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   OLG Düsseldorf, 30.11.1994 - 3 Wx 560/94   

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https://dejure.org/1994,6099
OLG Düsseldorf, 30.11.1994 - 3 Wx 560/94 (https://dejure.org/1994,6099)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.11.1994 - 3 Wx 560/94 (https://dejure.org/1994,6099)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. November 1994 - 3 Wx 560/94 (https://dejure.org/1994,6099)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vormundschaftsgerichtliche Maßnahmen; Vorläufige Anordnung; Sofortmaßnahme zur Gefahrenabwehr; Vorläufige Ermittlungsergebnisse; Kindgefährdendes Verhalten Dritter; Gebot der Verhältnismäßigkeit; Beeinträchtigung der Elternrechte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 1970
  • FGPrax 1995, 62
  • FamRZ 1995, 950 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Düsseldorf, 27.04.2000 - 2 Ss 130/98

    Verletzung der Fürsorgepflicht durch eine Sozialarbeiterin in den Diensten des

    Diese Maßnahme setzt voraus, daß aufgrund hinreichend gesicherter Erkenntnisse eine anders nicht abwendbare Gefahr für Leib oder Leben des Kindes bestand (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1995, 1970).
  • OLG Jena, 10.03.2003 - 1 UF 264/02

    Zur Frage der Entziehung des elterlichen Sorgerechts wegen - nicht bewiesenen -

    Verdachtsgründe, die bei ihrem erstmaligen Bekanntwerden ein familiengerichtliches Eingreifen noch rechtfertigen mögen, können im weiteren Verlauf des Verfahrens an Überzeugungskraft und Gewicht verlieren, wenn sie durch weitere Ermittlungen zwar nicht widerlegt werden, aber keine zusätzliche Bestätigung finden (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.11.1994 = NJW 1995, 1970).
  • AG Essen, 07.05.2021 - 106 F 83/21

    Corona, Maskenpflicht, Schule. Familiengericht, Zuständigkeit, Wertfestsetzung

    Dazu gehören nach ganz einhelliger Rechtsprechung jedoch lediglich natürliche Personen wie Verwandte (BayObLG FamRZ 1995, 948: ältere Schwester des Kindes), Freunde eines Elternteils (OLG Düsseldorf NJW 1995, 1970), der Stiefelternteil (BayObLG FamRZ 1994, 1413), eine Pflegeperson (anders MüKoBGB/Olzen Rn. 40), ein Nachbar (BT-Drs. 8/2788, 59; OLG Zweibrücken FamRZ 1994, 976), aber auch der nicht sorgeberechtigte Elternteil sowie eine sonstige auf das Kind einwirkende Person, z. B. der neue Lebensgefährte, ersichtlich nicht jedoch Körperschaften des öffentlichen Rechts.
  • AG Essen, 07.05.2021 - 106 F 84/21

    Kein einstweilige Anordnung gegen die Masken-, Abstands- und Testpflicht in

    Dazu gehören nach ganz einhelliger Rechtsprechung jedoch lediglich natürliche Personen wie Verwandte (BayObLG FamRZ 1995, 948: ältere Schwester des Kindes), Freunde eines Elternteils (OLG Düsseldorf NJW 1995, 1970), der Stiefelternteil (BayObLG FamRZ 1994, 1413), eine Pflegeperson (anders MüKoBGB/Olzen Rn. 40), ein Nachbar (BT-Drs. 8/2788, 59; OLG Zweibrücken FamRZ 1994, 976), aber auch der nicht sorgeberechtigte Elternteil sowie eine sonstige auf das Kind einwirkende Person, z. B. der neue Lebensgefährte, ersichtlich nicht jedoch Körperschaften des öffentlichen Rechts.
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