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   OLG Düsseldorf, 13.03.2008 - I-26 W 8/07 (AktE)   

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    Angemessene Barabfindung: Zukunftsprognose des Sachverständigen bei nicht vorliegenden Planungsrechnungen - Preisfindung bei nur im Freiverkehr gehandelten Aktien

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    Angemessene Barabfindung: Zukunftsprognose des Sachverständigen bei nicht vorliegenden Planungsrechnungen - Preisfindung bei nur im Freiverkehr gehandelten Aktien

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Wird zitiert von ... (9)  

  • OLG Düsseldorf, 09.09.2009 - 26 W 13/06  

    Zur Bestimmung der angemessenen Barabfindung beim Squeeze out

    Die ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre haben gemäß §§ 327a Abs. 1 Satz 1, 327b Abs. 1 Satz 1 AktG Anspruch auf eine angemessene Barabfindung, die dem ausscheidenden Aktionär eine volle Entschädigung für seine Beteiligung an dem arbeitenden Unternehmen verschafft; die Entschädigung muss dem vollen Wert seiner Beteiligung entsprechen (BVerfG, NJW 1999, 3769, 3770; BGH NJW 2001, 2080, 2081; BGH NJW 2003, 3272, 3273; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.7.2009, Az. I - 26 W 1/08 AktE "Exide GmbH"; OLG Düsseldorf, AG 2008, 498).

    Vielmehr ist nach Überzeugung des Senats auf einen gewichteten Durchschnittsbörsenkurs in einem 3-Monats-Zeitraum vor der Bekanntgabe der Squeeze-out-Entscheidung abzustellen (so bereits: Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 13.3.2008, AG 2008, 498).

  • OLG München, 14.07.2009 - 31 Wx 121/06  

    (Aktienrechtliches Spruchverfahren: Barabfindung bei Ausschluss von

    Fehlen Planungsrechnungen oder sind sie nicht plausibel, so sind sachgerechte Prognosen zu treffen oder Anpassungen vorzunehmen (OLG Düsseldorf AG 2008, 498/500; Großfeld, Recht der Unternehmensbewertung 5. Aufl. Rn. 330).
  • OLG Frankfurt, 24.11.2011 - 21 W 7/11  

    Spruchverfahren: Ermittlung des Unternehmenswertes durch Schätzung

    Kann die Geschäftsführung aber auf dieser Grundlage vernünftigerweise annehmen, ihre Planung sei realistisch, darf diese Planung nicht durch andere - ebenfalls nur vertretbare - Annahmen des Gerichts ersetzt werden (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 8. März 2006 - 20 W 5/05 - Juris Rdn. 65; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.11.2008 - I-26 W 6/08 -, Juris Rdn. 26; OLG Düsseldorf, AG 2008, 498, 500; Großfeld, Recht der Unternehmensbewertung, 6. Aufl., Rdn. 351).
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  • OLG Stuttgart, 17.10.2011 - 20 W 7/11  

    Unternehmensbewertung; Ertragswertverfahren; Tax-CAPM; Marktrisikoprämie;

    Im Übrigen wird die Auffassung des Senats zur Beschränkung der gerichtlichen Prüfungsdichte bei Planungen und Prognosen vom Oberlandesgericht Frankfurt (ZIP 2010, 729 [juris Rn. 29]) ebenso wie vom Oberlandesgericht Düsseldorf (AG 2008, 498 [juris Rn. 26]) ausdrücklich geteilt.
  • OLG Frankfurt, 20.10.2009 - 5 U 22/09  

    Aktiengesellschaft: Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen außenstehender Aktionäre

    Allerdings will der Vorstand der Hauptaktionärin von der - im Bericht ausführlich dargestellten Rechtsprechung des BGH hinsichtlich des anzunehmenden Referenzzeitraums abweichen (Bericht S. 54 f) und begründet dies ausführlich unter Bezugnahme auf einschlägige Kommentierung und die Rechtsprechung verschiedener Oberlandesgerichte (z. B. des OLG Stuttgart, AG 2007, 209 und 705; OLG Düsseldorf, AG 2008, 498).
  • OLG Frankfurt, 09.02.2010 - 5 W 33/09  

    Spruchverfahren nach Verschmelzung: Angemessenheit des Umtauschverhältnisses

    Kann die Geschäftsführung aber auf dieser Grundlage vernünftigerweise annehmen, ihre Planung sei realistisch, darf diese Planung nicht durch andere - ebenfalls nur vertretbare - Annahmen des Gerichts ersetzt werden (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 8. März 2006 - 20 W 5/05 - Juris Rdn. 65; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.11.2008 - I-26 W 6/08 -, Juris Rdn. 26; OLG Düsseldorf, AG 2008, 498, 500; Großfeld, Recht der Unternehmensbewertung, 5. Aufl., Rdn. 330).
  • OLG Frankfurt, 05.03.2012 - 21 W 11/11  

    Ermittlung der angemessenen Abfindung im Fall eines Squeeze out

    Kann die Geschäftsführung auf dieser Grundlage vernünftigerweise annehmen, ihre Planung sei realistisch, darf diese Planung nicht durch andere - letztlich ebenfalls nur vertretbare - Annahmen des Gerichts ersetzt werden (vgl. nur OLG Stuttgart, Beschluss vom 17. März 2010 - 20 W 9/08 -, Juris Rdn. 106; OLG Düsseldorf, AG 2008, 498, 500; OLG München, WM 2009, 1848, 1849).
  • OLG Frankfurt, 20.12.2010 - 5 W 51/09  

    Zur Angemessenheit der Barabfindung für Minderheitsaktionäre beim Squeeze-out

    Kann die Geschäftsführung aber auf dieser Grundlage vernünftigerweise annehmen, ihre Planung sei realistisch, darf diese Planung nicht durch andere - ebenfalls nur vertretbare - Annahmen des Gerichts ersetzt werden (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 8. März 2006 - 20 W 5/05 - Juris Rdn. 65; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.11.2008 - I-26 W 6/08 -, Juris Rdn. 26; OLG Düsseldorf, AG 2008, 498, 500; Großfeld, Recht der Unternehmensbewertung, 5. Aufl., Rdn. 330).
  • OLG Frankfurt, 20.02.2012 - 21 W 17/11  

    Squeeze-Out: Angemessenheit der Barabfindung für die außenstehenden Aktionäre

    Kann die Geschäftsleitung aber auf dieser Grundlage vernünftigerweise annehmen, ihre Planung sei realistisch, darf diese Planung nicht durch andere - ebenfalls nur vertretbare - Annahmen des Gerichts ersetzt werden (s. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17. November 2008, I-26 W 6/08, juris Rn. 26; OLG Düsseldorf AG 2008, 498, 500; OLG Stuttgart, Beschl. v. 8. März 2006, 20 W 5/05, juris Rn. 65; Großfeld, Recht der Unternehmensbewertung, 6. Aufl., Rn. 351).
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