Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 23.12.2010 - I-10 U 60/10   

Volltextveröffentlichungen (7)

mehr
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 535, 546a, 566; ZVG §§ 56 S. 2, 57, 90, 146
    Grundstücksversteigerung: Erst die nach Zuschlag fällig gewordenen Mietforderungen stehen Ersteher zu

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übergang des Mietzahlungsanspruchs in der Zwangsversteigerung

  • rechtsportal.de

    Übergang des Mietzahlungsanspruchs in der Zwangsversteigerung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mietrecht - Ohne Schlüssel keine Gebrauchsüberlassung!

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ohne Schlüssel keine Miete: Bei Fehlen der Schlüssel zum Mietobjekt hat der Mieter keine Mietzahlungspflicht - Gültiger Mietvertrag alleine begründet nicht die Zahlungspflicht des Mieters

  • lto.de (Kurzinformation)

    Bei Versteigerung eines Grundstücks stehen erst die nach Eigentumswechsel fällig werdenden Mietforderungen dem Ersteher zu

Besprechungen u.ä. (3)

  • 123recht.net (Kurzanmerkung)

    Keine Schlüssel übergeben? Keine Miete geschuldet!

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ohne Schlüssel keine Gebrauchsüberlassung! (IMR 2011, 187)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Wann geht der Mietzinsanspruch auf den Ersteher über? (IMR 2011, 188)

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • IMR 2011, 187
  • IMR 2011, 188



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Wird zitiert von ... (2)  

  • OLG Düsseldorf, 22.11.2011 - 24 U 2/11  

    Mietrecht - Mietsache mangelhaft: Wer trägt wofür die Beweislast?

    a) Zwar muss nach allgemeinen Beweislastgrundsätzen der Vermieter beweisen, dass er seine vertragliche Pflicht, dem Mieter die Mietsache in vertragsgemäßem Zustand zu überlassen, erfüllt hat, d.h. dass er dem Mieter den unmittelbaren Besitz an der Mietsache verschafft hat (vgl. BGH NJW 1999, 1408; Senat, NJW-RR 2005, 97; OLG Düsseldorf [10. Zivilsenat], BeckRS 2011, 01531).
  • OLG Düsseldorf, 10.10.2011 - 24 U 45/11  

    Leasingrecht - Beweislastverteilung nach Überlassung des Leasingobjekts

    a) Zwar muss nach allgemeinen Beweislastgrundsätzen der Leasinggeber beweisen, dass er seine vertragliche Pflicht, dem Leasingnehmer das Leasingobjekt in vertragsgemäßem Zustand zu überlassen, erfüllt hat, d.h. er dem Leasingnehmer den unmittelbaren Besitz an dem Leasingobjekt verschafft hat (vgl. BGH NJW 1999, 1408; Senat, NJW-RR 2005, 97; OLG Düsseldorf [10. Zivilsenat], BeckRS 2011, 01531, jeweils zum parallel liegenden Fall der Miete).
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