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   OLG Düsseldorf, 22.07.2005 - VII-Verg 83/04   

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Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (10)  

  • OLG München, 13.11.2006 - Verg 13/06  

    Vergabe - Vergütung des RA für Beratung im Vergabe- und Nachprüfungsverfahren

    Denn in der großen Mehrzahl der Fälle sind Nachprüfungsverfahren umfangreich oder schwierig, oftmals auch beides (BayObLG vom 16.2.2005 - Verg 28/04 = VergabeR 2005, 406 unter Hinweis auf Rojahn VergabeR 2004, 454/456; OLG Düsseldorf vom 24.5.2005 - Verg 98/04 = IBR 2005, 513; OLG Düsseldorf vom 22.7.2005 - Verg 83/04; OLG Jena vom 2.2.2005 - 9 Verg 6/04 = VergabeR 2005, 682; OLG München vom 12.1.2006, Verg 21/05).

    Die volle Ausschöpfung des nach Nr. 2400 (nunmehr 2300) VV RVG eröffneten Gebührenrahmens bedarf der näheren Begründung (OLG Düsseldorf vom 24.5.2005 - Verg 98/04 = IBR 2005, 513; OLG Düsseldorf vom 22.7.2005 - Verg 83/04; OLG München, a.a.O.) sowie der Bewertung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere des Umfangs und der Schwierigkeit des konkreten Nachprüfungsverfahrens, wobei dem zu tolerierenden Ermessen des Anwalts innerhalb des von der Rechtsprechung entwickelten Toleranzbereiches Rechnung zu tragen ist (OLG Jena vom 2.2.2005 - 9 Verg 6/04 = VergabeR 2005, 682).

    So wird es auch grundsätzlich nicht als unbillig angesehen, bei einer Tätigkeit im Nachprüfungsverfahren mit mündlicher Verhandlung jedenfalls einen Satz von 2, 0 zu verlangen (OLG Düsseldorf vom 22.7.2005 - Verg 83/04; OLG Naumburg vom 23.8.2005 - 1 Verg 4/05 und vom 30.8.2005 - 1 Verg 4/05).

  • OLG München, 16.11.2006 - Verg 14/06  

    Vergabe - Vergütung des RA für Beratung im Vergabe- und Nachprüfungsverfahren

    Denn in der großen Mehrzahl der Fälle sind Nachprüfungsverfahren umfangreich oder schwierig, oftmals auch beides (BayObLG vom 16.2.2005 - Verg 28/04 = VergabeR 2005, 406 unter Hinweis auf Rojahn VergabeR 2004, 454/456; OLG Düsseldorf vom 24.5.2005 - Verg 98/04 = IBR 2005, 513; OLG Düsseldorf vom 22.7.2005 - Verg 83/04; OLG Jena vom 2.2.2005 - 9 Verg 6/04 = VergabeR 2005, 682; OLG München vom 12.1.2006, Verg 21/05).

    Die volle Ausschöpfung des nach Nr. 2400 (nunmehr 2300) VV RVG eröffneten Gebührenrahmens bedarf der näheren Begründung (OLG Düsseldorf vom 24.5.2005 - Verg 98/04 = IBR 2005, 513; OLG Düsseldorf vom 22.7.2005 - Verg 83/04; OLG München, a.a.O.) sowie der Bewertung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere des Umfangs und der Schwierigkeit des konkreten Nachprüfungsverfahrens, wobei dem zu tolerierenden Ermessen des Anwalts innerhalb des von der Rechtsprechung entwickelten Toleranzbereiches Rechnung zu tragen ist (OLG Jena vom 2.2.2005 - 9 Verg 6/04 = VergabeR 2005, 682).

    So wird es auch grundsätzlich nicht als unbillig angesehen, bei einer Tätigkeit im Nachprüfungsverfahren mit mündlicher Verhandlung jedenfalls einen Satz von 2, 0 zu verlangen (OLG Düsseldorf vom 22.7.2005 - Verg 83/04; OLG Naumburg vom 23.8.2005 - 1 Verg 4/05 und vom 30.8.2005 - 1 Verg 4/05).

  • OLG München, 11.01.2006 - Verg 21/05  

    Vergabe - Wann kann Rechtsanwalt den Höchstsatz als Vergütung verlangen?

    Denn in der großen Mehrzahl der Fälle sind Nachprüfungsverfahren umfangreich oder schwierig, oftmals auch beides (BayObLG vom 16.2.2005 - Verg 28/04 = VergabeR 2005, 406 unter Hinweis auf Rojahn VergabeR 2004, 454/456; OLG Düsseldorf vom 24.5.2005 - Verg 98/04 = IBR 2005, 513; OLG Düsseldorf vom 22.7.2005 - Verg 83/04; OLG Jena vom 2.2.2005 - 9 Verg 6/04 = VergabeR 2005, 682).

    Die volle Ausschöpfung des nach Nr. 2400 VV eröffneten Gebührenrahmens bedarf daher der näheren Begründung (OLG Düsseldorf vom 24.5.2005 - Verg 98/04 = IBR 2005, 513; OLG Düsseldorf vom 22.7.2005 - Verg 83/04) sowie der Bewertung aller Umstände des Einzelfalles, insbesondere des Umfangs und der Schwierigkeit des konkreten Nachprüfungsverfahrens, wobei dem zu tolerierenden Ermessen des Anwalts innerhalb des von der Rechtsprechung entwickelten Toleranzbereiches Rechnung zu tragen ist (OLG Jena vom 2.2.2005 - 9 Verg 6/04 = VergabeR 2005, 682).

    Es wird aber nicht als unbillig angesehen, wenn bei einer Tätigkeit im Nachprüfungsverfahren mit mündlicher Verhandlung ein Satz von 2, 0 verlangt wird (OLG Düsseldorf vom 22.7.2005 - Verg 83/04; OLG Naumburg vom 23.8.2005 - 1 Verg 4/05 und vom 30.8.2005 - 1 Verg 4/05).

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  • OLG München, 23.01.2006 - Verg 22/05  

    Vergabe - Erstattung von Verdienstausfall und Fahrtkosten einer Partei

    Denn in der großen Mehrzahl der Fälle sind Nachprüfungsverfahren umfangreich oder schwierig, oftmals auch beides (BayObLG vom 16.2.2005 - Verg 28/04 = VergabeR 2005, 406 unter Hinweis auf Rojahn VergabeR 2004, 454/456; OLG Düsseldorf vom 24.5.2005 - Verg 98/04 = IBR 2005, 513; OLG Düsseldorf vom 22.7.2005 - Verg 83/04; OLG Jena vom 2.2.2005 - 9 Verg 6/04 = VergabeR 2005, 682).

    Die volle Ausschöpfung des nach Nr. 2400 VV eröffneten Gebührenrahmens bedarf daher der näheren Begründung (OLG Düsseldorf vom 24.5.2005 - Verg 98/04 = IBR 2005, 513; OLG Düsseldorf vom 22.7.2005 - Verg 83/04) sowie der Bewertung aller Umstände des Einzelfalles, insbesondere des Umfangs und der Schwierigkeit des konkreten Nachprüfungsverfahrens, wobei dem zu tolerierenden Ermessen des Anwalts innerhalb des von der Rechtsprechung entwickelten Toleranzbereiches Rechnung zu tragen ist (OLG Jena vom 2.2.2005 - 9 Verg 6/04 = VergabeR 2005, 682).

    Es wird aber nicht als unbillig angesehen, wenn bei einer Tätigkeit im Nachprüfungsverfahren mit mündlicher Verhandlung ein Satz von 2, 0 verlangt wird (OLG Düsseldorf vom 22.7.2005 - Verg 83/04; OLG Naumburg vom 23.8.2005 - 1 Verg 4/05 und vom 30.8.2005 - 1 Verg 4/05).

  • OLG München, 12.07.2011 - Verg 23/10  

    Vergabe - Höchstsatz einer Geschäftsgebühr nur in schwierigen Fällen!

    Denn in der großen Mehrzahl der Fälle sind Nachprüfungsverfahren umfangreich oder schwierig, oftmals auch beides (BayObLG vom 16.2.2005 - Verg 28/04 unter Hinweis auf Rojahn VergabeR 2004, 454/456; OLG Düsseldorf vom 24.5.2005 Verg 98/04, 513; OLG Düsseldorf vom 22.7.2005 Verg 83/04; OLG Jena vom 2.2.2005 - 9 Verg 6/04).

    Die volle Ausschöpfung des nach Nr. 2300 VV eröffneten Gebührenrahmens bedarf daher der näheren Begründung (OLG Düsseldorf vom 24.5.2005 - Verg 98/04; OLG Düsseldorf vom 22.7.2005 - Verg 83/04) sowie der Bewertung aller Umstände des Einzelfalles, insbesondere des Umfangs und der Schwierigkeit des konkreten Nachprüfungsverfahrens.

  • VK Schleswig-Holstein, 19.10.2006 - VK-SH 32/05  

    Vergabe - Bestimmung des Gegenstandswertes

    Es wird nicht als unbillig angesehen, wenn bei einer Tätigkeit im Nachprüfungsverfahren mit mündlicher Verhandlung ein 2, 0-facher Satz verlangt wird (vgl. OLG Düsseldorf vom 22.07.2005 - Verg 83/04; OLG Naumburg vom 23.08.2005 - 1 Verg 4/05 und vom 30.08.2005 - 1 Verg 4/05).

    Zudem würde durch Gewährung der Höchstgebühr in Fällen wie dem vorliegenden die vom Gesetzgeber intendierte flexible Handhabung stark beschnitten und eingeengt werden (vgl. OLG Düsseldorf vom 22.07.2005 - Verg 83/04).

  • OLG Saarbrücken, 17.08.2006 - 1 Verg 2/06  

    Vergabe - Geschäftsgebühr des Rechtsanwalts

    Im Allgemeinen sind Vergabenachprüfungsverfahren allerdings "umfangreich oder schwierig", so dass die Kappungsgrenze gem. Nr. 2400 nur eher selten eine Rolle spielt (OlG Düss Beschluss vom 22.07.2005 VII-Verg 83/04; BayObLG, Beschluss vom 16.02.2005,Verg 028/04; Rojahn, VergabeR 2004, 454).
  • OLG Schleswig, 05.01.2007 - 1 Verg 12/06  

    Vergabe - Vergütung des Rechtsanwalts im Nachprüfungsverfahren

    Für Vergabesachen gilt, dass die große Mehrzahl der Nachprüfungsverfahren auch arbeitsaufwendig und schwierig sind (BayObLG Beschluss vom 16. Februar 2005; Verg 28/04; Vergaberecht 2005, 406; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. Juli 2005; Verg 83/04; OLG Jena, Beschluss vom 2.2.2005; 9 Verg 6/04).
  • VK Sachsen, 17.11.2006 - 1/SVK/128-04  

    Vergabe - Bestimmung des Gegenstandswertes

    In Anbetracht diesen Umstandes wird dem Ermessensspielraum Rechnung getragen, als eine 2, 2-Gebühr als erstattungsfähig anerkannt wird, auch wenn bei Durchführung eines durchschnittlichen Verfahrens mit mündlicher Verhandlung regelmäßig die Festsetzung einer 2, 0 - fachen Gebühr anerkannt wird (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 17.08.2006 - 1 Verg 2/06; VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 20.06.2006 - 1 VK LVwA 51/05; VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 08.03.2006 - 1 VK LVwA 03/05; OLG München, Beschluss vom 11.01.2006 - Verg 21/05; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.11.2005 - Verg 25/05; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.07.2005 - Verg 83/04).
  • VK Sachsen, 01.02.2011 - 1/SVK/017-09  

    Vergabe - Vergütung des Rechtsanwalts

    Ermessensfehler liegen wiederum dann vor, wenn der Gebührenbestimmung unzutreffende Tatsachen zugrunde gelegt worden sind oder sie nach den Umständen nicht mehr vertretbar erscheint, insbesondere dann, wenn das Maß des Angemessenen deutlich überschritten worden ist (vgl. OLG Naumburg, Beschl. v. 22.02.2007, AZ.: 1 Verg 15/06, OLG Düsseldorf, Beschl. v. 22.07.2005, AZ.: Verg 83/04, VK Sachsen, Beschl. v. 17.11.2006, 1/SVK/128-04-K).
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