Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 25.05.2005 - VII-Verg 8/05   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • oeffentliche-auftraege.de

    Wertung: in der Festlegung der Zuschlagskriterien und deren Gewichtung ist der öffentliche Auftraggeber frei (Vorgabe von Qualitätsmindestquoten)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vergabe - Rahmenverträge zur Ausbildung von IT-Fach- und Funktionspersonal

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (35)  

  • OLG Düsseldorf, 16.11.2005 - Verg 56/05  

    Vergabe - Angebotsänderung durch Austausch einer Vertragspartei

    Gegen den Beschluss der Vergabekammer erhoben die Bietergemeinschaft und die Antragsgegnerin sofortige Beschwerde zum Senat (VII - Verg 8/05).

    Die Beiziehung der Handelsregisterauszüge durch den Senat (Bl. 199, 200 d. A. VII - Verg 8/05) ergab, dass die Komplementärin der S... GmbH & Co. KG, die S... Verwaltungsgesellschaft mbH, zum 20.12.2004 aus der Kommanditgesellschaft ausgeschieden war.

    Der Senat bleibt nach erneuter Überprüfung bei der Ansicht, die er in seinen Beschlüssen vom 25.5.2005 (VII - Verg 8/05) und 6.10.2005 (VII - Verg 56/05) dargelegt hat.

  • OLG Düsseldorf, 02.12.2009 - Verg 39/09  

    Vergabe - Architektenauftrag für Wiedererrichtung des Berliner Stadtschlosses

    Allerdings ist eine Verstärkung bzw. Herstellung der Leistungsfähigkeit durch die Hinzuziehung weiterer Unternehmen vergaberechtswidrig, wenn eine vertragliche Konstruktion gewählt wird, bei der eine Auswechslung des Vertragspartners nach Zuschlag stattfindet bzw. diese einer solchen Auswechslung gleichkommt (vgl. Senat, Beschl. v. 25.05.2005, VII-Verg 8/05; Beschl. v. 16.11.2005, VII-Verg 56/05).
  • OLG Düsseldorf, 06.10.2005 - Verg 56/05  

    Vergabe - Beschränkungen des Berufsausübungsrechts durch § 97 GWB

    Gegen den Beschluss der Vergabekammer erhoben die Bietergemeinschaft und die Antragsgegnerin sofortige Beschwerde zum Senat (VII - Verg 8/05).

    Die Beiziehung der Handelsregisterauszüge durch den Senat (Bl. 199, 200 d. A. VII - Verg 8/05) ergab, dass die Komplementärin der S. GmbH & Co. KG, die S. Verwaltungsgesellschaft mbH, zum 20.12.2004 aus der Kommanditgesellschaft ausgeschieden war.

    Der Senat bleibt nach erneuter Überprüfung bei der Ansicht, die er in seinem Beschluss vom 25.5.2005 (VII - Verg 8/05) dargelegt hat.

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