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   OLG Düsseldorf, 09.05.2011 - I-3 Wx 84/11, 3 Wx 84/11   

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https://dejure.org/2011,7518
OLG Düsseldorf, 09.05.2011 - I-3 Wx 84/11, 3 Wx 84/11 (https://dejure.org/2011,7518)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.05.2011 - I-3 Wx 84/11, 3 Wx 84/11 (https://dejure.org/2011,7518)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. Mai 2011 - I-3 Wx 84/11, 3 Wx 84/11 (https://dejure.org/2011,7518)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bei einer ernsthaft möglichen Fortführung der Geschäfte und der Firma der ursprünglichen GmbH durch die Antrag stellende GmbH hat das Registergericht den beantragten Haftungsausschlusses einzutragen; Eintragungspflicht des Registergerichts hinsichtlich eines beantragten ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 25 Abs. 1; HGB § 25 Abs. 2
    Begriff der Fortführung des Unternehmens i.S. von § 25 Abs. 1 HGB

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2011, 924
  • FGPrax 2011, 243
  • NZG 2011, 1159
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 29.03.1982 - II ZR 166/81

    Haftung für Altverbindlichkeiten, wer ein unter Lebenden erworbenes

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.05.2011 - 3 Wx 84/11
    Nach § 25 Abs. 1 HGB haftet, wer ein unter Lebenden erworbenes Handelsgeschäft unter der bisherigen Firma fortführt, (auch) für alle im Betrieb des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten des früheren Inhabers (BGH NJW 1982, 1647, 1647).

    Für die Anwendung des § 25 Abs. 1 HGB genügt es jedoch, dass die Firmen des früheren und des neuen Geschäftsinhabers einander gleichen, da der Rechtsverkehr hieraus den Wechsel des Unternehmensträgers erkennt (BGH NJW 1982, 1647, 1648).

  • BGH, 16.09.2009 - VIII ZR 321/08

    Vordergründigkeit eines fortgeführten Autohauses im äußeren Erscheinungsbild

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.05.2011 - 3 Wx 84/11
    Die Haftung aus § 25 Abs. 1 Satz 1 HGB greift nach gefestigter Rechtsprechung des BGH ein, wenn zwar der Unternehmensträger wechselt, das Unternehmen selbst aus der Sicht des maßgeblichen Verkehrs aber im Wesentlichen unverändert unter der alten Firmenbezeichnung fortgeführt wird (BGH NJW 2010, 236 [13]; NJW-RR 2009, 820; NJW 2006, 1002).

    Von einer Unternehmensfortführung im Sinne des § 25 Abs. 1 HGB geht der maßgebliche Verkehr aus, wenn ein Betrieb von einem neuen Inhaber in seinem wesentlichen Bestand unverändert weiter geführt wird, der Tätigkeitsbereich, die innere Organisation und die Räumlichkeiten ebenso wie Kunden- und Lieferantenbeziehungen jedenfalls im Kern beibehalten und/oder Teile des Personals übernommen werden (BGH NJW 2010, 236 [18]).

  • BGH, 24.09.2008 - VIII ZR 192/06

    Begriff der Fortführung eines Handelsgeschäfts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.05.2011 - 3 Wx 84/11
    Die Haftung aus § 25 Abs. 1 Satz 1 HGB greift nach gefestigter Rechtsprechung des BGH ein, wenn zwar der Unternehmensträger wechselt, das Unternehmen selbst aus der Sicht des maßgeblichen Verkehrs aber im Wesentlichen unverändert unter der alten Firmenbezeichnung fortgeführt wird (BGH NJW 2010, 236 [13]; NJW-RR 2009, 820; NJW 2006, 1002).

    Entscheidend ist die Firmenidentität nach der Verkehrsanschauung (BGH NJW 92, 911, WM 04, 1178, NJW 06, 1001, WM 08, 2273, OLG Düsseldorf NZG 2005, 176; Baumbach/Hopt, Handelsgesetzbuch 34. Auflage 2010 § 25 Rdz. 7).

  • BGH, 01.12.1986 - II ZR 303/85

    Haftung des Geschäftserwerbers bei Firmenfortführung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.05.2011 - 3 Wx 84/11
    Für die Anwendbarkeit des § 25 Abs. 1 HGB kommt es nicht darauf an, welche Erklärung gegenüber dem Registergericht abgegeben wird, sondern vielmehr darauf, unter welcher Bezeichnung ein Unternehmen tatsächlich am Markt auftritt (BGH a.a.O. [16]; NJW 1987, 1633).
  • OLG Stuttgart, 23.03.2010 - 8 W 139/10

    Handelsregistersache: Eintragungsfähigkeit eines Haftungsausschlusses bei Erwerb

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.05.2011 - 3 Wx 84/11
    Ein Haftungsausschluss ist eintragungsfähig, wenn unter Anwendung der hierzu entwickelten Grundsätze die ernsthafte Möglichkeit in Betracht kommt, dass die Voraussetzungen des § 25 Abs. 1 HGB gegeben sein könnten (OLG Köln, FG-Prax 2010, 144; OLG Stuttgart FGPrax 2010, 257 jeweils mit w. Nachweisen).
  • BGH, 12.02.1981 - III ZR 123/79

    Amtspflichtwidrige Verletzung des Steuergeheimnisses - Vorliegen eines zwingenden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.05.2011 - 3 Wx 84/11
    Der Erwerber muss als zweites Element der Kontinuität nach außen auch die bisherige Firma fortführen, einerlei ob durch Firmenerwerb oder Nachbildung derselben Firma (GmbH), BGH NJW 82, 1648.
  • BGH, 04.11.1991 - II ZR 85/91

    Begriff der Firmenfortführung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.05.2011 - 3 Wx 84/11
    Entscheidend ist die Firmenidentität nach der Verkehrsanschauung (BGH NJW 92, 911, WM 04, 1178, NJW 06, 1001, WM 08, 2273, OLG Düsseldorf NZG 2005, 176; Baumbach/Hopt, Handelsgesetzbuch 34. Auflage 2010 § 25 Rdz. 7).
  • OLG Düsseldorf, 24.05.2004 - 24 U 34/04

    Haftung des Erwerbers bei Firmenfortführung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.05.2011 - 3 Wx 84/11
    Entscheidend ist die Firmenidentität nach der Verkehrsanschauung (BGH NJW 92, 911, WM 04, 1178, NJW 06, 1001, WM 08, 2273, OLG Düsseldorf NZG 2005, 176; Baumbach/Hopt, Handelsgesetzbuch 34. Auflage 2010 § 25 Rdz. 7).
  • BGH, 28.11.2005 - II ZR 355/03

    Begriff der Firmenfortführung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.05.2011 - 3 Wx 84/11
    Entscheidend ist die Firmenidentität nach der Verkehrsanschauung (BGH NJW 92, 911, WM 04, 1178, NJW 06, 1001, WM 08, 2273, OLG Düsseldorf NZG 2005, 176; Baumbach/Hopt, Handelsgesetzbuch 34. Auflage 2010 § 25 Rdz. 7).
  • BGH, 15.03.2004 - II ZR 324/01

    Fortführung eines Unternehmens unter der bisherigen Firma bei Fortführung mit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.05.2011 - 3 Wx 84/11
    Entscheidend ist die Firmenidentität nach der Verkehrsanschauung (BGH NJW 92, 911, WM 04, 1178, NJW 06, 1001, WM 08, 2273, OLG Düsseldorf NZG 2005, 176; Baumbach/Hopt, Handelsgesetzbuch 34. Auflage 2010 § 25 Rdz. 7).
  • OLG Düsseldorf, 06.06.2003 - 3 Wx 108/03

    Zur Frage der Eintragung eines Haftungsausschlusses bei Übernahme eines

  • OLG Köln, 08.02.2010 - 2 Wx 123/09

    Ablehnung der Eintragung eines Haftungsausschlusses durch das Registergericht

  • OLG Saarbrücken, 16.01.2018 - 5 W 73/17

    Handelsregister: Eintragung des Haftungsauschlusses bei Übernahme einer GmbH;

    Grund hierfür ist, dass Erwerber davor geschützt werden müssen, dass das Registergericht die Eintragungsfähigkeit des Haftungsausschlusses verneint, das Prozessgericht auf Klage eines Gläubigers die Haftungsvoraussetzungen des § 25 Abs. 1 HGB indes bejaht (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1999, 396; OLG Düsseldorf, MDR 2011, 924; OLG Zweibrücken, NZG 2013, 1235; Burgard, in: Staub, HGB Großkommentar 5. Aufl., § 25 Rn. 131).
  • OLG Düsseldorf, 15.09.2015 - 3 Wx 138/15

    Anforderungen an die Nichtabhilfeentscheidung des Registergerichts

    Nach der Rechtsprechung des Senates (zuletzt FGPrax 2011, 243) hat das Registergericht den beantragten Haftungsausschluss gem. § 25 Abs. 2 HGB einzutragen, wenn aus der Sicht des maßgeblichen Verkehrs die ernsthafte Möglichkeit in Betracht kommt, dass die Voraussetzungen des § 25 Abs. 1 HGB gegeben sein können.
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