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   OLG Düsseldorf, 10.11.2010 - VI-3 Kart 206/09 (V)   

Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

  • OLG Düsseldorf, 10.11.2010 - VI-3 Kart 206/09 (V)
  • BGH - EnVR 107/10 (anhängig)



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Wird zitiert von ...  

  • OLG Düsseldorf, 28.03.2012 - 3 Kart 101/10  

    Zulässigkeit der periodenübergreifenden Saldierung

    Die beteiligte Bundesnetzagentur verweist auf die Entscheidung des Senats vom 10.11.2010, VI-3 Kart 206/09 (V), und sieht im Übrigen von einer Stellungnahme ab.

    Ansonsten würden verringerte Kosten den Erlös des Netzbetreibers erhöhen, während umgekehrt höhere Kosten den Erlös schmälern (Senat, Beschluss vom 10.11.2010, VI-3 Kart 206/09 (V) S. 35 BA; OLG Celle Beschluss vom 19.08.2010, 13 VA 31/09, juris RN 21ff; a. A. OLG Naumburg, Beschluss vom 5.11.2009, 1 W 1/09 (EnWG), S. 12 ff. BA).

    Erhöht sich der Anteil dezentraler Einspeisung, geht notwendigerweise der Bezug aus dem vorgelagerten Netz im gleichen Umfang zurück und umgekehrt (sog. Prinzip der kommunizierenden Röhren; Senat, Beschluss vom 10.11.2010, VI-3 Kart 206/09 (V) S. 35 BA; OLG Celle Beschluss vom 19.08.2010, 13 VA 31/09, juris RN 21ff).

    Es besteht ein untrennbarer Zusammenhang, weil sich gemäß § 18 Abs. 1 S. 2 StromNEV das Entgelt für die Einspeisungen nach dem vermiedenen Entgelt der vorgelagerten Netzebene richtet (Senat, Beschluss vom 10.11.2010, VI-3 Kart 206/09 (V) S. 35f BA).

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