Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 28.10.2002 - 9 U 69/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zugehörigkeit eines Grundstückes zu einem Landschaftsschutzgebiet als Mangel
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Immobilien - Unwirksamer Gewährleistungsausschluss beim Grundstückskauf
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Verfahrensgang
- LG Mönchengladbach - 10 O 498/99
- OLG Düsseldorf, 28.10.2002 - 9 U 69/02
Zeitschriftenfundstellen
- NJW-RR 2003, 448
- MDR 2003, 261
- BauR 2003, 1090 (Ls.)
- BauR 2003, 772 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Celle, 19.06.2003 - 4 U 2/03
Verfahrensrecht - Ergebnis der Beweisaufnahme muss erörtert werden
Nach fest stehender Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, muss der Verkäufer eines Grundstücks den Käufer über solche Mängel aufklären, die für den Entschluss des Käufers zum Kauf von erheblicher Bedeutung sind, wenn diese Mängel der Verkäufer kennt oder im Sinne einer billigenden Inkaufnahme mit ihnen rechnet; nicht aufklären muss indessen der Verkäufer über solche Eigenschaften und Mängel des Grundstücks, die einer Besichtigung durch den Käufer zugänglich sind (vgl. zur Aufklärungspflicht des Verkäufers eines Hausgrundstücks zuletzt BGH NZM 2003, 409 und NZM 2003, 415; OLG Düsseldorf MDR 2003, 261). - LG Coburg, 02.07.2007 - 14 O 582/06
Immobilien - Feuchtigkeitsschaden im Keller: Schadensersatzanspruch?
Nach feststehender Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der das Gericht folgt, muss der Verkäufer eines Grundstücks den Käufer über solche Mängel aufklären, die für den Entschluss des Käufers zum Kauf von erheblicher Bedeutung sind, wenn diese Mängel der Verkäufer kennt oder im Sinne einer billigenden Inkaufnahme mit ihnen rechnet; nicht aufklären muss indessen der Verkäufer über solche Eigenschaften und Mängel des Grundstücks, die einer Besichtigung durch den Käufer zugänglich sind (vgl. zur Aufklärungspflicht des Verkäufers eines Hausgrundstücks z.B. BGH NZM 2003, 409 und NZM 2003, 415; OLG Düsseldorf MDR 2003, 261).
