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   OLG Düsseldorf, 26.11.2007 - VII-Verg 53/05   

Volltextveröffentlichungen (6)

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  • rechtsportal.de

    Kosten des Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer nach Erledigung des Beschwerdeverfahrens; Ausschluss eines Angebots wegen fehlender Angaben

  • ibr-online

    Vergabe -

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)



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Wird zitiert von ... (5)  

  • OLG Naumburg, 21.06.2010 - 1 Verg 12/09  

    Vergabe - Erledigung des Nachprüfungsverfahrens

    Soweit die Beigeladene die Abänderung der Entscheidung der Vergabekammer in der Sache beantragt hat, kann ihr nach Erledigung des Verfahrens ein Rechtsschutzinteresse hierfür nicht mehr zugesprochen werden und ihr Rechtsmittel ist als unzulässig zu verwerfen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Dezember 2006, VII Verg 109/04 zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. November 2007, VII - Verg 53/05 zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. Januar 2007, VII-Verg 46/06 zitiert nach juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 16. Mai 2000, 11 Verg 1/99 zitiert nach juris; auch OLG Düsseldorf ZfBR 2002, 514, 515; Byok in Byok/Jäger, Vergaberecht, 2. Aufl., § 114 GWB Rdn. 1078; Röwekamp in Kulartz/Kus/Portz, GWB-Vergaberecht, Bearbeitung 2006, § 122 GWB Rdn.8).

    Auch bei dieser den Streit zwischen den Hauptbeteiligten beendenden Fallkonstellation kommt dem Beigeladenen aufgrund seiner abgeleiteten Stellung im Verfahren kein Rechtsschutzbedürfnis mehr zu, eine Beschwerdeentscheidung über die Sachentscheidung der Vergabekammer zu erwirken (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. November 2007, VII - Verg 53/05 zitiert nach juris; Beschluss vom 20. Dezember 2006, VII - Verg 109/04 zitiert nach juris; Beschluss vom 22. Januar 2007, VII-Verg 46/06 zitiert nach juris; OLG Frankfurt NZBau 2001, 101 - 106 zitiert nach juris).

    Sie hat - auf Nachfrage des Senats - darüber hinaus ausdrücklich erklärt, keine Veranlassung zu sehen, aus der Einleitung des neuen Vergabeverfahrens prozessuale Konsequenzen zu ziehen und das Beschwerdeverfahren ihrerseits in der Hauptsache für erledigt zu erklären, so dass nur noch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu entscheiden wäre (vgl. hierzu: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.November, VII-Verg 53/05 zitiert nach juris).

    Da das vergaberechtliche Beschwerdeverfahren als streitiges Verfahren vor den ordentlichen Gerichten konzipiert ist, sind hierfür die Kostenvorschriften der §§ 91 ff ZPO analog anzuwenden (vgl. BGHZ 146, 202, 216; BGH VergabeR 2004, 201 zitiert nach juris; BayObLG VergabeR 2004, 666-667 zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. November 2007, VII-Verg 53/05 zitiert nach juris; Otting in Bechthold, GWB, 5. Aufl., § 128 GWB Rdn. 6 m.w.N.; Summa in Heiermann/Zeiss/Kullack/Blaufuß, Vergaberecht, 2. Aufl., § 128 GWB Rdn. 81).

  • OLG Düsseldorf, 26.05.2008 - Verg 14/08  

    Vergabe - Kostentragungspflicht im Nachprüfungsverfahren

    Über die Kosten des Beschwerdeverfahrens ist in entsprechender Anwendung des § 91a ZPO nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Sachund Streitsandes zu entscheiden (vgl. Senat, Beschluss vom 26.11.2007 - VII-Verg 53/05).
  • OLG Brandenburg, 08.11.2011 - Verg W 3/11  

    Vergabe - Übereinstimmende Erledigungserklärung: Kostentragung?

    Eine Ermessensentscheidung auf der Grundlage der Erfolgsaussichten lässt sich auch nicht unter entsprechender Anwendung von § 91a ZPO treffen, denn die Kostenvorschriften der ZPO finden auf das Verfahren vor der Vergabekammer keine Anwendung (vgl. BGH, Beschluss v. 09.12.2003, X ZB 14/03, VergabeR 2004, 414; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 26.11.2007, VII-Verg 53/05, zitiert nach juris.de; Senat, Beschluss v. 27.01.2009, Verg W 14/07, unveröffentlicht; KG Berlin, Beschluss v. 18.03.2010, 2 Verg 7/09, zitiert nach juris.de).

    Die notwendigen Auslagen der Beteiligten sind von ihnen selbst zu tragen, denn ein Unterliegen im Nachprüfungsverfahren ist nicht gegeben, weil die Entscheidung der Vergabekammer infolge der übereinstimmenden Erklärungserklärung gegenstandslos geworden ist (vgl. BGH, Beschluss v. 09.12.2003 a.a.O.; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 26.11.2007 a.a.O.; Senat, Beschluss v. 27.01.2009).

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  • KG, 18.03.2010 - 2 Verg 7/09  

    Vergabe - Bildung einer Kostenquote im Nachprüfungsverfahren

    Der Senat sieht keinen Grund, der dafür spräche, den Fall, dass die übereinstimmenden Erledigterklärung des Vergabenachprüfungsverfahrens erst im Beschwerdeverfahren abgegeben wurde, hiervon abweichend zu behandeln (ebenso OLG Düsseldorf, Beschl. v. 26.11.2007 - VII-Verg 53/05 -).
  • VK Bund, 30.09.2005 - VK 3-130/05  
    dem Ag zu untersagen, den Zuschlag in dem Vergabeverfahren ,,Durchführung einer nationalen Service- und Freundlichkeitskampagne des Reiselandes Deutschland ..." vor Ablauf von 14 Tagen nach Abschluss des beim OLG Düsseldorf unter dem Aktenzeichen VII Verg 53/05 anhängigen Beschwerdeverfahrens zu erteilen, 2. hilfsweise den Ag zu verpflichten, erneut in die Wertung der Angebote für das Vergabeverfahren wegen ,,Durchführung einer nationalen Service- und Freundlichkeitskampagne des Reiselandes Deutschland ..." unter Beachtung der Rechtsauffassung der Vergabekammer einzutreten, 3. der ASt Akteneinsicht zu gewähren, 4. die Hinzuziehung der Verfahrensbevollmächtigten der ASt gemäß § 128 Abs. 4 GWB für notwendig zu erklären, 5. dem Ag die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung der ASt aufzuerlegen.
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