Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 09.05.2006 - I-20 U 138/05   

Volltextveröffentlichungen (7)

mehr

Kurzfassungen/Presse (6)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Unbefugte Veröffentlichung von Werbefotos im Internet

  • heise.de (Pressebericht, 07.12.2006)

    Fehlende Urheberbenennung kann zu doppeltem Schadensersatz führen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Bei Urheberrechtsverletzungen Schadensschätzung nach MFM-Bildhonorare

mehr
  • it-rechtsinfo.de (Kurzinformation)

    OLG Düsseldorf bemisst Schadenshöhe nach MFM-Bildhonoraren

  • recht-gehabt.de (Kurzinformation)

    Muss ich bei der Verwendung von Fotos aus dem Internet den Urheber nennen?

  • lto.de (Kurzinformation)

    Bildquellennachweis auch bei Fotoveröffentlichungen im Internet Pflicht

Besprechungen u.ä. (2)

  • digi-info.de (Entscheidungsanmerkung)

    §§ 97 Abs. 1 S. 1, 72 Abs. 1, 13 UrhG; §§ 249 ff. BGB
    Eine fehlende Urhebernennung führt zum doppelten Schadensersatz

  • cbh.de (Entscheidungsbesprechung)

    Ungenehmigte Bildnutzung im Internet - Schadensberechnung nach Honorarempfehlungen der MFM

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2007, 708 (Ls.)
  • NJW-RR 2007, 486
  • GRUR-RR 2006, 393



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)  

  • OLG Hamburg, 02.09.2009 - 5 U 8/08  

    Unberechtigte Verwendung von Lichtbildern: Bemessung der fiktiven Lizenzgebühr

    Er hat dementsprechend in seiner bisherigen Rechtsprechung die MFM-Empfehlungen nicht oder nur mit großer Zurückhaltung angewandt (anders etwa OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 194; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2006, 393, 394 - Informationsbroschüre).

    (2) Tatsächlich gibt es aber eine verbreitete Rechtsprechung, die im Anschluss an die Tarife in der Berufsfotografie bei einem unterlassenen Urhebervermerk einen 100%-Zuschlag zum üblichen Honorar als Teil der fiktiven Lizenz zuspricht (OLG Düsseldorf GRUR-RR 2006, 393, 394f - Informationsbroschüre; OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 194ff; LG Berlin, Urt. v. 7.9.1995 - 16 S 9/95, Beck LSK 1999, 351023; zustimmend auch Möhring / Nicolini / Lütje § 97 Rz.226; Wandtke / Bullinger / v. Wulff, UrhG, 3.Aufl., § 97 Rz.76).

  • OLG Brandenburg, 15.05.2009 - 6 U 37/08  

    Urheberrechtsverletzung: Schadensersatz wegen der unberechtigten Nutzung von

    29 Wie der Senat bereits entschieden hat (Urteil vom 3.2.2009, 6 U 58/08, Rn. 35 - zitiert nach juris) können bei der unberechtigten Nutzung von Lichtbildern regelmäßig die Honorartabellen der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing als Ausgangspunkt für die richterliche Schadensschätzung gemäß § 287 ZPO herangezogen werden (so auch OLG Düsseldorf, Urteil vm 9.5.2006, 20 U 138/05, Rn. 9 - zitiert nach juris).

    Ein solcher Zuschlag ist rechtlich als Vertragsstrafe zu bewerten, weil er nicht in erster Linie der vereinfachten Durchsetzung eines als bestehend vorausgesetzten Schadensersatzanspruches dient, sondern die Erfüllung des Hauptanspruches sichern und auf den anderen Teil Druck ausüben soll, sich vertragsgerecht zu verhalten (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 9.5.2006, 20 U 138/05, Rn. 13 f. - zitiert nach juris).

  • LG Düsseldorf, 01.04.2009 - 12 O 277/08  

    Urheberrechtsverletzung auch bei Bildausschnitt

    Die Kammer hält die Grundlagen zur Schadensberechnung im vorliegenden Fall für angemessen (vgl. OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2006, 393).

    Diesem steht nach § 13 Satz 1 UrhG ein Recht zu, über seine Namensnennung zu entscheiden (OLG Düsseldorf GRUR-RR 2006, 393).

mehr
  • OLG Düsseldorf, 13.07.2010 - 20 U 235/08  

    Zusätzliche Vergütung für E-Paper-Veröffentlichung

    Umstände, die - wie etwa eine fehlende Urheberbenennung - einen Aufschlag auf die Lizenz rechtfertigen würden (vgl. Senat GRUR-RR 2006, 393, 394), hier also eine gegenüber der Print-Ausgaben-Lizenz ggf. einen erstmaligen Aufschlag, liegen nicht vor.
  • AG Düsseldorf, 06.10.2010 - 57 C 4889/10  

    Schadensschätzung bei widerrechtlicher Verwertung eines Lichtbildes

    Im Rahmen der Schadensschätzung gemäß § 287 ZPO ist allerdings die Preisliste der MFM eine geeignete Grundlage (vgl. OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2006, 393).

    Diesem steht nach § 13 Abs. 1 UrhG ein Recht zu, über seine Namensnennung zu entscheiden (OLG Düsseldorf GRUR-RR 2006, 393).

  • LG Düsseldorf, 24.10.2012 - 23 S 386/11  

    Zum Schadensersatz bei unberechtigter Bildnutzung (”Fotoklau”)

    Gemäß diesen Grundsätzen, welche das Oberlandesgericht in seiner Entscheidung vom 09.05.2006 nochmals bekräftigt hat (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.05.2006, Az. 1-20 U 138/05, Rn. 14 zitiert nach juris), hat der Kläger einen Anspruch auf eine Verdopplung der fiktiven Lizenzgebühr von 270, 00 EUR auf 540, 00 EUR.
  • LG Köln, 29.11.2007 - 28 O 102/07  

    Wird der Autor nicht genannt gibt es doppelten Schadensersatz

    Das Recht auf Anbringung der Urheberbezeichnung gehört zu den wesentlichen urheberpersönlichkeitsrechtlichen Berechtigungen, die ihren Grund in den besonderen Beziehungen des Urhebers zu seinem Werk haben (BGH, GRUR 1972, 713 - Im Rhythmus der Jahrhunderte; GRUR 1995, 671 - Namensnennungsrecht des Architekten; OLG München, NJW-RR 2000, 1574 ff. - Literaturhandbuch; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2006, 393 ff. - Informationsbroschüre).
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht