Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 27.08.2004 - II-3 UF 197/01 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,15689) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zahlung von Kindesunterhalt an adoptierte Kinder aus Guatemala; Ersatz der Kosten für eine Heimunterbringung
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 2005, 844 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 20.05.1981 - IVb ZR 558/80
Begründetheit eines familienrechtlichen Ausgleichsanspruchs wegen der Erfüllung …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.08.2004 - 3 UF 197/01
Der familienrechtliche Ausgleichsanspruch ist als Rückgriffsmittel ebenfalls nur dann eröffnet, wenn die Befreiung des Unterhaltspflichtigen von der Unterhaltspflicht eingetreten ist (BGH FamRZ 1981, 761, 762). - BGH, 23.10.1985 - IVb ZR 52/84
Einsatz des Vermögens durch den unterhaltspflichtigen Verwandten
Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.08.2004 - 3 UF 197/01
b) Der Bedarf der Kinder richtet sich bei Heimunterbringung zunächst nach den konkret entstehenden Kosten (…Wendl/Scholz, Das Unterhaltsrecht in der familiengerichtlichen Praxis, 6.Aufl., § 2 Rdnr. 323 m.N.; betreffend Volljährigenunterhalt: BGH FamRZ 1986, 48, 49;… Eschenbruch/Wohlgemuth, Unterhaltsprozess, 3.Aufl., Rdnr. 3233 ff.). - BVerwG, 12.09.1996 - 5 C 31.95
Kinder- und Jugendhilferecht - Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege
Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.08.2004 - 3 UF 197/01
c) Der Bedarf der Kläger wird indessen durch die ihnen zugute gekommenen Leistungen der Jugendhilfe gedeckt, ohne dass es entscheidend darauf ankommt, wer der Inhaber des Anspruchs auf die Jugendhilfe ist (vgl. BVerwG FamRZ 1997, 814: Personensorgeberechtigter).
- OLG Schleswig, 13.03.2001 - 8 UF 77/00
Unterhaltspflicht der Eltern - Heimunterbringung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.08.2004 - 3 UF 197/01
Da die Leistungen der Jugendhilfe jedenfalls in dem darüber hinausgehenden Umfang auch der Familienförderung dienen, sind sie gegenüber dem Kindesunterhalt lediglich insoweit nachrangig, als das Gesetz in den §§ 92 ff. SGB VIII die Heranziehung der Eltern zu den Kosten vorsieht (ebenso OLG Schleswig MDR 2001, 875; a.A. OLG Karlsruhe, OLGR 1999, 276). - BGH, 09.10.1991 - XII ZR 171/90
Überleitung eines Anspruchs gegen einen nach Zivilrechtt Unterhaltspflichtigen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.08.2004 - 3 UF 197/01
Die gesetzliche Regelung in § 94 Abs. 3 SGB VIII differenziert nicht danach, aus welchen Gründen die Kinder aus der Familie ins Heim gekommen sind, sondern nur danach, ob Eltern und Kinder vor Beginn der Hilfe zusammenlebten oder nicht (zur anders gelagerten früheren Regelung in § 82 JWG vgl. BGH FamRZ 1992, 306). - OLG Düsseldorf, 16.02.2004 - 3 UF 40/03
Streit um die Ablehnung einer Rückübertragung des Sorgerechts für ein …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.08.2004 - 3 UF 197/01
Wegen der Einzelheiten wird auf den Beschwerdebeschluss des Senats vom 16.2.2004 (II-3 UF 40/03) Bezug genommen. - BVerwG, 29.01.2004 - 5 C 24.03
Kostenbeitrag, Heranziehung zu -; ersparte Aufwendungen, Betreuungsaufwand als -; …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.08.2004 - 3 UF 197/01
Die Heranziehung zu den Kosten nach § 94 Abs. 2 SGB VIII ist vielmehr begrenzt auf die durch die Heimunterbringung ersparten Aufwendungen (zur Höhe vgl. BVerwG NVwZ-RR 2004, 500).