Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 28.06.2002 - VI-U (Kart) 18/01 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 06.05.2009 - KZR 39/06
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Nach der Gegenauffassung (OLG Düsseldorf InstGE 2, 168, Tz. 27; OLG Dresden GRUR 2003, 601, 603 f. ;… Jaecks/Dörmer in Festschrift für Säcker, S. 97, 106 ff.; Maaßen, Normung, Standardisierung und Immaterialgüterrechte (2006), S. 257 f.; Graf von Merveldt, WuW 2004, 19 ff.;… Rombach in Festschrift für Günter Hirsch, S. 311, 321 f.) soll der Zwangslizenzeinwand im Verletzungsprozess nicht durchgreifen, weil die Voraussetzungen eines Selbsthilferechts nach § 229 BGB nicht vorlägen und die Einräumung der Lizenz - nicht anders als im Falle des § 24 PatG - nur in die Zukunft wirke; solange der Lizenzsucher seinen Lizenzierungsanspruch nicht im Wege der Klage oder Widerklage durchgesetzt habe, sei er zur Unterlassung verpflichtet. - BGH, 13.07.2004 - KZR 40/02
Patentrecht - Marktbeherrschender Patentinhaber
Das Berufungsgericht hat die Berufung zurückgewiesen und die Widerklage abgewiesen (OLG Düsseldorf InstGE 2, 168). - LG Düsseldorf, 30.11.2006 - 4b O 508/05
Patentrecht
In seiner Entscheidung "Spundfass" (InstGE 2, 168) hat der Kartellsenat des OLG Düsseldorf zwar die - gegenteilige - Auffassung vertreten, dass derjenige, der das Patent eines anderen benutzt, auch dann, wenn er vom Patentinhaber nach kartellrechtlichen Vorschriften die Einräumung eines (entgeltlichen) Benutzungsrechtes (d.h. den Abschluss eines Lizenzvertrages) verlangen kann, den Ausschließlichkeitsrechten aus dem Patent ausgesetzt bleibt, wenn er die Benutzung aufnimmt, ohne den Schutzrechtsinhaber um die Erteilung einer Lizenz ersucht oder - im Falle einer Ablehnung - ein Verfahren vor einer Kartellbehörde oder einem Kartellgericht betrieben zu haben, in welchem die Einräumung einer Lizenz hätte angeordnet werden können.
- LG Düsseldorf, 30.11.2006 - 4b O 346/05
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In seiner Entscheidung "Spundfass" (InstGE 2, 168) hat der Kartellsenat des OLG Düsseldorf zwar die - gegenteilige - Auffassung vertreten, dass derjenige, der das Patent eines anderen benutzt, auch dann, wenn er vom Patentinhaber nach kartellrechtlichen Vorschriften die Einräumung eines (entgeltlichen) Benutzungsrechtes (d.h. den Abschluss eines Lizenzvertrages) verlangen kann, den Ausschließlichkeitsrechten aus dem Patent ausgesetzt bleibt, wenn er die Benutzung aufnimmt, ohne den Schutzrechtsinhaber um die Erteilung einer Lizenz ersucht oder - im Falle einer Ablehnung - ein Verfahren vor einer Kartellbehörde oder einem Kartellgericht betrieben zu haben, in welchem die Einräumung einer Lizenz hätte angeordnet werden können. - LG Düsseldorf, 13.02.2007 - 4a O 224/05 In seiner Entscheidung "Spundfass" (InstGE 2, 168) hat der Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf zwar die - gegenteilige - Auffassung vertreten, dass derjenige, der das Patent eines anderer benutzt, auch dann, wenn er vom Patentinhaber nach kartellrechtlichen Vorschriften die Einräumung eines (entgeltlichen) Benutzungsrechtes (d.h. den Abschluss eines Lizenzvertrages) verlangen kann, den Ausschließlichkeitsrechten aus dem Patent ausgesetzt bleibt, wenn er die Benutzung aufnimmt, ohne den Schutzrechtsinhaber um die Erteilung einer Lizenz ersucht o-der - im Falle einer Ablehnung - ein Verfahren vor einer Kartellbehörde oder einem Kartellgericht betrieben zu haben, in welchem die Einräumung einer Lizenz hätte angeordnet werden können.
- LG Düsseldorf, 13.02.2007 - 4a O 124/05 In seiner Entscheidung "Spundfass" (InstGE 2, 168) hat der Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf zwar die - gegenteilige - Auffassung vertreten, dass derjenige, der das Patent eines anderen benutzt, auch dann, wenn er vom Patentinhaber nach kartellrechtlichen Vorschriften die Einräumung eines (entgeltlichen) Benutzungsrechtes (d.h. den Abschluss eines Lizenzvertrages) verlangen kann, den Ausschließlichkeitsrechten aus dem Patent ausgesetzt bleibt, wenn er die Benutzung aufnimmt, ohne den Schutzrechtsinhaber um die Erteilung einer Lizenz ersucht oder - im Falle einer Ablehnung - ein Verfahren vor einer Kartellbehörde oder einem Kartellgericht betrieben zu haben, in welchem die Einräumung einer Lizenz hätte angeordnet werden können.
- LG Düsseldorf, 13.02.2007 - 4a O 225/05 In seiner Entscheidung "Spundfass" (InstGE 2, 168) hat der Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf zwar die - gegenteilige - Auffassung vertreten, dass derjenige, der das Patent eines anderen benutzt, auch dann, wenn er vom Patentinhaber nach kartellrechtlichen Vorschriften die Einräumung eines (entgeltlichen) Benutzungsrechtes (d.h. den Abschluss eines Lizenzvertrages) verlangen kann, den Ausschließlichkeitsrechten aus dem Patent ausgesetzt bleibt, wenn er die Benutzung aufnimmt, ohne den Schutzrechtsinhaber um die Erteilung einer Lizenz ersucht o-der - im Falle einer Ablehnung - ein Verfahren vor einer Kartellbehörde oder einem Kartellgericht betrieben zu haben, in welchem die Einräumung einer Lizenz hätte angeordnet werden können.
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