Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 15.12.2004 - VII-Verg 47/04   

Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BauR 2005, 912 (Ls.)
  • VergabeR 2005, 195



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Wird zitiert von ... (99)  

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06  

    Vergabe - Alle Angebote zwingend auszuschließen: Neue Ausschreibung nötig!

    d) Mit der Feststellung, dass die Antragstellerin in ihren Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB verletzt ist, setzt sich der Senat schließlich auch nicht zu seiner Entscheidung vom 18. Februar 2003 (BGHZ 154, 32) in Widerspruch (so auch OLG Düsseldorf z.B. VergabeR 2005, 195, 198).
  • OLG Jena, 20.06.2005 - 9 Verg 3/05  

    Vergabe - Gleichartiger Mangel sämtlicher Bieter: Dennoch keine Antragsbefugnis!

    a) Der Senat hält unter dem Eindruck der zu diesem Problemkreis ergangenen neueren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BGH Beschl. vom 18.05.2004, VergabeR 2004, 473, 476 - "Mischkalkulationen"; BVerfG Beschl. vom 29.07.2004, VergabeR 2004, 597, 599, 600) an seiner abweichenden früheren Rechtsauffassung (vgl. Senat VergabeR 2003, 472 mit Nachw.) nicht länger fest (ebenso nunmehr OLG Koblenz VergabeR 2005, 112, 114; a.A. wohl OLG Düsseldorf Beschl. vom 15.12.2004, Umdruck S. 10; VergabeR 2005, 195, 198).

    An der beabsichtigten Entscheidung sieht der Senat sich gehindert durch zwei Entscheidungen des OLG Düsseldorf vom 30.06.2004 (Az.: VII-Verg 22/04) und vom 15.12.2004 (Az.: VII-Verg 47/04, abgedruckt in VergabeR 2005, 195-200 mit Anm. Hardraht) und deshalb zu einer Vorlage der Sache nach § 124 Abs. 2 Satz 1 GWB an den Bundesgerichtshof veranlasst.

    Es sei nicht gutzuheißen, wenn die Vergabestelle einen Antragsteller wegen eines gleichartigen Mangels ausschließe, den sie im Angebot eines anderen Bieters unbeanstandet lasse (vgl. Beschluss vom 15.12.2004 Umdruck S. 11; VergabeR 2005, 195, 198).

  • VK Bund, 23.06.2006 - VK 2-26/06  
    in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 verletzt sein (insoweit übereinstimmend: BGH, Beschluss vom 18. Mai 2004, X ZB 7/04; Beschluss vom 18. Februar 2003, X ZB 43/02; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. März 2006, Verg 98/05; Beschluss vom 15. Dezember 2004, Verg 47/04; OLG Schleswig, Beschluss vom 31. März 2006, 1 Verg 3/06; OLG Jena, Beschluss vom 20. Juni 2005, 9 Verg 3/05; OLG Koblenz, Beschluss vom 20. Oktober 2004, 1 Verg 4/04; OLG Frankfurt, Beschluss vom 6. März 2006, 11 Verg 11/05).

    Dann sei der öffentliche Auftraggeber verpflichtet, aus diesem übereinstimmend vorliegenden Mangel vergaberechtlich dieselben Konsequenzen zu ziehen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. Dezember 2004, Verg 47/04; Beschluss vom 19. November 2003, Verg 22/03; ebenso OLG Schleswig, Beschluss vom 31. März 2006, 1 Verg 3/06).

    Verg 47/04; Beschluss vom 19. November 2003, Verg 22/03) ist die Berufung auf weitere Vergaberechtsverstöße ausgeschlossen, selbst wenn diese letztlich eine Ungleichbehandlung der Bieter beinhalten.

    Denn das OLG Düsseldorf lässt eine Ausnahme nicht generell zu, wenn der Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt wurde, sondern nur für den Fall, dass der öffentliche Auftraggeber bei gebührender Beachtung des als verletzt gerügten Gleichbehandlungsgrundsatzes nicht nur das Angebot des Antragstellers, sondern gleichermaßen auch das allein in der Wertung verbliebene Angebot des Beigeladenen oder alle anderen tatsächlich in die Wertung gelangten Angebote hätte ausschließen müssen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. Dezember 2004, Verg 47/04; Beschluss vom 19. November 2003, Verg 22/03).

    Aber auch wenn man sich der gegenteiligen Auffassung des OLG Düsseldorf (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. März 2006, Verg 98/05; Beschluss vom 15. Dezember 2004, Verg 47/04; Beschluss vom 19. November 2003, Verg 22/03) anschließt, bestehen diese Ansprüche nicht.

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