Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 16.06.2004 - I-15 U 160/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
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- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beweislast und Haftung des Pflegeheims bei Durchliegegeschwür
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Braunschweig, 07.10.2008 - 1 U 93/07
Haftung eines Krankenhausträgers: Auftreten von Druckgeschwüren als nicht voll …
Das Risiko des Auftretens von Druckgeschwüren gehört nicht zu einem Bereich, der von dem Träger eines Pflegeheimes oder eines Krankenhauses und dem dort tätigen Personal tatsächlich voll beherrscht werden kann (Anschluss an OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.6.2004 - 15 U 160/03 = PflR 2005, 62); das gilt insbesondere dann, wenn der Patient wegen eines bereits bestehenden Druckgeschwürs stationär behandelt wird und dem - letztlich erfolgreich - behandelnden Krankenhauspersonal wegen zwischenzeitlicher Rückschläge ein Behandlungsfehler vorgeworfen wird.6 a.) Das Risiko des Auftretens von Druckgeschwüren gehört nicht zu einem Bereich, der von dem Träger eines Pflegeheimes oder eines Krankenhauses und dem dort tätigen Personal tatsächlich voll beherrscht werden kann (OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.6.2004 - 15 U 160/03 = PflR 2005, 62ff., hier zit. nach juris, Rn. 48).
- LG Bielefeld, 27.08.2008 - 22 S 49/08 (vgl. dazu OLG Hamm…, Urt. vom 18.10.2005 - 24 U 13/05; OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 31.01.2007 - 6 U 98/06 - sowie Urteil vom 18.10.2006 - 6 U 85/06; OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.06.2005 - I-15 U 160/03).
- OLG Köln, 26.07.2010 - 5 U 27/10 Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BGH, U. v. 02.06.1987 - IV ZR 174/86 -, MDR 1987, 1017 f.; BGH, U. v. 18.03.1986 - VI ZR 215/84 -, VersR 1986, 788 ff), der sich auch der Senat anschließt, ist es jedenfalls bei Risikopatienten, wie hier dem Kläger, schon allein zur Gewährleistung der erforderlichen Prophylaxe erforderlich, in den Krankenunterlagen die ärztliche Diagnose, dass der Patient ein solcher Risikopatient ist, und außerdem die ärztlichen Anordnungen zu den durchzuführenden besonderen Pflegemaßnahmen festzuhalten (vgl. auch OLG Düsseldorf, U. v. 16.06.2004 - 15 U 160/03 - PflR 2005, 62 ff.; Landgericht München, PflR 2009, 344 ff.).
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