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   OLG Düsseldorf, 29.03.2011 - I-3 Wx 263/10   

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https://dejure.org/2011,14723
OLG Düsseldorf, 29.03.2011 - I-3 Wx 263/10 (https://dejure.org/2011,14723)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.03.2011 - I-3 Wx 263/10 (https://dejure.org/2011,14723)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. März 2011 - I-3 Wx 263/10 (https://dejure.org/2011,14723)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einziehung eines Erbscheins erst mit der Rückgabe der erteilten Ausfertigung an das Nachlassgericht; Keine grundsätzliche Durchführung eines Termins in einem Erbscheinverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfahren bei Einziehung eines Erbscheins

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2011, 608
  • FGPrax 2011, 125
  • FamRZ 2011, 1980
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 02.11.1893 - IV 173/93

    Wechselprotestgebühr.

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.03.2011 - 3 Wx 263/10
    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Nachlassakte sowie der Testamentsakte 56 IV 173/93 AG Neuss Bezug genommen.
  • OLG Schleswig, 14.01.2010 - 3 Wx 92/09

    Verfahren nach FamFG bei Beschwerde in einer Nachlasssache

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.03.2011 - 3 Wx 263/10
    Diesem in der Rechtsprechung eingehend begründeten und umfassend nachgewiesenen Standpunkt (OLG Schleswig FGPrax 2010, S. 106 ff.; auch: Prütting/Helms-Abramenko, FamFG, 2009, § 68 Rdnr. 21 f., 24 und 27) hat sich der Senat bereits in der Vergangenheit angeschlossen (Beschluss vom 16. Juni 2010 in Sachen I-3 Wx 97/10).
  • BGH, 11.08.2010 - XII ZB 171/10

    Betreuung: Persönliche Anhörung im Beschwerdeverfahren gegen die Verlängerung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.03.2011 - 3 Wx 263/10
    Hieran hält er nach Überprüfung fest (insbesondere betrifft die Entscheidung BGH FamRZ 2010, S. 1650 f. ein Betreuungsverfahren, für das die besonderen Regelungen der §§ 295 Abs. 1, 278 Abs. 1 FamFG galten).
  • OLG Frankfurt, 23.06.2020 - 20 W 155/15

    Voraussetzungen der Rüge der Verletzung rechlichen Gehörs nach § 44 FamFG

    Denn bei einer Entscheidung im Nachlassverfahren handelt es sich nicht um eine echte Streitentscheidung im Sinne der Menschenrechtskonvention oder nach sonstigen höherrangigen Vorschriften (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.03.2011, Az. I-3 Wx 263/10, zitiert nach juris Tz. 19).
  • OLG Brandenburg, 19.12.2013 - 3 Wx 5/12

    Erbrecht: Anforderungen an den Nachweis der Echtheit eines handschriftlichen

    Denn § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG kommt nur zur Anwendung, wenn nach den einschlägigen Verfahrensvorschriften ein Termin, eine mündliche Verhandlung oder sonstige Verfahrenshandlungen durchzuführen sind (OLG Schleswig, FGPrax 2010, 106, 107 mit zustimmende Anmerkung Sternal; OLG Düsseldorf, FGPrax 2011, 125; KG, FGPrax 2011, 122, 123; Nedden-Boeger, FGPrax 2010, 1, 6 f.).
  • OLG Düsseldorf, 22.06.2017 - 3 Wx 42/16
    In Nachlasssachen kann im Beschwerdeverfahren auch dann von einem Termin abgesehen werden, wenn zwar die Voraussetzungen des § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG nicht vorliegen, das Absehen aber - über § 68 Abs. 3 Satz 1 FamFG - durch die Anwendung der Vorschriften zum ersten Rechtszug (§§ 29-34 FamFG) möglich ist (OLG Schleswig FGPrax 2010, 106 ff; Senat, FamRZ 2011, 1980 ff; jeweils mit näherer Begründung; KG NJW-RR 2011, 511 ff; Keidel-Sternal, FamFG, 19.Aufl. 2016, § 68 Rdnr. 58a m.w.Nachw.).
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