Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 30.06.2004 - VII-Verg 22/04   

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)

    Zuschlag für Dachabdichtungsarbeiten bei Straßenbahnbetriebshof darf nicht erteilt werden

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Angebot: Eindeutigkeit der Nachunternehmererklärung (IBR 2005, 1046)

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • IBR 2005, 1046



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Wird zitiert von ... (54)  

  • OLG Jena, 20.06.2005 - 9 Verg 3/05  

    Vergabe - Gleichartiger Mangel sämtlicher Bieter: Dennoch keine Antragsbefugnis!

    An der beabsichtigten Entscheidung sieht der Senat sich gehindert durch zwei Entscheidungen des OLG Düsseldorf vom 30.06.2004 (Az.: VII-Verg 22/04) und vom 15.12.2004 (Az.: VII-Verg 47/04, abgedruckt in VergabeR 2005, 195-200 mit Anm. Hardraht) und deshalb zu einer Vorlage der Sache nach § 124 Abs. 2 Satz 1 GWB an den Bundesgerichtshof veranlasst.
  • OLG Düsseldorf, 15.12.2004 - Verg 47/04  

    Vergabe - Antragsbefugnis trotz zwingend auszuschließendem Angebot

    Das Gebot, die Bieter gleich zu behandeln (§ 97 Abs. 2 GWB), verpflichtet den öffentlichen Auftraggeber, solche Angebote, die vergaberechtlich an demselben (gleichartigen) Mangel leiden, vergaberechtlich gleich zu behandeln, d.h. aus dem übereinstimmend vorliegenden Mangel jener Angebote vergaberechtlich dieselben Konsequenzen zu ziehen (vgl. Beschl. des Senats v. 30.6.2004, Az. VII - Verg 22/04, Beschlussabdruck S. 14; Beschl. v. 16.9.2003, Az. Verg 52/03 = VergabeR 2003, 690, 692 f.; Beschl. v. 30.7.2003, Az. Verg 20/03, Beschlussabdruck S. 8 f.; Beschl. v. 29.4.2003, Az. Verg 22/03, Beschlussabdruck S. 4 f.; Beschl. v. 8.5.2002, Az. Verg 4/02, Beschlussabdruck S. 4 f., 8).
  • OLG Dresden, 25.01.2005 - WVerg 14/04  

    Vergabe - Gesamtschuld: Kosten des Nachprüfungsverfahren

    Gerade mit dieser den Intentionen und dem gestellten Sachantrag der Antragstellerin nicht entsprechenden Entscheidung hat die Vergabekammer aber ein Vorgehen gewählt, welches dem Rechtsschutzziel der Antragstellerin nicht entsprach (ohne die daraus abzuleitende Beschwer der Antragstellerin wäre ihre eigene Beschwerde im Übrigen im Ansatz unzulässig gewesen); das rechtfertigt die Annahme eines Teilunterliegens der Antragstellerin in der Sache, welches dem Unterliegensanteil der übrigen Beteiligten insgesamt gleichwertig ist, und führt kostenrechtlich mithin zu einer Aufhebung der wechselseitig entstandenen notwendigen Kosten der Rechtsverfolgung (ähnlich OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.06.2004, Verg 22/04).
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