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   OLG Düsseldorf, 23.12.1996 - 23 U 96/96   

Volltextveröffentlichungen

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    Behinderung der Ausführung

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • BauR 1997, 646



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Wird zitiert von ... (3)  

  • OLG Köln, 17.04.2002 - 11 U 49/01  
    a) Geht man von den vorstehenden Ausführungen aus, wonach ein den Beklagten zuzurechnendes Verschulden vorliegt, weil sie sich über § 278 BGB ein Planungsverschulden der Architekten der Bauherrin zurechnen lassen müssen, so ergibt sich der Anspruch aus § 6 Nr. 6 VOB/B. Da die die Zurechnung und den Stillstand begründenden Tatsachen feststehen, muss nicht die Klägerin das Planungsverschulden, sondern müssen die Beklagten das fehlende Planungsverschulden beweisen (vgl. OLG Düsseldorf, BauR 1997, 646; OLG Köln, BauR 1986, 582; Werner/Pastor, 9.Aufl., Rn. 1828 mit weiteren Nachweisen in Fn. 84).
  • OLG Düsseldorf, 06.02.1998 - 22 U 73/97  

    Vergütung einer Baustelleneinrichtung beim Vertrag nach VOB/B

    Dies wäre nur dann der Fall, wenn der Kläger infolge der Behinderung Mehraufwendungen tätigen mußte, die ihm sonst erspart geblieben wären (vgl. OLG Düsseldorf, OLG-Report 1997, 174).
  • OLG Düsseldorf, 17.09.1998 - 5 U 10/98  

    Asbestentsorgung als Behinderung des Auftragnehmers bei fehlender Ausschreibung

    Für ein mangelndes Verschulden trägt die Beklagte, aus deren Sphäre das Hindernis herrührt, die Darlegungs- und Beweislast OLG Düsseldorf, BauR 1997, 646; Ingenstau/Korbion, a. a. O., Rdnr. 130, 135; Vygen/Schubert/Lang, Bauverzögerung und Leistungsänderung, 2. Aufl., Rdnr. 258.
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