Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 26.07.2002 - Verg 28/02   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • oeffentliche-auftraege.de

    Vergabefremdes Kriterium: ausschließliche Berücksichtigung örtlicher Unternehmen ist nicht zulässig

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vergabe - Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung

Zeitschriftenfundstellen

  • BauR 2003, 437 (Ls.)
  • VergabeR 2003, 87



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Wird zitiert von ... (36)  

  • VK Sachsen, 25.01.2008 - 1/SVK/088-07  

    Vergabe - Rahmenvereinbarungen in VOF-Verfahren zulässig?

    Nach einer Auffassung war die grundsätzliche Zulässigkeit von Rahmenvereinbarungen im Vergaberecht - auch über den § 5b VOL/A und § 5b VOB/A hinaus (vgl. insoweit OLG Düsseldorf, B. v. 26.7.2002 - Az.: Verg 28/02, 2. VK Bund, B. v. 31.5.2002 - Az.: VK 2-20/02) - in der Rechtsprechung anerkannt.

    Die Dokumentation dient dem Ziel, die Entscheidungen der Vergabestelle transparent und sowohl für die Überprüfungsinstanzen (Vergabekammer und Vergabesenat) als auch für die Bieter überprüfbar zu machen (OLG Frankfurt, B. v. 16.08.2006 - Az.: 11 Verg 3/06; OLG Düsseldorf, B. v. 14.8.2003 - Az.: Verg 46/03, B. v. 26.7.2002 - Az.: Verg 28/02).

    Besteht ein Dokumentationsmangel und wirkt sich dieser gerade auch auf die Rechtsstellung eines Bieters im Vergabeverfahren aus, ist dieser in seinem subjektiven Recht auf Einhaltung der Vergabebestimmungen (§ 97 Abs. 7 GWB) verletzt und kann erfolgreich das Vergabenachprüfungsverfahren betreiben (vgl. bspw. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.07.2002 - Verg 28/02).

  • VK Bund, 28.09.2004 - VK 3-107/04  
    Anderenfalls sind die Entscheidungen der Vergabestelle nicht transparent (§ 97 Abs. 1 GWB) und somit weder für die Nachprüfungsinstanzen noch für die Bieter überprüfbar (OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 26. Juli 2002, Verg 28/02, und vom 17. März 2004, VII-Verg 1/04 jeweils m.w.N.).

    Eine solche vergaberechtlich gebotene und zulässige Kontrolle ist der Vergabekammer jedoch verwehrt, wenn sie anhand der Vergabeakten mangels hinreichender Dokumentation nicht nachvollziehen kann, ob die Vergabestelle den beurteilungsrelevanten Sachverhalt richtig ermittelt oder von sachfremden Erwägungen ausgegangen ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. Juli 2002, aaO.).

    Bei Dokumentationspflichten kann sich ein Antragsteller nur dann erfolgreich auf die Verletzung der entsprechenden Vorschriften berufen, wenn sich die entsprechenden Mängel gerade auch auf seine Rechtsstellung im Vergabeverfahren nachteilig ausgewirkt haben können (OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 26. Juli 2002, Verg 28/02 und vom 17. März 2004, VII-Verg 1/04 jeweils m.w.N.).

  • VK Hamburg, 30.07.2007 - VgK FB 6/07  
    Die Dokumentation dient dem Ziel, die Entscheidung der Vergabestelle transparent und sowohl für die Bieter als auch für die Überprüfungsinstanzen (Vergabekammer und Vergabesenat) nachprüfbar zu machen (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 14.08.2003 ­ VII ­ Verg 46/03; Beschl. v. 26.07.2002 ­ Verg 28/02).

    Die hier festzustellenden Mängel der Dokumentation beeinträchtigen daher die subjektiven Rechte der Antragstellerin (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 26.07.2002 ­ Verg 28/02), weil auch für sie eine nachträgliche Überprüfung der Gesprächsinhalte anlässlich der Aufklärungsverhandlungen kaum möglich sein dürfte.

    Die Bieter haben ein subjektives Recht auf eine ausreichende Dokumentation und Begründung der einzelnen Verfahrensschritte (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 26.07.2002 ­ Verg 28/02).

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