Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 20.11.1992 - 4 Ws 342/92   

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • MDR 1993, 462



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Wird zitiert von ... (3)  

  • BVerfG, 21.08.2001 - 2 BvR 282/00  

    Generelle Behandlung von Eingaben eines Strafgefangenen als unzulässig

    Im Hinblick auf die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG kann jedoch von einer Sachentscheidung oder Verwerfung eines Rechtsmittels als unzulässig nur abgesehen werden, wenn sich die Eingabe überwiegend oder ausschließlich in Beleidigungen erschöpft und nicht ersichtlich ist, dass zugleich auch ein sachliches Anliegen verfolgt wird (vgl. OLG Düsseldorf, MDR 1993, S. 462; KG, NStZ 1998, S. 399; vgl. auch OLG Frankfurt, NJW 1979, S. 1613; OLG Frankfurt, NStZ 1989, S. 296).
  • BVerfG, 19.07.2001 - 2 BvR 1175/01  

    Entscheidung über Anträge eines Untergebrachten gegen Maßnahmen im

    Im Hinblick auf die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG wird dies - von extremen Ausnahmefällen abgesehen - nur in Betracht kommen, wenn sich die Eingabe im Wesentlichen in Beleidigungen erschöpft und nicht ersichtlich ist, dass zugleich auch ein sachliches Anliegen verfolgt wird (OLG Düsseldorf, MDR 1993, S. 462; KG, NStZ 1998, S. 399; vgl. auch OLG Frankfurt, NJW 1979, S. 1613; OLG Frankfurt, NStZ 1989, S. 296).
  • OLG Köln, 23.01.2002 - 16 Wx 175/01  

    Wohnungseigentum - Zulässigkeit der Erstbeschwerde trotz verunglimpfendem Inhalt

    Rechtsmittelschriften oder sonstige Eingaben beleidigenden Inhalts sind deshalb - wie nunmehr auch das Bundesverfassungsgericht entschieden hat - von extremen Ausnahmefällen abgesehen nur dann unbeachtlich, wenn sie ausschließlich den Zweck haben, das Gericht oder andere Beteiligte zu belästigen, zu schikanieren oder zu verunglimpfen, mithin nicht schon dann, wenn damit zugleich auch ein sachliches Anliegen verfolgt wird (BVerfG, Beschluss vom 19.07.2001 - 2 BvR 1175/01 - ; OLG Düsseldorf MDR 1993, 462 = JMBl.NRW 1993, 82; OLG Düsseldorf wistra 1992, 200; OLG Koblenz, MDR 1987, 433).
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