Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 30.03.2006 - I-6 U 84/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzungen für einen stillschweigend geschlossenen Anlageberatungsvertrag - Aufklärungspflicht des Anlageberaters - Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (3)
- advogarant.de (Kurzinformation)
Schadensersatz wegen unzureichender Beratung bei der Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds
- advogarant.de (Kurzinformation)
Schadensersatz wegen unzureichender Beratung bei der Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds
- kanzlei-klumpe.de
, S. 5 (Kurzinformation)
Zur Berechnung des Schadenersatzanspruchs bei einer gescheiterten Immobilienkapitalanlage, wenn der Anleger tatsächlich Steuern gespart hat
Besprechungen u.ä.
- zpanwaelte.de
(Entscheidungsbesprechung)
Geschlossene (Immobilien-) Fonds - Zur Altersvorsorge ungeeignet? (RA Prof. Dr. Thomas Zacher; experten report 6 7/2006 3. Quartal, S. 34)
Wird zitiert von ... (11)
- BGH, 18.01.2007 - III ZR 44/06
Beratungs- und Hinweispflichten eines Anlageberaters bei Vermittlung einer …
Das Oberlandesgericht Düsseldorf (Urteil vom 30. März 2006 - I-6 U 84/05 - juris Rn. 25) hält wohl einen unerfragten Hinweis des Anlageberaters auf die "geringe Fungibilität" des Kommanditanteils gerade auch dann für notwendig, wenn die Anlage der Altersversorgung dienen soll. - OLG Frankfurt, 13.05.2009 - 23 U 64/07
Prospekthaftung: Anforderungen an die Darstellung der "weichen Kosten" im …
Dieser Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens steht auch im Regelfall keine gleichwertige, einen Entscheidungskonflikt begründende Handlungsalternative gegenüber (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 30.3.2006, I-6 U 84/05, bei Juris).Die entsprechende Feststellung ist für den Kläger im Hinblick auf §§ 726 Abs. 2 und 756 ZPO von Interesse (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil v. 30.03.2006, I - 6 U 84/05, bei Juris, KG ZGS 2007, 230 ff).
- OLG Frankfurt, 24.03.2010 - 13 U 110/09
Immobilienanlagen - Emmissionsprospekt reicht für Auskunfstpflicht
Nach dem Urteil des OLG Düsseldorf vom 30. März 2006 zu Aktenzeichen 6 U 84/05, welches für richtig erachtet werde, liege eine Pflichtverletzung bei Anlageberatung schon dann vor, wenn die Zeichnung eines Anteils an einem Geschlossenen Immobilienfonds zu Altersvorsorge empfohlen werde.Das Berufungsgericht setzt sich mit vorliegendem Urteil im Besonderen auch nicht mit der Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 30. März 2006 zu Aktenzeichen 6 U 84/05 in Widerspruch, weshalb auch die Einheitlichkeit der Rechtsprechung die Revisionszulassung nicht gebietet.
- OLG Frankfurt, 10.02.2010 - 23 U 42/09
Vorvertragliche Aufklärungspflichten im Rahmen der Prospekthaftung
Dieser Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens steht auch im Regelfall keine gleichwertige, einen Entscheidungskonflikt begründende Handlungsalternative gegenüber (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.3.2006, I-6 U 84/05, bei Juris). - LG Bonn, 22.01.2008 - 3 O 261/07 Würde dem Anleger eine umfangreiche Informationsbroschüre genügen, wäre der Wunsch nach einem individuellen Beratungsgespräch überflüssig (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, Urt. v. 30.03.2006, Az. 6 U 84/05).
Eine solche konnte ihm die Beteiligung an der G Filmproduktion-GmbH & Co. KG nach damaligem Entwicklungsstand nicht bieten (vgl. hierzu auch erneut OLG Düsseldorf, Urt. v. 30.03.2006, Az. 6 U 84/05).
- OLG Frankfurt, 02.05.2012 - 23 U 39/09
Anlageberatung: Notwendige Angaben im Verkaufsprospekt eines Immobilienfonds
Dieser Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens steht auch im Regelfall keine gleichwertige, einen Entscheidungskonflikt begründende Handlungsalternative gegenüber (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.3.2006, I-6 U 84/05, bei Juris). - OLG Düsseldorf, 18.04.2008 - 16 U 275/06
Zu den Voraussetzungen und Rechtsfolgen eines Anlageberatungsvertrages
Maßgeblich ist einerseits der Wissensstand, die Risikobereitschaft und das Anlageziel des Kunden, andererseits die allgemeinen Risiken, wie etwa die Konjunkturlage und die Entwicklung des Kapitalmarktes, sowie die speziellen Risiken, die sich aus den besonderen Umständen des Anlageobjektes ergeben (BGHZ 123, 126, 128f; BGHZ 158, 110, 121; BGH, Urteil vom 25.09.2007 Az. XI ZR 320/06; OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.03.2006, Az. 6 U 84/05; OLG Celle OLGR 2002, 265 ff.; OLG Frankfurt, Urteil vom 08.10.2004, Az. 13 U 243/03). - OLG Frankfurt, 16.11.2011 - 23 U 103/11
Rückabwicklung einer Beteiligung an DG-Fonds Nr. 31 (Haftung des …
Dieser Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens steht auch im Regelfall keine gleichwertige, einen Entscheidungskonflikt begründende Handlungsalternative gegenüber (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.3.2006, I-6 U 84/05, bei Juris). - OLG Brandenburg, 19.02.2009 - 12 U 140/08
Anspruchsverjährung: Beginn der kenntnisabhängigen Regelverjährungsfrist in …
Insbesondere bei geschlossenen Immobilienfonds fehlt es an einer gesicherten Renditeaussicht sowie einer ausreichenden Fungibilität der Beteiligung als Baustein für die Altersvorsorge (OLG Düsseldorf, Urt. v. 30.03.2006 - I-6 U 84/05 - zitiert nach juris ). - OLG Stuttgart, 12.08.2009 - 9 U 21/09
Bankenhaftung aus Kapitalanlageberatung: Schadensersatzpflicht bei …
Dieser Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens steht auch im Regelfall keine gleichwertige, einen Entscheidungskonflikt begründende Handlungsalternative gegenüber (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 30.3.2006, I-6 U 84/05, bei Juris). - LG Mönchengladbach, 26.06.2007 - 3 O 342/06
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