Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 16.06.2008 - I-9 U 17/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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Haftung eines Brokerhauses für Schäden aus Börsentermingeschäften
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 13.11.2007 - 10 O 97/07
- OLG Düsseldorf, 16.06.2008 - I-9 U 17/08
- BGH, 25.01.2011 - XI ZR 195/08
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Düsseldorf, 16.01.2009 - 16 U 68/08
Ansprüche gegen einen in den USA ansässigen Broker auf Schadensersatz wegen der …
Denn dann folgt die Unwirksamkeit der Schiedsabrede aus einer entsprechenden Anwendung des Art. 42 EGBGB (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 6. März 2008, I-6 U 109/07, Urteilsumdruck Seite 10 zur Akte als Anl. KK 5 gereicht, sowie OLG Düsseldorf, Urteil vom 16. Juni 2008, I-9 U 17/08, Urteilsumdruck Seite 11, zur Akte als Anl. KK 6 gereicht).Selbst wenn man von einer wirksamen Vereinbarung des Rechts des U.S. Bundesstaats New York ausgehen wollte, wofür, wie bereits ausgeführt, indes nichts ersichtlich ist, wird die durch dieses Vertragsstatut begründete Bindung an das New Yorker Recht dadurch überlagert, dass im Verhältnis des Klägers zur "Hauptäterin" ... deutsches Recht Anwendung findet (vgl. Oberlandesgericht Düsseldorf…, Urt. vom 6. März 2008, I-6 U 109/07, vorgelegt als Anl. KK 5, sowie Urt. vom 16. Juni 2008, I-9 U 17/08, vorgelegt als Anl. KK 6).
Während verschiedene Kammern des Landgerichts Düsseldorf die durch ... erteilte Aufklärung jedenfalls als so weitgehend angesehen haben, dass von einer sittenwidrigen Ausnutzung der Überlegenheit des Vermittlers nicht mehr ausgegangen werden könne, hat der 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf in seinem Urteil vom 16. Juni 2008 (I-9 U 17/08, vorgelegt als Anl. KK 6) die im Geschäftsbesorgungsvertrag und im Merkblatt "Risiken von Termingeschäften im Überblick" (Anl. K 8) als nicht ausreichend angesehen, da dort lediglich abstrakte und typisierte Risikohinweise enthalten seien, die nicht dazu geeignet seien, eine anlegergerechte und objektgerecht Aufklärung zu gewährleisten.
- LG Düsseldorf, 21.07.2008 - 16 O 117/07 Im Rahmen der Anlageentschlüsse des Klägers jedenfalls wurden die Anlagegelder von Deutschland überwiesen, so dass hier auch der schädigende Erfolg im Sinne von Art. 40 Abs. 1 Satz 2 EGBG eingetreten ist (vgl. OLG B., Urteil vom 16. Juni 2008 - 9 U 17/08 - unter II 2. a).
Selbst wenn die umfänglichen Kontrollpflichten hinsichtlich des Geschäftsgebarens der A. zu Lasten der Beklagten bestünden (so OLG B., Urteil vom 16. Juni 2008 - 9 U 17/08 unter II. 2. bbb), vermag dies allenfalls einen Fahrlässigkeitsvorwurf zu begründen.
- LG Düsseldorf, 16.12.2008 - 7 O 158/08 Dass das ausländische Schiedsgericht dennoch deutsches Recht anwendet, erscheint vor diesem Hintergrund kaum gesichert, sodass, um dem Gedanken des Art. 42 EGBGB Rechnung zutragen, die Unwirksamkeit der Rechtswahl auf die Wirksamkeit der Schiedsvereinbarung durchschlägt (OLG Düsseldorf, I-9 U 17/08, S. 11).
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