Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 24.11.1993 - 9 U 111/93   

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 1995, 542



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Wird zitiert von ... (2)  

  • LG Düsseldorf, 19.12.2001 - 5 O 417/00  

    Lautes Gänsegeschnatter ist nicht zulässig

    Ist somit von einem Vorhandensein von Geräuschimmissionen und der dadurch verursachten Beeinträchtigungen des Nachbargrundstücks auszugehen, so ist der Beklagte in vollem Umfang dafür beweispflichtig, daß diese als unwesentlich im Sinne des § 906 Abs. 1 Satz 2 BGB anzusehen oder aber von dem Nachbarn als ortsüblich und nicht durch wirtschaftlich zumutbare Maßnahmen zu verhindernd zu dulden sind (vgl. BGH NJW 85, 2823; OLG Düsseldorf, NJW-RR 95, 542; LG München NJW-RR 89, 1178).

    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung entspricht es den Besonderheiten der immissionsrechtlichen Unterlassungsklage, daß ein Teil der Entscheidung des Rechtsstreits quasi in das Vollstreckungsverfahren verlagert wird (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 95, 542/543).

  • VG München, 06.10.2009 - M 22 K 08.6241  

    Anordnung, einen Hund zu bestimmten lärmgeschützten Zeiten nur unter Aufsicht

    Lautes Hundegebell ist "Lärm" im Sinne diese Vorschrift, da es sich um eine Geräuschimmission handelt, die auf einen normal lärmempfindlichen Menschen belästigend wirkt (vgl. OLG Düsseldorf vom 24.11.1993, NJW-RR 1995, 542, BayVGH vom 1.12.1988 Az. 21 B 88.01683).

    Nach der Rechtsprechung sowohl der Zivil- als auch der Verwaltungsgerichtsbarkeit, der sich das Gericht anschließt, ist es bei Geräuschbelästigungen, die von einer Tierhaltung ausgehen, für die Annahme einer "erheblichen" Belästigung nicht erforderlich, dass diese die Immissionsrichtwerte überschreiten, die für die Bestimmung der Erheblichkeit von Geräuscheinwirkungen durch Anlagen in Regelwerken wie z.B. der TA-Lärm festgelegt sind; dies gilt insbesondere bei Störungen der Nachtruhe (BayVGH vom 1.12.1988 a.a.O.; OLG Düsseldorf vom 24.11.1993 a.a.O.; OLG Köln vom 7.6.1993, MDR 1993, 1083; OLG Hamm vom 16.11.1989, MDR 1990, 442).

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