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   OLG Düsseldorf, 29.10.2002 - 20 W 47/02   

Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (2)  

  • OLG Düsseldorf, 29.10.2002 - 20 W 36/02  
    Daraufhin hat das Landgericht der Schuldnerin durch Beschluss vom 5. Juni 2002 die Kosten des Verfügungsverfahrens auferlegt; diese Kostenendscheidung ist Gegenstand eines weiteren Beschwerdeverfahrens (20 W 47/02).

    Wie der beschließende Senat in seinem heute verkündeten Beschluss in der Sache 20 W 47/02 im Einzelnen ausgeführt hat, ist die einstweilige Verfügung vom 4. Januar 2002 der Schuldnerin innerhalb der Vollziehungsfrist zugestellt und durch die Zustellung an die Schuldnerin wirksam geworden.

    Diesbezüglich wird ebenfalls auf die Ausführungen in dem im Verfahren 20 W 47/02 ergangenen Senatsbeschluss verwiesen; die dortigen Ausführungen hinsichtlich der Bezeichnung der Schuldnerin im Verfügungsantrag gelten hier entsprechend.

    Auch insoweit nimmt der Senat zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Erläuterungen zur Bestimmtheit des zugrundeliegenden Verfügungsantrages in seiner in der Sache 20 W 47/02 ergangenen Beschwerdeentscheidung vom heutigen Tage vollinhaltlich Bezug genommen.

  • OLG Düsseldorf, 29.10.2002 - 20 U 81/02  
    Es reicht aus, dass hinreichend eindeutig erkennbar ist, wer mit der Klage oder - wie hier - der Antragsschrift als Beklagter oder Antragsgegner tatsächlich gemeint ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.12.2001 - 2 W 48/01, Umdr. Seite 3; Anlage AST 3 im Verfahren 20 W 47/02).
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