Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 11.02.2004 - VI-Kart 4/03 (V)   

Volltextveröffentlichungen (5)

mehr
  • rechtsportal.de

    Zur Frage des Vorliegens eines wettbewerbswidrig überhöht kalkulierten Nutzungsentgeltes für die Durchleitung von Strom durch das Stromleitungsnetz eines Stromversorgers- Frist zur Stellungnahme auf eine Abmahnung der Kartellbehörde

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Netznutzungsentgelte der Thüringer Energie AG (TEAG) nicht kartellrechtswidrig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Festsetzung von Erlösobergrenzen in einer kartellrechtlichen Untersagungsverfügung; Begriff des Preismissbrauchs in der leitungsgebundenen Energieversorgung

Besprechungen u.ä.

  • hu-berlin.de (Entscheidungsanmerkung)

    Überhöhte Netznutzungsentgelte

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • MMR 2004, 326



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Wird zitiert von ...  

  • OLG Düsseldorf, 17.03.2004 - Kart 18/03  

    Netznutzungsentgelte der Stadtwerke Mainz AG nicht kartellrechtswidrig

    Allerdings erweckt die Verfügung (anders als der Senat in seiner Beschwerdeentscheidung vom 11.2.2004, Az. Kart 4/03 (V), Beschlussabdruck S. 11 f., in anderer Sache festgestellt hat) hinsichtlich ihrer Bestimmtheit keine rechtlichen Bedenken.

    In seinem in anderer Sache ergangenen Beschluss vom 11.2.2004 (Az. Kart 4/03 (V), Beschlussabdruck S. 16 f.) hat der Senat hierzu ausgeführt:.

    Die Preisfindungskriterien der VV Strom II plus stellen ein betriebswirtschaftlich anerkanntes, taugliches und vertretbares Konzept zur Kalkulation der Netznutzungsentgelte dar (vgl. den Beschluss des Senats vom 11.2.2004, Az. Kart 4/03 (V), Beschlussabdruck S. 15).

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