Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 29.05.2007 - II-5 UF 75/07   

Volltextveröffentlichungen (4)

Zeitschriftenfundstellen

  • FamRZ 2007, 2091



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Wird zitiert von ...  

  • OLG Hamburg, 28.10.2009 - 12 UF 110/09  

    Behördliche Vaterschaftsanfechtung: Notwendige Einrichtung einer

    Gegen den angefochtenen Beschluss des Familiengerichts ist das Rechtsmittel der befristeten Beschwerde gem. § 621e ZPO statthaft; denn die Anordnung der Ergänzungspflegschaft für das Kind B. stellt eine im ersten Rechtszug ergangene Endentscheidung über einen Teilbereich der elterlichen Sorge i. S. v. § 621 Abs. 1 Nr. 1 ZPO dar, welche gem. § 621e ZPO mit der befristeten Beschwerde anfechtbar ist (ebenso OLG Dresden, Beschluss vom 2.10.2008, veröffentlicht bei Juris; OLG Düsseldorf, FamRZ 2007, 2091ff m.w.N.).
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