Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 16.12.2003 - III-3 Ws 460/03   

Volltextveröffentlichungen (5)

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Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ-RR 2004, 125
  • StV 2004, 496



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Wird zitiert von ... (11)  

  • OLG Hamm, 13.09.2007 - 2 Ws 264/07  

    Haftprüfung; Sechs-Monats-Frist; Dieselbe Tat; Begriff

    Da eine solche Verfahrensweise mit dem Schutzzweck des § 121 Abs. 1 StPO nicht zu vereinbaren wäre, besteht Einigkeit, dass eine weitergehende Auslegung des Begriffs "derselben Tat" erforderlich ist (vgl. OLG Düsseldorf StV 2004, 496 m.w.N. aus der obergerichtlichen Rechtsprechung; vgl. auch noch Senat in StV 1998, 555 und auch noch in NStZ-RR 2002, 382; Meyer-Goßner, StPO, 50. Auflage, § 121 Rn. 11 ff.).

    Dies ist regelmäßig der Tag der neuen Haftbefehlsentscheidung, es sei denn, der neue Haftbefehl bzw. die Haftbefehlserweiterung ist verzögerlich ergangen (OLG Koblenz [1. Senat] NStZ-RR 2001, 152; OLG Düsseldorf [1. Senat] StV 2004, 496).

  • OLG Dresden, 31.03.2009 - 2 AK 6/09  

    Reservehaftbefehl; Vorratshaltung; Haftprüfung; Vorlagefrist

    Unter den Begriff "derselben Tat" im Sinne von § 121 Abs. 1 StPO fallen jedenfalls alle Straftaten von dem Zeitpunkt an, in dem sie unter dem Blickwinkel des dringenden Tatverdachts "bekannt" sind und daher in einen bestehenden Haftbefehl tatsächlich hätten aufgenommen werden können ("Haftbefehlsreife"; - vgl. zum übrigen Meinungs- und Auslegungsstreit die Nachweise bei Paeffgen in SK, § 121 Rdnrn. 8 ff.); dabei kommt es nicht darauf an, ob sie Gegenstand desselben oder getrennter Verfahren sind (OLG Düsseldorf, StV 2004, 496 ff m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 06.06.2007 - 4 HEs 86/07  

    Zeitliche Begrenzung der Untersuchungshaft: Begriff derselben Tat bei

    Nach dem in der überwiegenden Rechtsprechung und Literatur vertretenen "erweiterten Tatbegriff" fallen unter "dieselbe Tat" alle Taten des Beschuldigten von dem Zeitpunkt an, in dem sie - im Sinne eines dringenden Tatverdachts - bekannt geworden sind und in den bestehenden Haftbefehl hätten aufgenommen werden können, gleichgültig, ob sie Gegenstand desselben Verfahrens oder getrennter Verfahren sind (vgl. Senatsbeschluss vom 28. Oktober 1998 - 4 HEs 184/98 = Justiz 1999, 83; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2004, 125; OLG Koblenz NStZ-RR 2001, 152; KG, Beschluss v. 21.01.1997 - 1 HEs 189/96 -, zitiert nach juris, jeweils m. w. N. aus der Rspr.).
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  • OLG Celle, 09.02.2012 - 32 HEs 1/12  

    Zum Begriff "derselben Tat" nach § 121 StPO: Neubeginn der Frist

    bb) Zur Berechnung des Fristbeginns darf auch nicht auf den Erlasszeitpunkt des neuen oder erweiterten Haftbefehls abgestellt werden, sondern auf den Zeitpunkt, an dem sich bei ordnungsgemäßer Ermittlungstätigkeit der dringende Tatverdacht und somit die Möglichkeit einer Haftbefehlserweiterung erstmals ergeben hat (ebenso OLG Koblenz, a. a. O.; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2004, 125, Rnr. 15 KK-Schultheis, a. a. O., m. w. N.).
  • OLG Zweibrücken, 21.08.2007 - 1 HPL 33/07  
    Zwar wird diese Auffassung teilweise in der höchstrichterlichen Rechtsprechung vertreten (OLG Koblenz 1. Strafsenat StV 2000, 629 ; OLG Koblenz 1. Strafsenat NStZ-RR 2001, 152; OLG Düsseldorf StV 2004, 496).
  • OLG Hamm, 16.10.2007 - 4 Ws 438/07  

    dieselbe Tat; kein Ablauf der 6-Monats-Frist; Erweiterung des Haftbefehls; neu

    Nach inzwischen ganz herrschender Meinung in Rechtsprechung (OLG Düsseldorf StV 04, 496 m.w.N.) und Literatur (Meyer-Goßner, a.a.O., § 121 Rdnr. 14 m.w.N.), der sich der Senat anschließt, kann die Dauer der Untersuchungshaft ohne Rücksicht auf ihre bisherige Dauer aufgrund eines wegen erst im Laufe des Ermittlungsverfahrens bekannt gewordener neuer Tatsachen erlassenen Haftbefehls oder aufgrund einer Erweiterung des Haftbefehls bis zur Grenze des § 121 Abs. 1 StPO vollzogen werden.
  • OLG Koblenz, 30.07.2009 - 2 HEs 8/09  

    Beginn der Sechs-Monatsfrist für die Haftprüfung durch das OLG bei Bekanntwerden

    Nach dem in der überwiegenden Rechtsprechung und Literatur vertretenen "erweiterten Tatbegriff" fallen unter "dieselbe Tat" alle Taten des Beschuldigten von dem Zeitpunkt an, in dem sie - i.S. eines dringenden Tatverdachts - bekannt geworden sind und in den bestehenden Haftbefehl hätten aufgenommen werden können, gleichgültig, ob sie Gegenstand desselben Verfahrens oder getrennter Verfahren sind (vgl. OLG Naumburg NStZ-RR 2009, 157 (LS); OLG Dresden StV 2009, 366; OLG Stuttgart StV 2008, 85; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2004, 125; OLG Koblenz NStZ-RR 2001, 152; OLG Hamm NStZ-RR 2000, 382 ; OLG Stuttgart NStZ-RR 1999, 318 ; OLG Zweibrücken NStZ-RR 1998, 182 ; Meyer-Goßner, StPO , 52. Aufl. § 121 Rdnr. 14; Hilger in Löwe-Rosenberg, StPO , 26. Aufl. § 112 Rdnr. 14 ff.; Schultheiß in Karlsruher-Kommentar, StPO , 6. Aufl. § 112 Rdnr. 10; AnwK-StPO/Lammer § 121 Rdnr. 6).
  • OLG Koblenz, 23.01.2006 - 4420 BL - III - 51/05  

    Strafprozessrecht: Wichtiger Grund für die Fortdauer der Untersuchungshaft über

    Zwar vertritt der Senat in Anwendung des "erweiterten Tatbegriffs" die Auffassung, dass dann, wenn nach Beginn des Vollzugs der Untersuchungshaft eine neue Tat des Beschuldigten bekannt und deshalb ein neuer Haftbefehl erlassen oder der ursprüngliche ergänzt wird, eine neue 6-Monatsfrist von dem Zeitpunkt an zu laufen beginnt, in dem der Tatverdacht hinsichtlich des neuen Tatvorwurfs dringend i.S.d. § 112 StPO geworden ist (siehe dazu Senatsbeschluss v. 03.02.2001 >(1) 4420 BL III - 71/00< NStZ-RR 2001, 152; OLG Düsseldorf StV 2004, 496; Meyer-Goßner; StPO , 48. Aufl., § 121 Rn. 11 f. m.w.N.; L. in Heidelberger Komm. § 121 Rn. 10).
  • OLG Koblenz, 23.01.2006 - 4420 BL-III-51/05  

    1. Schwerpunkt der Entscheidung nach §§ 121, 122 StPO ist die Prüfung

    Zwar vertritt der Senat in Anwendung des "erweiterten Tatbegriffs" die Auffassung, daß dann, wenn nach Beginn des Vollzugs der Untersuchungshaft eine neue Tat des Beschuldigten bekannt und deshalb ein neuer Haftbefehl erlassen oder der ursprüngliche ergänzt wird, eine neue 6-Monatsfrist von dem Zeitpunkt an zu laufen beginnt, in dem der Tatverdacht hinsichtlich des neuen Tatvorwurfs dringend i.S.d. § 112 StPO geworden ist (siehe dazu Senatsbeschluß v. 03.02.2001 NStZ-RR 01, 152; OLG Düsseldorf StV 04, 496; Meyer-Goßner; StPO, 48. Aufl., § 121 Rn. 11 f. m.w.N.; L... in Heidelberger Komm. § 121 Rn. 10).
  • OLG Zweibrücken, 21.08.2007 - 1 HPL 34/07  
    Zwar wird diese Auffassung teilweise in der höchstrichterlichen Rechtsprechung vertreten (OLG Koblenz 1. Strafsenat StV 2000, 629 ; OLG Koblenz 1. Strafsenat NStZ-RR 2001, 152; OLG Düsseldorf StV 2004, 496).
  • OLG München, 04.07.2011 - 2 Ws 568/11  

    Fortdauer der Untersuchungshaft: Begriff "derselben Tat"; Auswirkungen

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