Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 19.12.1994 - 3 Wx 454/94   

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • FamRZ 1995, 1294



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Wird zitiert von ... (3)  

  • BVerfG, 14.08.2001 - 1 BvR 310/98  

    Verletzung des rechtlichen Gehörs im Adoptionsverfahren

    a) Amts- und Landgericht haben eine Anhörung des bei Verfahrensbeginn siebenjährigen (zum Zeitpunkt der Entscheidung des Landgerichts neunjährigen) Beschwerdeführers unterlassen, obwohl eine Anhörung des Kindes in Adoptionsverfahren auch gesetzlich durch § 55 c in Verbindung mit § 50 b FGG grundsätzlich zwingend vorgeschrieben ist (vgl. Keidel-Kuntze, § 55 c Rn. 2, 5; OLG Karlsruhe, FamRZ 1995, S. 1012; OLG Düsseldorf, FamRZ 1995, S. 1294 ; BayObLG, FamRZ 1988, S. 871 ).
  • OLG Zweibrücken, 08.02.2001 - 3 W 266/00  

    Annahme als Kind - Ersetzung der Einwilligung - Antragstellung durch Vormund -

    Insbesondere bedurfte es hier keiner nochmaligen Anhörung der Beteiligten zu 1) und 2) sowie - jedenfalls im Blick auf die Familienpflege (vgl. BayObLG FamRZ 1984, 201, 202; Gennhuber/Coester-Waltjen aaO) - der Vormünder gemäß den §§ 50 a Abs. 2 und 4, 50 c, 55 c, 50 b Abs. 1 FGG (vgl. Senat, Beschluss vom 20. August 1990 - 3 W 83/90; OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 1294, 1295).
  • BayObLG, 23.01.2004 - 1Z BR 102/03  

    Anhörungserfordernis der leiblichen Mutter im Einwilligungsersetzungsverfahren

    Die Anhörung dient dabei nicht nur der Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG), sondern auch der nach § 12 FGG gebotenen umfassenden Sachaufklärung (BayObLG FamRZ 1984, 935/936; 1984, 936/937; OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 1294/1295; Staudinger/ Frank BGB [2001] § 1748 Rn. 66).
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