechtlichen Rechtsprechung umstritten, ob das Verbot als fortgeltend anzusehen ist oder nicht (dagegen: OLG Düsseldorf, Beschluss v. 19.10.2011, Verg 54/11; NZBau 2011, 762 mit ausführlicher Darstellung des Streitstandes sowie Beschluss v. 07.11.2011, Verg 90/11, VergabeR 2012, 206; dafür: OLG Jena, Beschluss v. 22.08.2011, 9 Verg 2/11; NZBau 2011, 771).

    Auch soweit die Fortgeltung mangels Bestehens eines entsprechenden Rechtssatzes in § 8 EG VOL/A verneint wird, ist anerkannt, dass der Rechtsgedanke jedenfalls insoweit heranzuziehen ist, als er anderen - weiter geltenden - Rechtsvorschriften immanent ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse v. 19.10.2011 und 07.11.2011 a.a.O.).

mehr
  • VK Sachsen, 05.12.2011 - 1/SVK/043-11  

    Vergabe - Ausschluss der VOL/B: Vergabeverstoß?

    Die Daten zum Betriebsübergang schienen im Lichte der Beschlüsse des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.11.2011 - Verg 90/11 und vom 29.09.2008 - Verg 50/08 hinreichend.

    Regelungen, die vergaberechtlich nach früherem Recht als Aufbürdung eines ungewöhnlichen Wagnisses zu tadeln waren, ließen sich nach derzeit geltender Rechtslage (VOL/A 2009) in Einzelfällen allenfalls unter dem Gesichtspunkt der (Un-)Zumutbarkeit einer für Bieter kaufmännisch vernünftigen Kalkulation beanstanden (OLG Düsseldorf, B. vom 07.11.2011 - Verg 90/11).

  • VK Bund, 25.11.2011 - VK 1-135/11  
    In diesem Fall dokumentiert ein Bieter, wie hier die ASt, sein Interesse am Auftrag i.S.d. § 107 Abs. 2 S. 1 GWB durch seine vorprozessuale Rüge und den anschließenden Nachprüfungsantrag (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. November 2011, VII-Verg 90/11 m.w.N.).

    Dieser wäre allenfalls dann anzunehmen, wenn Angaben in den Vergabeunterlagen, auf die Bieter ihre Kalkulation maßgeblich stützen, Kalkulationsunsicherheiten enthielten, auf deren Grundlage dem Bieter eine kaufmännisch vernünftige Kalkulation nicht mehr zugemutet werden kann (OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 7. November 2011, VII-Verg 90/11, vom 19. Oktober 2011, VII-Verg 54/11; und vom 24. November 2011, VII-Verg 62/11).

  • OLG Düsseldorf, 07.03.2012 - Verg 82/11  

    Vergabe - Anforderungen an ein transparentes Leistungsverzeichnis

    Das vormalige (grundsätzliche) Verbot einer Überbürdung ungewöhnlicher Wagnisse (eine Sollvorschrift, vgl. § 8 Nr. 1 Abs. 3 VOL/A 2006) ist seit Inkrafttreten der Neufassung der VOL/A (Abschnitte 1 und 2) im Übrigen nicht mehr existent und von den Vergabenachprüfungsinstanzen als solches nicht mehr zu prüfen (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 19.10.2011 -VII-Verg 54/11, NZBau 2011, 762; Beschl. v. 7.11.2011 -VII-Verg 90/11; a.A. OLG Dresden, Beschl. v. 2.8.2011 -WVerg 4/11; OLG Jena, Beschl. v. 22.8.2011 -9 Verg 2/11).
  • OLG Düsseldorf, 07.12.2011 - Verg 96/11  

    Vergabe - VOL/A: Aufbürdung von ungewöhnlichen Wagnis nicht (mehr) unzulässig!

    Auftragnehmer beanstandet, welche sie in verschiedenen, in den Vergabeunterlagen (u.a. in der Leistungsbeschreibung) angeblich wahrzunehmenden und kalkulationserheblichen Unsicherheitsfaktoren verwirklicht sieht, ist auf die ausführlichen und zutreffenden Gründe der Entscheidung der Vergabekammer sowie auf den zu der streitgegenständlichen Ausschreibung bereits ergangenen Beschluss des Senats vom 11. November 2011 (VII-Verg 90/11) zu verweisen.
  • VK Bund, 01.06.2012 - VK 1-46/12  
    ausreichend waren (s. dazu, dass sich ein Antragsteller nur noch hierauf, aber mangels entsprechender Regelung in der aktuellen VOL/A nicht mehr auf die Überbürdung ungewöhnlicher Wagnisse (vgl. früher § 8 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A-2006) berufen kann, nur OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 19. Oktober 2011, VII-Verg 54/11, und vom 7. November 2011, VII-Verg 90/11).
  • VK Bund, 01.06.2012 - VK 1-49/12  
    Zunächst ist hierzu festzustellen, dass sich bereits die ASt selbst insoweit gar nicht auf einen Vergaberechtsverstoß beruft, der nach Wegfall des bisherigen Verbots, den Bietern ungewöhnliche Wagnisse aufzubürden (vgl. früher § 8 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A- 2006), nur darin bestehen könnte, dass den Bietern eine kaufmännisch vernünftige Kalkulation unzumutbar ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 19. Oktober 2011, VII-Verg 54/11, und vom 7. November 2011, VII-Verg 90/11).
  • VK Bund, 08.11.2011 - VK 3-134/11  
    Nachdem in einem Parallelverfahren die dortige Antragstellerin eine sofortige Beschwerde gegen die den Nachprüfungsantrag zurückweisende Entscheidung der Vergabekammer (VK 3 ­ 122/11) sowie einen Antrag nach § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB gestellt hat, kam eine Zuschlagserteilung durch die Ag am 24. Oktober 2011 jedoch nicht in Betracht; mit Beschluss vom 7. November 2011 (VII-Verg 90/11) hat zwischenzeitlich das OLG Düsseldorf den Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer abgelehnt.
  • VK Nordbayern, 20.06.2012 - 21.VK-3194-08/12  

    Vergabe - VOL/A 2009: Kein Verbot des ungewöhnlichen Wagnisses!

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