Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 11.12.2001 - 21 U 92/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Mangelhafter Anstrich: Unzureichende Entfernung des Altanstrichs; Ohnehin-Kosten; Neu für Alt
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Qualitätsanforderungen bei Vereinbarung einer preiswerten Ausführungsart; Umfang des Schadensersatzes
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Erneuerungsanstrich: Fehlerhaft wegen ungenügender Haltbarkeit? (IBR 2002, 245)
Zeitschriftenfundstellen
- BauR 2002, 802
- IBR 2002, 245
Wird zitiert von ... (3)
- LG Karlsruhe, 04.09.2009 - 6 O 105/06
Bauträger - Optischer Mangel bei einem nicht dauerhaften Farbanstrich
In solchen Fällen ist es nach Treu und Glauben geboten, die mit der Nachbesserung erzielte längere Lebensdauer sowie den ersparten Instandhaltungsaufwand anspruchsmindernd zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteil vom 01. März 2001 - VII ZR 392/00, in BauR 2002, 86; OLG Düsseldorf, Urteil vom 11. Dezember 2001 - 21 U 92/01, in BauR 2002, 802, 804). - AG Berlin-Schöneberg, 04.03.2009 - 6 C 83/07
Bauvertrag - Fenster mit nicht zu öffnendem Oberlicht als Mangel
Denn ein Werkunternehmer schuldet auch dann ein dauerhaft funktionsfähiges Werk, wenn eine bestimmte Ausführungsart vereinbart ist und sich ein fehlerfreies Werk mit dieser nicht erreichen lässt (OLG Düsseldorf BauR 2002, 802 ff.). - OLG Schleswig, 29.05.2009 - 14 U 137/08
Bauvertrag - Vorteilsausgleich bei Mängelbeseitigungskosten
Dieser Abzug ist nach Auffassung des Senats nach der bei der Vorteilsausgleichung vorzunehmenden Abwägung sowie unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung hierzu (BGH NZBau 2002, 31, 33; NJW 1984, 2457 ff.; OLG Düsseldorf BauR 2002, 802 ff.; OLG Brandenburg BauR 2001, 283 ff.; OLG Hamm NJW-RR 1996, 272 ff.) angemessen.
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