Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 20.01.2009 - I-23 U 47/08   

Volltextveröffentlichungen (5)

mehr
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauvertrag - Zum Unterschied zwischen § 2 Nr. 5 und § 2 Nr. 8 VOB/B

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • baurechtsurteile.de (Kurzinformation)

    Das Schweigen ist keine Anordnung nach § 2 Nr. 2 VOB/B

  • finanztip.de (Kurzinformation)

    Das Schweigen ist keine Anordnung nach § 2 Nr. 2 VOB/B

Besprechungen u.ä. (3)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Anordnung im Sinne von § 2 Nr. 5 VOB/B bei passivem Verhalten des Auftraggebers! (IBR 2009, 255)

  • bauleiterschulung.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Leistungsverweigerungsrecht des Auftragnehmers bei streitigen Nachträgen (RA Bernd Kimmich)

  • akhonlinefortbildung.de , S. 5 (Entscheidungsbesprechung)

    Mehrvergütungsanspruch des Bauunternehmers - Nur bei eindeutiger Anordnung durch den Auftraggeber

Zeitschriftenfundstellen

  • IBR 2009, 255



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Wird zitiert von ... (2)  

  • OLG Düsseldorf, 30.08.2012 - 23 U 162/11  

    Bauvertrag - Fertigungsliste weicht von Ausschreibung ab: Änderungsanordnung?

    Davon abzugrenzen ist eine stillschweigende Anordnung, die vorliegen kann, wenn sich die Vertragspartner stillschweigend auf eine tatsächlich veränderte Situation einstellen (BGH, Urteil vom 27.06.1985, VII ZR 23/84, BGHZ 95, 128; BGH, Urteil vom 11.03.1999, VII ZR 179/98, BauR 1999, 897), etwa durch das Ergebnis einer Abstimmung der Vertragspartner bei einem Baustellengespräch oder im Rahmen eines Schriftwechsels (vgl. Vygen/Joussen, a.a.O., Rn 1914; vgl. auch Senat, Urteil vom 20.01.2009, 1-23 U 47/08, IBR 2009, 255).

    Der Annahme einer rechtsgeschäftlichen Anordnung steht unter den dargestellten besonderen Umständen des vorliegenden Falles auch nicht die Möglichkeit der Insolvenzschuldnerin als Auftragnehmerin entgegen, während des Bauablaufs bis zu einer ausdrücklichen Vereinbarung einer Mehrvergütung im Hinblick auf die geänderten Montagebedingungen für die Sonnenschutzanlagen ein Leistungsverweigerungsrecht geltend zu machen (vgl. BGH, Urteil vom 13.03.2008, VII ZR 194/06, BGHZ 176, 34; BGH, Urteil vom 24.06.2004, VII ZR 271/01, BauR 2004, 1613; Senat, Urteil vom 20.01.2009, 1-23 U 47/08, a.a.O.), ihre Arbeiten bis auf weiteres einzustellen und auf eine Einigung über einen insoweit geänderten Preis (Mehrvergütung) zu bestehen.

  • OLG Naumburg, 23.06.2011 - 2 U 113/09  

    Bauvertrag - Gerichtlicher Baustopp: Anordnung nach § 2 Nr. 5 VOB/B?

    Das Schreiben enthält gerade nicht nur eine bloße Mitteilung der Beklagten, sondern eine auf die Änderung des Verhaltens der Klägerin gerichtete Anweisung (vgl. zu den Voraussetzungen des Vorliegens eines Erklärungswillens OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.01.2009, I-23 U 47/08 - hier zitiert nach juris, dort Tz. 28).
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