Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 23.03.2011 - VII-Verg 63/10   

Volltextveröffentlichungen (5)

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 97 Abs. 3
    Vergaberechtswidrigkeit der unterbliebenen Bildung von Fachlosen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vergabe - Voraussetzungen an eine Gesamtvergabe

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Losweise Vergabe - neue Spielregeln auch für die Gesamtvergabe?" von RA Dr. Lutz Horn, original erschienen in: NZBau 2011, 601 - 603.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NZBau 2011, 369



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Wird zitiert von ... (9)  

  • VK Bund, 27.09.2011 - VK 2-100/11  
    Daher kann dahinstehen, ob der Verzicht der Ag auf eine Fachlosbildung im Hinblick auf die Ausnahmeregelung in § 97 Abs. 3 S. 3 GWB, nach der wirtschaftliche oder technische Gesichtspunkte schon dem Grunde nach einer Losaufteilung entgegenstehen müssen, um einen solchen Verzicht zu rechtfertigen, rechtlichen Bedenken begegnen könnte (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, 08.09.2011, VII-Verg 48/11; OLG Düsseldorf, 23.03.2011, VII- Verg 63/10; OLG Düsseldorf, 25.11.2009, VII-Verg 27/09; OLG Düsseldorf, 22.10.2009, VII-Verg 25/09; OLG Düsseldorf, 11.7.2007 - VII-Verg 10/07 m.w.N.).

    Seitens eines mittelständischen Unternehmens besteht somit grundsätzlich kein Anspruch auf die Bildung bestimmter Losgrößen (so auch OLG Düsseldorf, 23.03.2011, VII-Verg 63/10; OLG Düsseldorf, 25.11.2009, VII-Verg 27/09; OLG Karlsruhe, 06.04.2011, 15 Verg 3/11; OLG Brandenburg, 27.11.2008, Verg W 15/08; OLG Thüringen, 06.06.2007, 9 Verg 3/07).

    Die damit erfolgte Berücksichtigung auch ihrer eigenen organisatorischen Belange ­ in Abwägung mit denen des Mittelstandes ­ war als solche im Rahmen der Ermessensausübung bezüglich des Loszuschnitts legitim und lässt daher einen Ermessensfehler nicht erkennen, und zwar umso weniger, als angesichts der bereits zugunsten des Mittelstandes vorgenommenen Aufteilung des Gesamtbedarfs der Ag in 47 Teillose die Anforderungen an die Rechtfertigung des Verzichts auf eine weitere Aufsplittung der Auftragsvergabe als entsprechend gering anzusetzen sind (vgl. OLG Düsseldorf, 23.03.2011, VII-Verg 63/10).

  • OLG Düsseldorf, 08.09.2011 - Verg 48/11  

    Vergabe - Gesamt- oder Losvergabe: Wann ist eine Teiltätigkeit ein Fachlos?

    Nach der Rechtsprechung des Senats zu § 97 Abs. 3 GWB (Beschl. v. 23.03.2011 - VII-Verg 63/10; 25.11.2009 - VII-Verg 27/09 m.w.N.) ist von folgenden Grundsätzen auszugehen, an denen der Senat festhält:.

    In einer derartigen Fallkonstellation ist eine Aufhebung wegen unterlassener rechtzeitiger Dokumentation in Anlehnung an § 114 VwGO dann nicht veranlasst, wenn die - inhaltlich überzeugende - Begründung im Verlaufe des Nachprüfungsverfahrens nachgeholt wird (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 12.01.2011 - VII-Verg 63/10; Beschl. v. 23.03.2011 - VII-Verg 63/10).

  • OLG Schleswig, 30.10.2012 - 1 Verg 5/12  

    Vergabe - Verhältnis von Bedarfsbündelung und Losvergabe?

    Soweit für Reinigungsdienstleistungen eine Fachlosvergabe für die "Objekte" (Fenster-)Glas einerseits und Räume andererseits befürwortet wird (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 4. April 2012, a. a. O., Rn. 19; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Januar 2012, VII-Verg 52/11, NZBau 2012, 324 [Rn. 19]; anders: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. März 2011, VII-Verg 63/10, NZBau 2011, 369 [Rn. 24 f.]), mag dies - ausgehend von der Betrachtung konkreter Marktverhältnisse (s. o. 3.2) - richtig sein; diese "Feingliedrigkeit" ist indes auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar.
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  • OLG Düsseldorf, 13.04.2011 - Verg 4/11  

    Vergabe - Wettbewerbsbeschränkende Abrede bei verbundenen Unternehmen

    Da die von den Antragsgegnerinnen zugrunde gelegte Annahme, die Angebote der Beigeladenen seien in wettbewerbskonformer Weise erarbeitet, im Zeitpunkt der Entscheidung über die Beschwerde auf einer gesicherten Erkenntnisgrundlage beruht und somit feststeht, dass eine Rechtsverletzung der Antragstellerin insoweit ausscheidet, wäre eine dahingehende Verpflichtung der Antragsgegnerin nicht nur unnötig formal, sondern widerspräche auch dem Gebot der Verfahrensökonomie (vgl. auch Senat, Beschl. v. 26.11.2008, VII-Verg 54/08; Beschl. v. 2.12.2009, VII-Verg 39/09; Beschl. v. 23.03.2011, VII-Verg 63/10).
  • OLG Düsseldorf, 16.06.2011 - Verg 52/11  

    Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde eines Bewerbers

    § 97 Abs. 3 GWB (ebenso § 2 Abs. 2 EG VOL/A) sieht grundsätzlich eine fachlosbezogene Ausschreibung vor (vgl. dazu bereits Senat, Beschlüsse vom 22.10.2009 - VII-Verg 25/09, vom 25.11.2009 - VII-Verg 27/09 und vom 23.03.2011 - VII-Verg 63/10).

    Die von ihr genannten Koordinierungsgesichtspunkte (Mehrzahl von Auftragnehmern in einem Gebäude; Unmöglichkeit, durch Flüssigkeit verursachte Schäden insbesondere am Fußboden einem bestimmten Unternehmen zuordnen zu können; Notwendigkeit, Grund- und Glasreinigung in den Schulferien durchführen lassen zu müssen) reichen als solche wohl nicht aus (vgl. Senat, Beschluss vom 23.03.2011 - VII-Verg 63/10).

  • OLG Düsseldorf, 11.01.2012 - Verg 52/11  

    Vergabe - Gebäudereinigung: Bildung eines Fachloses "Glasreinigung" zulässig

    Nach der Rechtsprechung des Senats zu § 97 Abs. 3 GWB (Beschluss vom 25.11.2009 - VII-Verg 27/09; Beschluss vom 23.03.2011 - VII-Verg 63/10 jeweils m.w.N.) ist von folgenden Grundsätzen auszugehen:.
  • OLG Düsseldorf, 27.06.2012 - Verg 7/12  

    Vergabe - Produktspezifische Leistungsbeschreibung: Muss VSt Alternative prüfen?

    Der Senat hat daher im Anschluss an die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine erst im Vergabenachprüfungsverfahren nachgeschobene Begründung in vergleichbaren Fallgestaltungen zugelassen (Beschluss vom 23.03.2011 - VII-Verg 63/10 m.w.N.).
  • VK Niedersachsen, 18.11.2011 - VgK-50/11  

    Vergabe - Architektenwettbewerb: Teilnahmevoraussetzungen beliebig?

    Lediglich dann, wenn eine wettbewerbskonforme Auftragserteilung bei alleiniger Berücksichtigung der nachgeschobenen Dokumentation im Nachprüfungsverfahren unzweifelhaft ist, ist es mit dem vergaberechtlichen Beschleunigungsgrundsatz unvereinbar, im Nachprüfungsverfahren alle nicht dokumentierten Aspekte unberücksichtigt zu lassen und stets eine Wiederholung der betroffenen Abschnitte des Vergabeverfahrens anzuordnen (BGH, Beschluss vom 08.02.2011, X ZB 4/10, Rz. 71 - 73) Das OLG Düsseldorf vertritt sogar weitergehend die Auffassung, dass die Dokumentation auch von Ermessensentscheidungen unter Umständen noch im Nachprüfungsverfahren nachgeholt werden könne (OLG Düsseldorf Beschluss vom 23.03.2011, Verg 63/10; Beschluss vom 08.09.2011, Verg 48/11).
  • VK Niedersachsen, 13.02.2012 - VgK-02/12  

    Vergabe - Unzureichende Wertung von Bruttogrundfläche bei Referenzprojekten!

    Die Prüfung der von der Rechtsprechung entwickelten unter einschränkenden Voraussetzungen zulässigen Nachholung der Dokumentation (vgl. BGH, Beschluss vom 08.02.2011, X ZB 4/10, Rz. 71 - 73; OLG Düsseldorf Beschluss vom 23.03.2011, Verg. 63/10; Beschluss vom 08.09.2011, Verg. 48/11; OLG Celle Be-schluss vom 13.01.2011 13 Verg. 15/10) kann daher hier entfallen.
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