Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 22.02.2002 - 5 U 24/01 |
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
ZPO § 693 Abs. 2
Rückwirkung der Unterbrechung der Verjährung auf den Zeitpunkt der Einreichung des Mahnantrages
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 26.01.2001 - 15 O 46/00
- OLG Düsseldorf, 22.02.2002 - 5 U 24/01
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Düsseldorf, 08.09.2009 - 24 U 28/09
Zeitpunkt der Entstehung der Bürgschaftsforderung bei der Besicherung von …
Die Frage, ob die Zustellung demnächst im Sinne des § 167 ZPO erfolgt ist, wenn die Zustellungsverzögerung durch falsche Anschriftenangaben vom Antragsteller zu verantworten ist, stellt sich nicht (vgl. hierzu BGH NJW 2002, 2794; OLG Düsseldorf JurBüro 2002, 653;… LG Berlin Urt. v. 15.02.2007 Az. 10 O 433/06 - zitiert nach juris). - OLG Frankfurt, 17.08.2010 - 13 U 119/08
Verfahrensrecht - Schuldhaft falsche Anschrift: Keine Zustellung "demnächst"!
Derselbe Senat hat bereits in einem früheren Urteil vom 22.02.2002 zu Az. 5 U 24/01 die vom erkennenden Senat geteilte Rechtsauffassung vertreten, dass die Klagepartei bzw. ihr Prozessbevollmächtigter gehalten ist, rechtzeitig vor der Einleitung gerichtlicher Maßnahmen die Richtigkeit der letzten bekannten Anschrift der späteren Beklagtenpartei zu überprüfen, wenn zwischen dem letzten Kontakt der späteren Prozessparteien ein mehrere Jahre umfassender Zeitraum liegt. - LG Berlin, 15.02.2007 - 10 O 433/06
Verjährung; Bürgschaftsvertrag: "Demnächst" erfolgte Zustellung eines …
Zu Recht weist nämlich das OLG Düsseldorf im dortigen Fall darauf hin, dass nach Ablauf von 5 Jahren Veranlassung bestanden hätte, vor Mahnantragstellung die alte Anschrift zu überprüfen, da in einer solchen Zeitspanne Veränderungen immer möglich sind (OLG Düsseldorf, JurBüro 2002, 653 f.; sowie MDR 1999, 1462).
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