Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 11.02.2003 - 20 U 7/03   

Volltextveröffentlichungen (7)

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  • JurPC

    RBerG Art. 1 § 1
    Jugendschutzbeauftragter

  • aufrecht.de

    Jugendschutzbeauftragter

  • stroemer.de

    Jugendschutzbeauftrager

  • Kommunikation & Recht(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Tätigkeit eines Jugendschutzbeauftragten keine Rechtsbesorgung

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GJSM § 7a; MTStV § 12 Abs. 5; UWG § 25
    Tätigkeit des Jugendschutzbeauftragten als unerlaubte Rechtsberatung

Besprechungen u.ä.

  • digi-info.de (Entscheidungsanmerkung)

    Art. 12 GG; § 7 a GjSM; § 12 Absatz 5 MDStV; Art. 1 §§ 1, 5 RBerG
    Der Jugendschutzbeauftragte für die Inhalte einer Website muss kein Anwalt sein

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2003, 2247
  • MMR 2003, 336
  • K&R 2003, 361
  • ZUM 2003, 494
  • afp 2003, 351



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Wird zitiert von ... (2)  

  • OLG Köln, 30.07.2004 - 6 U 73/04  

    Rechtsberatung durch Verein, der Hilfe für Verfolgte, Vertriebene und Migranten

    Betroffen ist damit - anders als in der von dem Beklagten herangezogenen Entscheidung des OLG Düsseldorf (NJW 2003, 2247) betreffend die Tätigkeit eines Jugendschutzbeauftragten - gerade der Kernbereich rechtlicher Geschäftsbesorgung, weshalb die den Erlaubnisvorbehalt des RBerG rechtfertigenden öffentliche Belange, nämlich die Qualität der Dienstleistung, die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege und die Gewährleistung einer leistungsfähigen Anwaltschaft (vgl. hierzu BVerfG a.a.O.), ein Berufsausübungsinteresse des Beklagten deutlich überwiegen.
  • OLG Frankfurt, 04.10.2007 - 4 U 56/07  

    Unerlaubte Rechtsberatung: Erlaubnisfreie Erledigung rechtlicher Angelegenheiten

    Ein solches Schutzbedürfnis besteht jedoch dann nicht, wenn sich der Auftragnehmer - wie vorliegend - ausdrücklich vorbehält oder sogar vertraglich verpflichtet, insoweit Rechtsanwälte zur Rechtsberatung hinzuzuziehen (vgl. auch BVerfG NJW 2002, 3531 unter II. 2 c bb; OLG Düsseldorf NJW 2003, 2247).
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