Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 18.11.2010 - I-6 U 39/10   

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Auch der freie Berater muss Anleger über Vergütung für erfolgreiche Empfehlung der Kapitalanlage aufklären

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (2)  

  • OLG Düsseldorf, 09.12.2010 - 6 U 30/10  

    Bankrecht - Fehlerhafte Anlageberatung - Aufklärungspflichten des Beraters

    Damit der Anleger die Objektivität der ihm angebotenen Beratungsleistung beurteilen kann, ist auch der freie Anlageberater zur Vermeidung eines vertragswidrigen Interessenkonfliktes verpflichtet, den Anleger über die Höhe des Entgelts aufzuklären, das er von dem Kapitalsuchenden für eine erfolgreiche Empfehlung erhält, gleichgültig aus welchem "Topf" der Gesamtfinanzplanung das Entgelt im Ergebnis gezahlt wird (vgl. Urteile des Senats vom 8.7.2010 - I-6 U 136/09 und vom 18.11.2010 - I-6 U 39/10).

    In einer solchen Lage kann der Anlageberater dem Vorwurf des Treubruchs nur dadurch entgehen, dass er seinem Kunden seine Eigeninteressen offenbart und ihn über die Gesamthöhe der Entgelte aufklärt, die er von dem Kapitalsuchenden für eine erfolgreiche Empfehlung erhält, gleichgültig aus welchem "Topf" der Gesamtfinanzplanung diese Entgelte im Ergebnis gezahlt werden (vgl. Urteil des Senats vom 18.11.2010 - I - 6 U 39/10).

  • OLG Düsseldorf, 03.03.2011 - 6 U 201/09  

    Aufklärungspflichten der Initiatoren eines geschlossenen Immobilienfonds

    In einer solchen Lage kann der Anlageberater dem Vorwurf des Treubruchs nur dadurch entgehen, dass er seinem Kunden seine Eigeninteressen offenbart und ihn über die Gesamthöhe der Entgelte aufklärt, die er von dem Kapitalsuchenden für eine erfolgreiche Empfehlung erhält, gleichgültig aus welchem "Topf" der Gesamtfinanzplanung diese Entgelte im Ergebnis gezahlt werden (vgl. Urteil des Senats vom 18.11.2010 - I - 6 U 39/10).
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