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| OLG Düsseldorf, 29.07.2009 - I-26 W 1/08 (AktE) |
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Berechnung der Abfindung bei einem aktienrechtlichen Squeeze-out
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Kurzfassungen/Presse
- lto.de (Kurzinformation)
Kein Anspruch von Minderheitsaktionären auf höhere Abfindung, wenn die Abfindung über dem Börsenkurs liegt und dieser wiederum den Liquidationswert weit übersteigt
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 29.11.2007 - 18 O 59/04
- OLG Düsseldorf, 29.07.2009 - I-26 W 1/08 (AktE)
Wird zitiert von ... (7)
- OLG Stuttgart, 17.03.2010 - 20 W 9/08
Barabfindung im Rahmen eines Squeeze-Out: Prognose künftiger Erträge bei einer …
(…Vgl. Riegger in Festschrift Priester, 661, 671;… Großfeld, Recht der Unternehmensbewertung, 5. Aufl., Rn. 87 und 89; Popp, Wpg 2010, 1, 9; zu Recht geht die Rechtsprechung in diesen Fällen deshalb von den tatsächlichen Verhältnissen aus, ausdrücklich OLG Düsseldorf, AG 2004, 324 [juris Rn. 52 f.], im Ergebnis ebenso OLG München, OLGR 2007, 45 [juris Rn. 15] und OLG Düsseldorf, I-26 W 1/08 (AktE) [juris Rn. 34];… a.A. Jonas in Festschrift Kruschwitz, 105, 108 vor dem Hintergrund des - hier nicht einschlägigen - Problems, dass ein Unternehmen, das einem Gewinnabführungsvertrag unterliegt, keinen handelsrechtlichen Erfolg aufweist.) Der Beherrschungsvertrag ist durch die Vollziehung des Squeeze-Out auch nicht entfallen; stattdessen ist lediglich der Ausgleichsanspruch der Minderheitsaktionäre aus § 304 AktG erloschen, da sie mit der Übertragung ihrer Aktien auf die Antragsgegnerin ihre Aktionärsstellung verloren haben, die Voraussetzung des Ausgleichsanspruchs ist.(Dafür LG Frankfurt/Main, Der Konzern 2006, 553 [juris Rn .33];… KG, NZG 2003, 644 [juris Rn. 16];… Jonas in Festschrift Kruschwitz, 105, 112; Tebben, AG 2003, 600, 606. Dagegen OLG Düsseldorf, I-26 W 1/08 (AktE) [juris Rn. 50];… OLG München, OLGR 2007, 45 [juris Rn. 11 und 13];… Großfeld, Recht der Unternehmensbewertung, 5. Aufl., Rn. 89;… Riegger in Festschrift Priester, 661, 674 ff.; Popp, Wpg 2010, 1, 13.) Dabei ist zu bedenken, dass sich die Bestimmung der dem Minderheitsaktionär für den Verlust seiner Beteiligung zu gewährenden vollen wirtschaftlichen Kompensation grundsätzlich an den Beträgen orientiert, die den Anteilseignern in der Zukunft zufließen, egal ob diese anhand künftig ausgeschütteter Unternehmenserträge - wie im Fall der Ertragswertermittlung -, anhand von am Markt erzielbaren Desinvestitionserlösen - wie im Fall der Ermittlung des Verkehrswerts mithilfe von Börsenkursen - oder anhand der dem Anteilseigner künftig zufließenden Garantiedividenden bemessen wird.
(Vgl. OLG Düsseldorf, I-26 W 1/08 (AktE) [juris Rn. 51];… Singhof in Spindler/Stilz, AktG, § 327b Rn. 4;… Hüffer, AktG, 8. Aufl., § 327b Rn. 5.) Der Ausgleichsanspruch ist aber ein vermögensrechtlicher Aspekt des Aktieneigentums des außenstehenden Aktionärs.
(…Jonas in Festschrift Kruschwitz, 105, 112.) Dass er nicht zum Aktivvermögen der Gesellschaft gehört, (Vgl. OLG Düsseldorf, I-26 W 1/08 (AktE) [juris Rn. 52];… Riegger in Festschrift Priester, 661, 669 f.) schließt seine Berücksichtigung bei der Bemessung der Abfindung nicht aus; auch der anerkanntermaßen zu berücksichtigende Börsenwert (…Vgl. BVerfGE 100, 289 [juris Rn. 62 f.] "DAT/Altana".) ist nicht Bestandteil des Aktivvermögens des Unternehmens.
Dass bei der Ermittlung des Ausgleichsanspruchs anders als bei der Ermittlung der Abfindung das nicht betriebsnotwendige Vermögen des Unternehmens nach überwiegender Auffassung (…Vgl. OLG Stuttgart, ZIP 2010, 274 [juris Rn. 327]; OLG Düsseldorf, I-26 W 1/08 (AktE) [juris Rn. 55] m.w.N. zum Meinungsstand.) grundsätzlich nicht berücksichtigt wird, steht jedenfalls der Berücksichtigung des Ausgleichsanspruchs zugunsten der Minderheitsaktionäre nicht entgegen.
(So allerdings OLG Düsseldorf, I-26 W 1/08 (AktE) [juris Rn. 55]; OLG München, OLGR 2007, 45 [juris Rn. 12]; Riegger in Festschrift Priester, 661, 668; Großfeld, Recht der Unternehmensbewertung, 5. Aufl., Rn. 88.).
(Hierauf berufen sich OLG Düsseldorf, I-26 W 1/08 (AktE) [juris Rn. 53]; OLG München, OLGR 2007, 45 [juris Rn. 12]; Riegger in Festschrift Priester, 661, 667; Großfeld, Recht der Unternehmensbewertung, 5. Aufl., Rn. 87; Popp, Wpg 2010, 1, 13.).
(Insoweit unterscheidet sich das hiesige Verfahren von OLG Düsseldorf, I-26 W 1/08 (AktE) [juris Rn. 6], wo das herrschende Unternehmen den Unternehmensvertrag kraft vertraglicher Vereinbarung jeweils zum Ablauf von fünf Jahren kündigen konnte.) Zu überlegen ist lediglich, wie dem Umstand Rechnung zu tragen ist, dass den außenstehenden Aktionären bereits am 05.06.2003 bewusst sein musste, dass auch der Beherrschungsvertrag nur ein Vertrag ist und Verträge nicht ewig laufen.
- OLG Stuttgart, 14.09.2011 - 20 W 7/08
Spruchverfahren: Überprüfung der Angemessenheit einer Barabfindung und einer …
Danach spricht einiges dafür, dass die im Zusammenhang mit dem Gewinnabführungsvertrag den Aktionären zugesagte Garantiedividende bei der Wertermittlung - jedenfalls zugunsten der Minderheitsaktionäre - nicht unberücksichtigt gelassen werden kann.(…Dafür OLG Frankfurt a.M., AG 2011, 629 [juris Rn. 49]; LG Frankfurt a.M., Der Konzern 2006, 553 [juris Rn .33];… KG, NZG 2003, 644 [juris Rn. 16];… Jonas in Festschrift für Lutz Kruschwitz, 2008, S. 105, 112; Tebben, AG 2003, 600, 606; dagegen OLG Düsseldorf, I-26 W 1/08 (AktE) [juris Rn. 50];… OLG München, OLGR 2007, 45 [juris Rn. 11, 13];… Großfeld, Recht der Unternehmensbewertung, 5. Aufl., Rn. 89;… Riegger in Festschrift für Hans-Joachim Priester, 2007, S. 661, 674 ff.; Popp, AG 2010, 1, 13.).Zu den Verhältnissen der WH-AG im Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien auf die Antragsgegnerin am 12.05.2005 zählt auch der Gewinnabführungsvertrag vom 30.10.2003.(…Vgl. Riegger in Festschrift für Hans-Joachim Priester, 2007, S. 661, 671;… Großfeld, Recht der Unternehmensbewertung, 5. Aufl., Rn. 87 und 89; Popp, AG 2010, 1, 9;… OLG Düsseldorf, AG 2004, 324 [juris Rn. 52 f.];… vgl. auch OLG München, OLGR 2007, 45 [juris Rn. 15]; OLG Düsseldorf, I-26 W 1/08 (AktE) [juris Rn. 34].) Der Vertrag ist durch die Vollziehung des Squeeze-Out auch nicht entfallen; stattdessen ist lediglich der Ausgleichsanspruch der Minderheitsaktionäre aus § 304 AktG erloschen, da sie mit der Übertragung ihrer Aktien auf die Antragsgegnerin ihre Aktionärsstellung verloren haben, die Voraussetzung des Ausgleichsanspruchs ist.(…Vgl. Emmerich in Emmerich/Habersack, Konzernrecht, 6. Aufl., § 304 Rn. 21a;… Paulsen in Münchener Kommentar, AktG, 3. Aufl., § 304 Rn. 123;… Riegger in Festschrift für Hans-Joachim Priester, 2007, S. 661, 663;… ähnlich Stephan in K. Schmidt/Lutter, AktG, 2. Aufl., § 304 Rn. 43.).
Dass der Ausgleichsanspruch nicht zum Aktivvermögen der Gesellschaft gehört,(Vgl. OLG Düsseldorf, I-26 W 1/08 (AktE) [juris Rn. 52];… Riegger in Festschrift für Hans-Joachim Priester, 2007, S. 661, 669 f.) schließt seine Relevanz für die Bemessung der Abfindung nicht aus; auch der anerkanntermaßen zu berücksichtigende Börsenwert(…Vgl. BVerfGE 100, 289 [juris Rn. 62 f.] "DAT/Altana".) ist nicht Bestandteil des Aktivvermögens des Unternehmens.(…OLG Stuttgart, AG 2010, 510 [juris Rn. 246].) Weiter steht der Umstand, dass bei der Ermittlung des Ausgleichsanspruchs anders als bei der Ermittlung der Abfindung das nicht betriebsnotwendige Vermögen des Unternehmens, welches nicht ertragswirksam ist, grundsätzlich nicht in Ansatz gebracht wird,(…Vgl. OLG Stuttgart, WM 2010, 654 [juris Rn. 327]; OLG Düsseldorf, I-26 W 1/08 (AktE) [juris Rn. 55] m.w.N. zum Meinungsstand.) einer Berücksichtigung des Ausgleichsanspruchs zugunsten der Minderheitsaktionäre nicht entgegen.(…OLG Stuttgart, AG 2010, 510 [juris Rn. 246];… vgl. auch OLG Frankfurt a.M., AG 2011, 629 [juris Rn. 49]; a.A. allerdings OLG Düsseldorf, I-26 W 1/08 (AktE) [juris Rn. 55];… OLG München, OLGR 2007, 45 [juris Rn. 12];… Riegger in Festschrift für Hans-Joachim Priester, 2007, S. 661, 668;… Großfeld, Recht der Unternehmensbewertung, 5. Aufl., Rn. 88.).
Aus dem Stichtagprinzip folgt ebenfalls nichts Abweichendes.(Hierauf berufen sich OLG Düsseldorf, I-26 W 1/08 (AktE) [juris Rn. 53]; OLG München, OLGR 2007, 45 [juris Rn. 12]; Riegger in Festschrift für Hans-Joachim Priester, 2007, S. 661, 667; Großfeld, Recht der Unternehmensbewertung, 5. Aufl., Rn. 87; Popp, AG 2010, 1, 13.) Zwar sind für die Bestimmung der Abfindung nach § 327b Abs. 1 S. 1 AktG die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Hauptversammlung am 12.05.2005 maßgeblich und nicht diejenigen zum Zeitpunkt des Zustandekommens des vorangegangenen Unternehmensvertrages im Jahr 2003.
Dahin gestellt bleiben kann, ob bei der Ermittlung der angemessenen Abfindung der Liquidationswert stets dann als Unternehmenswert anzusetzen ist, wenn er den unter Fortführungsgesichtspunkten ermittelten Ertragswert übersteigt,(…Vgl. die Nachweise bei Piltz, Die Unternehmensbewertung in der Rechtsprechung, 3. Aufl., S. 189.) oder ob ein höherer Liquidationswert zu vernachlässigen ist, wenn eine Liquidation weder notwendig noch beabsichtigt ist, sondern das Unternehmen fortgeführt werden soll und dies wirtschaftlich auch vertretbar ist.(Dazu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.07.2009 - I-26 W 1/08 AktE [juris Rn. 37]; Beschluss vom 28.1.2009 - I-26 W 7/07 AktE; Beschluss vom 4.10.2006 - I-26 W 7/06 AktE;… vgl. auch Piltz, Die Unternehmensbewertung in der Rechtsprechung, 3. Aufl., S. 189 ff.;… Großfeld, Recht der Unternehmensbewertung, 5. Auflage, S. 323, Rn. 1100.).
- OLG Düsseldorf, 04.07.2012 - 26 W 11/11
Ermittlung der Höhe der Barabfindung im Squeeze-out-Verfahren
Vielmehr ist der Unternehmenswert zum Zeitpunkt des Squeeze-out-Beschlusses Grundlage der Barabfindung (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.07.2009, I-26 W 1/08 (AktE) m. w. Nachw., so auch: OLG München, Beschluss vom 26.10.2006, 31 Wx 12/06, ZIP 2007, 375;… vgl. auch Hüffer, Aktiengesetz, 10. Auflage, § 327b, Rdnr. 5 m. w. Nachw.).In einem 2009 vom Senat entschiedenen Fall lag der Barwert weit über dem Ertragswert (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.07.2009, I-26 W 1/08 (AktE)).
- OLG Düsseldorf, 09.09.2009 - 26 W 13/06
Zur Bestimmung der angemessenen Barabfindung beim Squeeze out
Die ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre haben gemäß §§ 327a Abs. 1 Satz 1, 327b Abs. 1 Satz 1 AktG Anspruch auf eine angemessene Barabfindung, die dem ausscheidenden Aktionär eine volle Entschädigung für seine Beteiligung an dem arbeitenden Unternehmen verschafft; die Entschädigung muss dem vollen Wert seiner Beteiligung entsprechen (BVerfG, NJW 1999, 3769, 3770; BGH NJW 2001, 2080, 2081; BGH NJW 2003, 3272, 3273; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.7.2009, Az. I - 26 W 1/08 AktE "Exide GmbH"; OLG Düsseldorf, AG 2008, 498). - OLG Stuttgart, 14.09.2011 - 20 W 4/10
Formwechsel einer GmbH in eine AG: Ermittlung der Barabfindung
Dahin gestellt bleiben kann, ob bei der Ermittlung der angemessenen Abfindung der Liquidationswert stets dann als Unternehmenswert anzusetzen ist, wenn er den unter Fortführungsgesichtspunkten ermittelten Ertragswert übersteigt,(…Vgl. die Nachweise bei Piltz, Die Unternehmensbewertung in der Rechtsprechung, 3. Aufl., S. 189.) oder ob ein höherer Liquidationswert zu vernachlässigen ist, wenn eine Liquidation weder notwendig noch beabsichtigt ist, sondern das Unternehmen fortgeführt werden soll und dies wirtschaftlich auch vertretbar ist.(Dazu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.07.2009 - I-26 W 1/08 AktE [juris Rn. 37]; Beschluss vom 28.1.2009 - I-26 W 7/07 AktE; Beschluss vom 4.10.2006 - I-26 W 7/06 AktE;… vgl. auch Piltz, Die Unternehmensbewertung in der Rechtsprechung, 3. Aufl., S. 189 ff.;… Großfeld, Recht der Unternehmensbewertung, 5. Aufl., S. 323, Rn. 1100.). - OLG Frankfurt, 07.06.2011 - 21 W 2/11
Bemessung der Abfindung nach § 327 b AktG
50 aaa) Bei einem Fortbestehen des Unternehmensvertrages spricht vieles dafür, dass - wovon das Landgericht in seiner Entscheidung ausgegangen ist - die Höhe der zu gewährenden Barabfindung sich ausschließlich an dem Barwert der Ausgleichszahlungen orientiert bzw. hierdurch determiniert wird (so OLG Frankfurt, NZG 2010, 664; im Prinzip ebenso KG, NZG 2003, 644 für einen Verschmelzungsvertrag; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 17.März 2010 - 20 W 9/08 -, Juris Rdn. 243 ff. für einen isolierten Beherrschungsvertrag und den Barwert als Mindestwert; Leyendecker, NZG 2010, 927; Tebben, AG 2003, 600, 607; Vossius, ZIP 2002, 511 und wohl ebenfalls OLG München…, Urteil vom 11. Oktober 2006 - 7 U 3515/06 -, Juris Rdn. 7 und 32 ff; aA OLG München…, Beschluss vom 26. Oktober 2006 - 31 Wx 12/06 -, Juris Rdn. 13, sich anschließend OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. Juli 2009 - I - 26 W 1/08 -, Juris; Luttermann, EwiR 2007, 33, 34; ebenso Popp, AG 2010, 1; ders. WPg 2006, 446). - OLG Stuttgart, 14.09.2011 - 20 W 6/08
Spruchverfahren: Ermittlung einer angemessenen Barabfindung und eines …
Dahin gestellt bleiben kann, ob bei der Ermittlung der angemessenen Abfindung der Liquidationswert stets dann als Unternehmenswert anzusetzen ist, wenn er den unter Fortführungsgesichtspunkten ermittelten Ertragswert übersteigt,(…Vgl. die Nachweise bei Piltz, Die Unternehmensbewertung in der Rechtsprechung, 3. Aufl., S. 189.) oder ob ein höherer Liquidationswert zu vernachlässigen ist, wenn eine Liquidation weder notwendig noch beabsichtigt ist, sondern das Unternehmen fortgeführt werden soll und dies wirtschaftlich auch vertretbar ist.(Dazu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.07.2009 - I-26 W 1/08 AktE [juris Rn. 37]; Beschluss vom 28.1.2009 - I-26 W 7/07 AktE; Beschluss vom 4.10.2006 - I-26 W 7/06 AktE;… vgl. auch Piltz, Die Unternehmensbewertung in der Rechtsprechung, 3. Aufl., S. 189 ff.;… Großfeld, Recht der Unternehmensbewertung, 5. Aufl., Rn. 1100.).
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