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   OLG Düsseldorf, 13.08.2008 - VII-Verg 42/07   

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    Zum Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Prüfung durch die Vergabestelle und den Vergabenachprüfungsinstanzen

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    Vergabe - Erfolgloser Nachprüfungsantrag

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Wird zitiert von ... (13)  

  • VK Münster, 15.09.2009 - VK 14/09  

    Vergabe - Ausschluss eines Unterkostenangebots

    Die Bestandsschutzregelung erfasst nicht den Unternehmensgegenstand, sondern bezieht sich auf solche Betätigungen, die in sachlicher und räumlicher Hinsicht (gebietsspezifisch) von der betreffenden Kommune auf der Grundlage des bisherigen § 107 GO NW in der Vergangenheit konkret bereits aufgenommen worden waren, in diesem Sinne OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.8.2008, Verg 42/07.

    Die vergaberechtlichen Anknüpfungsnormen sind § 97 Abs. 1 GWB und - da Dienstleistungen vergeben werden sollen- § 2 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A. Nach § 97 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber Dienstleistungen im Wettbewerb zu beschaffen, wobei gemäß § 2 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A im Vergabeverfahren wettbewerbsbeschränkende und unlautere Verhaltensweisen vom öffentlichen Auftraggeber zu bekämpfen sind, vgl. dazu OLG Düsseldorf, 17.6.2002, Verg 18/02; OLG Düsseldorf, 13.8.2008, Verg 42/07.

    Das Wettbewerbsverbot schützt folglich auch die Bieter und Bewerber in einem Vergabeverfahren, so OLG Düsseldorf, 13.8.2008, Verg 42/07.

    bb) Eine in diesem Sinn gegen das Vergaberecht verstoßende Wettbewerbsverfälschung und - verzerrung stellt es dar, wenn ein Unternehmen der öffentlichen Hand kraft eines gesetzlichen Verbots (hier § 107 GO NW) eine für den Wettbewerb relevante Tätigkeit auf einem bestimmten Markt gar nicht aufnehmen darf, dies aber dennoch unternimmt und darin von anderen öffentlichen Auftraggebern, wie hier die Kommunen, durch die Auftragsvergabe auch noch unterstützt wird, OLG Düsseldorf, 13.8.2008, Verg 42/07; VK Münster, 4.10.2004, VK 21/04.

    Gerichte und Nachprüfungsinstanzen können indes diese Einschätzung - der Beigeladenen zu 1) - nur auf grobe Fehleinschätzungen und Vertretbarkeit hin überprüfen, OLG Düsseldorf, 13.8.2008, Verg 42/07.

    dd) Darüber hinaus stehen aber die öffentlichen Zwecke, die sowohl bei der Zielgemeinde, hier der Antragsgegner, als auch bei der ausgreifenden Gemeinde, hier der Beigeladenen zu 1), vorliegen können, gegebenenfalls in der Weise in einer Wechselbeziehung zueinander, als ein bei der Zielgemeinde anzuerkennender dringender öffentlicher Zweck jedenfalls rechtfertigen kann, dass die Prüfung eines gleichen Zwecks in der Person der ausgreifenden Gemeinde weniger strengen Anforderungen unterworfen wird, so OLG Düsseldorf, 13.8.2008, Verg 42/07.

    Sie gebietet darauf hinzuarbeiten, dass die vorhandenen Entsorgungskapazitäten ausgelastet werden und die Anlagen dem Stand der Technik entsprechen, was zugleich eine Vorbedingung dafür ist, dass die Entsorgungsleistungen effektiv und kostengünstig für die Abfallverursacher erbracht werden können, so OLG Düsseldorf, 13.8.2008, Verg 42/07.

    In Bezug auf Logistikleistungen hat das OLG Düsseldorf in der Entscheidung vom 13.8.2008, Verg 42/07, die Auffassung vertreten, dass diese als Hilfstätigkeiten zur Sicherung von Anlagenauslastungen zulässig sind.

    Dabei ist der dem Angebot zugrunde liegende wahre Bieterwille zu erforschen, OLG Düsseldorf, 13.8.2008, Verg 42/07.

  • VK Münster, 09.10.2009 - VK 19/09  

    Vergabe - Berücksichtigung des § 107 Abs. 3 GO NRW bei Busdienstleistungen?

    Vielmehr folgt aus § 97 Abs. 1 GWB und § 2 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A, dass der öffentliche Auftraggeber - und mit ihm die Vergabenachprüfungsinstanzen - nicht nur gegen unlautere, sondern gerade auch gegen wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen vorzugehen haben, vgl. dazu die zutreffenden Ausführungen im Beschluss des OLG Düsseldorf, 13.8.2008, Verg 42/07.

    Denn die Vorschriften der Gemeindeordnung finden nur auf 100% von Kommunen beherrschte Unternehmen Anwendung, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.6.2002, Verg 18/02 und Beschluss vom 13.8.2008, Verg 42/07.

    Die vergaberechtlichen Anknüpfungsnormen sind § 97 Abs. 1 GWB und - da Dienstleistungen vergeben werden sollen-§ 2 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A. Nach § 97 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber Dienstleistungen im Wettbewerb zu beschaffen, wobei gemäß § 2 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A im Vergabeverfahren wettbewerbsbeschränkende und unlautere Verhaltensweisen vom öffentlichen Auftraggeber zu bekämpfen sind, vgl. dazu OLG Düsseldorf, 17.6.2002, Verg 18/02; OLG Düsseldorf, 13.8.2008, Verg 42/07.

    Das Wettbewerbsverbot schützt folglich auch die Bieter und Bewerber in einem Vergabeverfahren, so OLG Düsseldorf, 13.8.2008, Verg 42/07.

    b) Eine in diesem Sinn gegen das Vergaberecht verstoßende Wettbewerbsverfälschung und - verzerrung stellt es dar, wenn ein Unternehmen der öffentlichen Hand kraft eines gesetzlichen Verbots (hier § 107 GO NW) eine für den Wettbewerb relevante Tätigkeit auf einem bestimmten Markt gar nicht aufnehmen darf, dies aber dennoch unternimmt und darin von anderen öffentlichen Auftraggebern, wie hier die Kommunen, durch die Auftragsvergabe auch noch unterstützt wird, vgl. dazu OLG Düsseldorf, 13.8.2008, Verg 42/07; VK Münster, 4.10.2004, VK 21/04.

    Gerichte und Nachprüfungsinstanzen können indes diese Einschätzung nur auf grobe Fehleinschätzungen und Vertretbarkeit hin überprüfen, OLG Düsseldorf, 13.8.2008, Verg 42/07; so auch OVG NW, 1.4.2008, 15 B 122/08.

    cc) Darüber hinaus stehen aber die öffentlichen Zwecke, die sowohl bei der Zielgemeinde, hier der Antragsgegnerin, als auch bei der ausgreifenden Gemeinde, hier der Beigeladenen, vorliegen können, gegebenenfalls in der Weise in einer Wechselbeziehung zueinander, als ein bei der Zielgemeinde anzuerkennender dringender öffentlicher Zweck jedenfalls rechtfertigen kann, dass die Prüfung eines gleichen Zwecks in der Person der ausgreifenden Gemeinde weniger strengen Anforderungen unterworfen wird, so OLG Düsseldorf, 13.8.2008, Verg 42/07.

    Sie gebietet darauf hinzuarbeiten, dass die vorhandenen Kapazitäten ausgelastet werden und die Anlagen dem Stand der Technik entsprechen, was zugleich eine Vorbedingung dafür ist, dass die Dienstleistungen effektiv und kostengünstig erbracht werden können, in diesem Sinne OLG Düsseldorf, 13.8.2008, Verg 42/07.

    Nach Auffassung des OLG Düsseldorf, 13.8.2008, Verg 42/07, erfasst diese Bestandsschutzregelung nicht den Unternehmensgegenstand, sondern bezieht sich auf solche Betätigungen, die in sachlicher und räumlicher Hinsicht (gebietsspezifisch) von der betreffenden Kommune auf der Grundlage des bisherigen § 107 GO NW in.

  • VK Münster, 15.09.2009 - VK 15/09  

    Vergabe - Auschlusstatbestände sind in jedem Verfahrensstadium zu prüfen!

    Die Bestandsschutzregelung erfasst nicht den Unternehmensgegenstand, sondern bezieht sich auf solche Betätigungen, die in sachlicher und räumlicher Hinsicht (gebietsspezifisch) von der betreffenden Kommune auf der Grundlage des bisherigen § 107 GO NW in der Vergangenheit konkret bereits aufgenommen worden waren, in diesem Sinne OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.8.2008, Verg 42/07.

    Die vergaberechtlichen Anknüpfungsnormen sind § 97 Abs. 1 GWB und - da Dienstleistungen vergeben werden sollen- § 2 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A. Nach § 97 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber Dienstleistungen im Wettbewerb zu beschaffen, wobei gemäß § 2 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A im Vergabeverfahren wettbewerbsbeschränkende und unlautere Verhaltensweisen vom öffentlichen Auftraggeber zu bekämpfen sind, vgl. dazu OLG Düsseldorf, 17.6.2002, Verg 18/02; OLG Düsseldorf, 13.8.2008, Verg 42/07.

    Das Wettbewerbsverbot schützt folglich auch die Bieter und Bewerber in einem Vergabeverfahren, so OLG Düsseldorf, 13.8.2008, Verg 42/07.

    b) Eine in diesem Sinn gegen das Vergaberecht verstoßende Wettbewerbsverfälschung und - verzerrung stellt es dar, wenn ein Unternehmen der öffentlichen Hand kraft eines gesetzlichen Verbots (hier § 107 GO NW) eine für den Wettbewerb relevante Tätigkeit auf einem bestimmten Markt gar nicht aufnehmen darf, dies aber dennoch unternimmt und darin von anderen öffentlichen Auftraggebern, wie hier die Kommunen, durch die Auftragsvergabe auch noch unterstützt wird, vgl. dazu OLG Düsseldorf, 13.8.2008, Verg 42/07; VK Münster, 4.10.2004, VK 21/04.

    Gerichte und Nachprüfungsinstanzen können indes diese Einschätzung (der Antragstellerin) nur auf grobe Fehleinschätzungen und Vertretbarkeit hin überprüfen, OLG Düsseldorf, 13.8.2008, Verg 42/07.

    cc) Darüber hinaus stehen aber die öffentlichen Zwecke, die sowohl bei der Zielgemeinde, hier der Antragsgegnerin, als auch bei der ausgreifenden Gemeinde, hier der Antragstellerin, vorliegen können, gegebenenfalls in der Weise in einer Wechselbeziehung zueinander, als ein bei der Zielgemeinde anzuerkennender dringender öffentlicher Zweck jedenfalls rechtfertigen kann, dass die Prüfung eines gleichen Zwecks in der Person der ausgreifenden Gemeinde weniger strengen Anforderungen unterworfen wird, so OLG Düsseldorf, 13.8.2008, Verg 42/07.

    Sie gebietet darauf hinzuarbeiten, dass die vorhandenen Entsorgungskapazitäten ausgelastet werden und die Anlagen dem Stand der Technik entsprechen, was zugleich eine Vorbedingung dafür ist, dass die Entsorgungsleistungen effektiv und kostengünstig für die Abfallverursacher erbracht werden können, so OLG Düsseldorf, 13.8.2008, Verg 42/07.

    In Bezug auf Logistikleistungen hat das OLG Düsseldorf in der Entscheidung vom 13.8.2008, Verg 42/07, die Auffassung vertreten, dass diese als Hilfstätigkeiten zur Sicherung von Anlagenauslastungen zulässig sind.

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  • VK Münster, 08.06.2012 - VK 6/12  

    Vergabe - Vergabeverfahren nach GWB/SektVO ./. Konzessionsvergaben nach EnWG

    Die von den Vergabenachprüfungsinstanzen zu prüfenden "sonstigen Ansprüche" können somit aus sehr unterschiedlichen Rechtsgebieten stammen, vgl. BGH, a.a.O für den Bereich des UWG, vgl. OLG Düsseldorf, 19.12.2007, Verg 51/07 für den Bereich des SGB, und Beschluss vom 13.8.2008, Verg 42/07 für den Bereich des § 107 GO NRW, VK Münster, 22.7.2011, VK 7/11 für den Bereich KrW-/AbfG.

    Denn nach Auffassung des OLG Düsseldorf, vgl. u.a. 13.8.2008, Verg 42/07, sind "sonstige Ansprüche" (aus anderen Rechtsgebieten) sehr wohl in einem Vergabenachprüfungsverfahren zu prüfen, soweit sie zeitlich mit der Vergabe zusammentreffen und sie Auswirkungen auf den Wettbewerb haben.

    Wiederholt hat aber das OLG Düsseldorf, vgl. Beschluss vom 17.6.2002, Verg 18/02; Beschluss vom 13.8.2008, Verg 42/07, entschieden, dass eine zu 100% von den Kommunen getragene Gesellschaft, wie vorliegend die Antragsgegnerin, keine weitergehenden Rechte hat, als die Kommunen selbst.

    (9.1) Nach Auffassung des OLG Düsseldorf, 13.8.2008, Verg 42/07, ist Anknüpfungspunkt der § 97 Abs. 1 GWB.

  • OLG Düsseldorf, 09.11.2011 - Verg 35/11  

    Vergabe - Bietergemeinschaft aus Konkurrenten: Nur ausnahmsweise zulässig!

    bb) A... und D... verstoßen ebenso wenig gegen kommunalwirtschaftsrechtliche Betätigungsverbote (§ 107 Gemeindeordnung - GO NRW), was ihre Leistungsfähigkeit aus Rechtsgründen entfallen lassen, freilich genauso einen Wettbewerbsverstoß darstellen kann (vgl. aus jüngerer Zeit: OLG Düsseldorf, Beschl. v. 13.8.2008 - VII-Verg 42/07 m.w.N.).

    Ist die Betätigung einem öffentlichen Zweck in der Weise förderlich, als dafür ein anerkennenswertes Bedürfnis nicht zu verneinen ist, ist eine Fehleinschätzung, die ein korrigierendes Eingreifen der Nachprüfungsinstanzen gebietet, in der Regel auszuschließen (OVG NRW, Beschl. v. 1.4.2008 - 15 B 122/08, BA 18 f.; ebenso OLG Düsseldorf, Beschl. v. 13.8.2008 - VII-Verg 42/07, BA 19 f.).

  • OLG Celle, 09.04.2009 - 13 Verg 7/08  

    Vergabe - Verstoß gegen Gemeindeordnung vergaberechtsrelevant?

    - VII - Verg 42/07; Vavra in: Kulartz/Marx/Portz/Prieß, a.a.O., § 2 Rz. 29; Roth in: Müller-Wrede, a.a.O., § 2 Rz. 31; das niedersächsische OVG stellt eine drittschützende Wirkung von § 108 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 NGO in Frage, Beschluss v. 14. August 2008 - 10 ME 280/08; für den entsprechenden § 102 GemO BW: OLG Karlsruhe, Urt. v. 14. November 2001 - 6 U 43/01; offen gelassen: Senat, Beschluss v. 12. Februar 2001 - 13 Verg 2/02).
  • OLG Düsseldorf, 13.08.2008 - Verg 43/07  

    Pflicht eines Bieters zur Vorlage eines Gewerbezentralregisterauszuges;

    Insoweit wird auf die Ausführungen im Beschluss vom heutigen Tage in der Parallelsache VII-Verg 42/07 verwiesen.
  • OLG Brandenburg, 16.02.2012 - Verg W 1/12  

    Vergabe - Verhandlungsverfahren: Es zählt immer nur das letzte Angebot!

    Nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf liegt eine gegen das Vergaberecht verstoßende Wettbewerbsverfälschung und -verzerrung vor, wenn ein Unternehmen der öffentlichen Hand kraft eines gesetzlichen Verbots eine für den Wettbewerb relevante Tätigkeit auf einem bestimmten Markt gar nicht aufnehmen darf, dies aber dennoch unternimmt und darin durch den öffentlichen Auftraggeber durch die Auftragsvergabe unterstützt wird (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.08.2008, VII-Verg 42/07; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.11.2011, VII-Verg 35/11).
  • OLG Düsseldorf, 01.08.2012 - Verg 105/11  

    Vergabe - Verstoß gegen Abfallrecht? Was prüfen Vergabekammer/-senat?

    Sie sind, wie die Antragstellerin richtigerweise vertritt, im Vergabenachprüfungsverfahren im Rahmen vergaberechtlicher Anknüpfungs- oder Brückennormen jedoch inzident, nämlich im Sinn vorgelagerter Rechtsfragen, zu prüfen (so auch BGH, Beschl. v. 18.6.2012 - X ZB 9/11, Rn. 14, und ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschl. v. 13.8.2008 - VII-Verg 42/07; Beschl. v. 9.11.2011 - VII-Verg 35/11).
  • VK Münster, 30.04.2009 - VK 4/09  

    Vergabe - Auslegung der Angebote der Bieter

    Dabei ist der dem Angebot zugrunde liegende wahre Bieterwille zu erforschen, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.8.2008, Verg 42/07.
  • VK Niedersachsen, 19.11.2008 - VgK-40/08  

    Vergabe - Auswirkungen der Grenzen wirtschaftlicher Betätigung von Gemeinden

  • VK Münster, 17.06.2011 - VK 5/11  

    Vergabe - VOL/A 2009: Keine Übertragung von ungewöhnlichem Wagnis!

  • VK Bund, 30.11.2009 - VK 2-195/09  
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