Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 09.12.2008 - I-10 W 142/08   

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    Höhere Stundensätze und Auslagenpauschalen bei Zustimmung beider Prozessparteien möglich! (IBR 2009, 1060)

Zeitschriftenfundstellen

  • BauR 2009, 703
  • IBR 2009, 1060



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Wird zitiert von ... (2)  

  • OLG Koblenz, 03.09.2009 - 14 W 563/09  

    Rechtsfolgen der Zustimmung der Prozesskostenhilfe-Partei zu einer abweichenden

    Er darf aufgrund der Wiederholung des Gutachtenauftrags vielmehr davon ausgehen, dass das Gericht eine Entscheidung nach § 13 Abs. 4 Satz 1 JEVG getroffen hat (Abgrenzung zu OLG Düsseldorf, 9. Dezember 2008, 10 W 142/08, JurBüro 2009, 151 ).

    Zur Begründung hat das Landgericht auf die in JurBüro 2009, 151 abgedruckte Entscheidung des OLG Düsseldorf verwiesen, wonach die Gewährung einer besonderen Vergütung auch in den Fällen der gerichtlichen Zustimmung stets davon abhängt, dass die PKH-Partei einen ausreichenden Betrag für das gegenüber der gesetzlichen Regelung zu erwartende zusätzliche Honorar an die Staatskasse zahlt.

  • OLG München, 23.11.2009 - 34 Sch 13/09  

    Schiedswesen - Wirksame Schiedsabrede erfordert formale Kongruenz

    Insoweit liegt nach der Rechtsprechung des Senats die Darlegungs- und Beweislast bei demjenigen, der die Vollstreckbarerklärung begehrt (Beschluss vom 1.12.2008, 34 Sch 004/08 = OLGReport 2009, 263; BayObLGZ 2002, 392/394; vgl. auch Musielak/Voit ZPO 6. Aufl. § 1061 Rn. 14; § 1059 Rn. 10).
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