Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 25.06.2003 - VI-U (Kart) 36/02   

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Eingeschränkte Nichtigkeitsfolge des § 13 VgV

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Erfolgreicher Bieter darf sich nicht auf die Nichtigkeit nach § 13 VgV berufen! (IBR 2003, 682)

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NZBau 2004, 170
  • BauR 2003, 1785 (Ls.)
  • IBR 2003, 682
  • VergabeR 2003, 594



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Wird zitiert von ... (2)  

  • VK Baden-Württemberg, 16.11.2004 - 1 VK 69/04  

    Vergabe - öffentlicher Auftrag durch Unterlassen einer Kündigung

    Im vorliegenden Zusammenhang kann aber die Frage, ob der neue, auf der Grundlage dieser Klausel in vier Jahren verlängerte Vertrag dann bei Nicht-Benachrichtigung anderer potentieller Bieter gemäß § 13 S. 6 VgV nichtig gewesen wäre, dahingestellt bleiben (siehe dazu Lück/Oexle, VergR 3/04, 302 mwN., OLG Düsseldorf, U.v. 25.06.2003 - U (Kart) 36/02 - , a.A. Maier, in: Jahrbuch Baurecht 2004, hrsg.v. Kapellmann/Vygen, S. 225 ff.).
  • VK Sachsen, 11.03.2005 - 1/SVK/096-05  

    Vergabe

    Zu bedenken ist zum anderen, dass die Bestimmung des § 13 VgV den voraussichtlich unterliegenden Bieter schützen soll (OLG Düsseldorf Urt. v. 25.06.2003- U (Kart) 36/02).
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