Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 15.10.2007 - I-1 U 52/07 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- verkehrslexikon.de
Keine Pflicht zur vorrangigen Inanspruchnahme der Vollkaskoversicherung zur Verkürzung der Ausfallzeit
- IWW
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Nutzungsausfallentschädigung - Verzögerung wegen Ersatzteillieferschwierigkeiten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Nutzungsausfallentschädigung für privaten Pkw bei verzögerter Reparatur - Keine Pflicht zur Schadensregulierung über Vollkaskoversicherung
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (5)
- IWW (Kurzinformation)
Nutzungsausfall - Ersatzteilbeschaffungsrisiko liegt beim Schädiger
- IWW (Kurzinformation)
Nutzungsausfall - Keine Vorfinanzierung durch Kredit oder Vollkasko
- IWW (Kurzinformation)
Unfallschadensregulierung - Wichtiges OLG-Urteil zum Nutzungsausfall
- ra-frese.de (Leitsatz)
Geschädigter muss Reparaturkosten nicht vorfinanzieren
- kfz-expert.de (Leitsatz)
Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung auch bei auf Lieferschwierigkeiten beruhender langer Reparaturdauer
Sonstiges
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des OLG Düsseldorf vom 15.10.2007, Az.: 12 I-1 U 52/07 (Nutzungsausfallentschädigung für 91 Tage für ein Krad)" von RAin Rita Zorn, original erschienen in: VRR 2008, 69.
Wird zitiert von ... (10)
- OLG Düsseldorf, 24.05.2011 - 1 U 220/10
Ersatz von Mietwagenkosten bei unfallbedingten Verletzungen des Geschädigten; …
Zutreffend ist, dass trotz persönlicher Fahruntauglichkeit ein Entschädigungsanspruch bestehen bleiben kann, wenn der Geschädigte das Fahrzeug aufgrund einer vor dem Unfall getroffenen Vereinbarung einem Dritten - etwa einem Angehörigen, einem Ehepartner oder einer sonstigen nahestehenden Person - unentgeltlich zur Nutzung überlassen hatte und der Dritte es in der Zeit nach dem Unfall tatsächlich genutzt hätte (Senat, Urteil vom 15. Oktober 2007, Az.: I-1 U 52/07; BGH NJW 1974, 33; BGH NJW 1975, 922; OLG Köln VersR 1977, 937; KG DAR 2006, 151).Zunächst ist zu berücksichtigen, dass eine Pflicht des Geschädigten, zur Schadensbeseitigung einen Kredit aufzunehmen, allenfalls unter besonderen Umständen angenommen werden kann (Senat, Urteil vom 29. Oktober 2001, Az.: 1 U 211/00 mit Hinweis auf BGH NJW 1989, 290, 291 und weiteren Nachweisen unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung im Urteil vom 3. Februar 1997, Az.: 1 U 68/96; Senat, Urteil vom 15. Oktober 2007, Az.: I - 1 U 52/07).
Im Rahmen der Beurteilung des Nutzungsausfallschadens genügt der Verkehrsunfallgeschädigte im Regelfall seiner Schadensminderungspflicht, wenn er die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung rechtzeitig darauf hinweist, dass ohne Vorfinanzierung ein Reparaturauftrag nicht erteilt werden kann (Senat, Urteil vom 15. Oktober 2007, Az.: I - 1 U 52/07; Veröffentlicht in Schaden-Praxis 2008, 298 sowie in VRR 2008, 67).
- OLG Düsseldorf, 10.03.2008 - 1 U 198/07
Unfallschadensregulierung - Entschädigung bei Ausfall einer Harley-Davidson
Der Senat hat bereits mehrfach entschieden (s. Senat vom 15.10.2007; I - 1 U 52/07), dass eine Obliegenheit des Geschädigten, solche schadensmindernde Maßnahmen zu ergreifen, in der Regel nicht gegeben ist. - OLG München, 18.02.2010 - 24 U 725/09
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Dauer des Nutzungsausfalls
Unter Bezug auf BGH NJW-RR 2006, 394 und OLG Düsseldorf, Gz. I-1 U 52/07 vom 15.10.2007 wies er darauf hin, dass der Geschädigte nicht verpflichtet sei, den Schaden aus eigenen Mitteln zu beseitigen oder zur Vermeidung von Folgeschäden einen Kredit aufnehmen.Grundsätzlich erfordert es die Schadensminderungspflicht im Rahmen der Beurteilung des Nutzungsausfallschadens, dass der Kläger die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung rechtzeitig darauf hinweist, wenn ohne Vorfinanzierung ein Reparaturauftrag nicht erteilt werden kann (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.02.2007, Az. I-1 U 52/07).
- LG Rostock, 22.04.2009 - 1 S 276/08
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Nutzungsausfall bei Verzögerung der …
Dabei kann offen bleiben, ob dieser Anspruch seine Grundlage in § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB (so BGHZ 40, 345; 66, 239; NJW 2008, 915; OLG Köln, MDR 1999, 157) oder in § 251 Abs. 1 BGB (so BGHZ 45, 212; 98, 212; NJW 2005, 277; OLG Düsseldorf, Urteile vom 01.10.2001 - 1 U 206/00 - und vom 15.10.2007 - 1 U 52/07;… Hentschel, aaO., § 12 StVG Rn. 40;… Staudinger/Schiemann, aaO., § 249 Rn. 230, § 251 Rn. 56, 74-75;… Filthaut, aaO., § 10 Rn. 30) findet.(4) Schließlich könnte eine vom Geschädigten zu vertretende Verzögerung der Ersatzbeschaffung einen Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht nach § 254 Abs. 2 BGB darstellen (so offenbar OLG Köln, MDR 1999, 157; OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.10.2007 - 1 U 52/07;… Staudinger/Schiemann, aaO., § 249 Rn. 230, § 251 Rn. 56;… Wussow/Karczewski, aaO., Kap. 41 Rn. 37 und 44).
- OLG Düsseldorf, 29.06.2010 - 1 U 240/09
Der Parkplatzunfall -- Teil II // Gilt auf Parkplätzen die Vorfahrtsregel rechts …
aa) Zu berücksichtigen ist, dass eine eigene Kreditunwürdigkeit durch den Geschädigten nicht ohne weiteres offengelegt werden muss (Senat, Urteil vom 15. Oktober 2007, AZ I-1 U 52/07 mit weiteren Nachweisen). - KG, 11.10.2010 - 12 U 241/07
Ersatzfähigkeit des Nutzungsausfalls nach Rücktritt vom Kaufvertrag über einen …
Der Schädiger hat grundsätzlich auch die Nachteile zu ersetzen, die daraus herrühren, dass der Schaden mangels sofortiger Ersatzleistung nicht gleich beseitigt worden ist und sich dadurch vergrößert hat (BGH, NJW 1989, 290, 291; OLG Düsseldorf, Urteil vom 15. Oktober 2007 - 1 U 52/07 - BeckRS 2007, 18614). - OLG Köln, 20.03.2012 - 15 U 170/11 Vielmehr ist es erforderlich, dass dem Geschädigten unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalles unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben schadensmindernde Maßnahmen zumutbar sind ( vgl.: BGH…, Urteil vom 26.05.1988, a. a. O.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.10.2007 - 1 U 52/07 - zitiert nach juris Rn. 11 ).
- OLG Düsseldorf, 17.11.2009 - 1 U 14/09
Höhe der Nutzungsausfallentschädigung bei niedrigem Wiederbeschaffungswert des …
Nach ständiger Senatsrechtsprechung (vgl. etwa Beschluss v. 02.07.2008, 1 W 24/08; Urteil v. 15.10.2007, 1 U 52/07) ist die Heranziehung der durchgehend als praktikabel und angemessen anerkannten Tabelle von Sanden/Danner/Küppersbusch auch in Fällen geeignet, in denen - wie hier - der Zeitraum, für den Ersatz des Nutzungsausfalls verlangt wird, über den Zeitraum hinausgeht, in dem üblicherweise Ersatzfahrzeuge angemietet werden. - OLG Düsseldorf, 19.05.2011 - 1 U 232/07
Haftungsverteilung bei Kollision zweier entgegenkommender Fahrzeuge bei durch …
Verzögerungen bei der Durchführung der Reparatur, die nicht vom Geschädigten zu vertreten sind, gehen zu Lasten des Schädigers (Senat vom 15.10.2007, I - 1 U 52/07;… Greger, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, § 25 Rn. 27 m. w. N.). - AG Mettmann, 02.04.2012 - 25 C 175/11
Verkehrsrecht
Nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf besteht eine Pflicht des Geschädigten zur Aufnahme eines Kredites zur Schadensbeseitigung allenfalls unter besonderen Umständen (vgl. Urteil vom 24.05.2011, NJW-RR 2012, 30, m.w.N., Urteil vom 15.10.2007, Az.: 1 U 52/07).
