Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 31.10.2000 - 20 U 126/00   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Anwaltsblatt (Volltext/Auszüge, Teil der PDF-Heftausgabe)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vollziehung einer einstweiligen Verfügung

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • GRUR-RR 2001, 94
  • AnwBl 2002, 120



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Wird zitiert von ... (5)  

  • BGH, 12.09.2002 - III ZR 214/01  

    Schadensersatz - Haftung des Inhabers eines Waschplatzes

    Das Berufungsgericht (OLG Jena OLG-Report 2001, 543) hält die Beklagten verschuldensunabhängig als Inhaber einer wassergefährdenden Anlage gemäß § 22 Abs. 2 WHG für einstandspflichtig.
  • OLG Düsseldorf, 20.01.2011 - 2 U 92/10  

    Anforderungen an die Vollziehung einer Unterlassungsverfügung in Urteilsform;

    Eine solche muss neben ihrer Zustellung von Amts wegen zusätzlich ebenfalls vom Antragsteller vollzogen werden, um dem Antragsgegner deutlich zu machen, dass er von der erwirkten Eilmaßnahme Gebrauch machen will (vgl. BGHZ 120, 73 = GRUR 1993, 415, 416 - Straßenverengung; BGH, GRUR 2009, 890, 891 Rdnr. 15 - Ordnungsmittelandrohung; OLG Düsseldorf [20. ZS], GRUR-RR 2001, 94; OLG Stuttgart, GRUR-RR 2009, 194; Ahrens/Berneke, Der Wettbewerbsprozess, 6. Aufl., Kap. 57, Rdnr. 12 und 13; Berneke, Die einstweilige Verfügung in Wettbewerbssachen, 2. Aufl., Rdnr. 312; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 9. Aufl., Kap. 55 Rdnr. 38 jew. m. w. Nachw.).

    Eine Parteizustellung bringt den Willen des Antragstellers zum Ausdruck, von einer Eilmaßnahme Gebrauch zu machen; die Amtszustellung des Urteils kann diese Absicht naturgemäß nicht zum Ausdruck bringen und ist deshalb als Vollziehungsmaßnahme von vornherein ungeeignet (vgl. BGHZ 120, 73 = GRUR 1993, 415, 416 - Straßenverengung, OLG Düsseldorf [20. ZS], GRUR-RR 2001, 94; Ahrens/Berneke, a.a.O., Kap. 57, Rdnr. 12 und 13; Berneke, a.a.O., Rdnr. 312; Teplitzky, a.a.O., Kap. 38 Rdnr. 42 jew. m. w. Nachw.).

  • LG Düsseldorf, 08.03.2004 - 4a O 104/01  
    Nachdem die Parteien im Berufungsverfahren (20 U 126/00) das Verfahren übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt hatten, legte das Oberlandesgericht Düsseldorf durch Beschluss vom 31. Oktober 2000 der Klägerin 3/4 und den Beklagten 1/4 der erstinstanzlichen Kosten und der Klägerin ferner die Kosten der Berufung auf.

    Gemäß diesem Teil-Kostenfestsetzungsbeschluss, der sich nur über die Kosten des Berufungsverfahrens 20 U 126/00 verhält und der Klägerin am 23. März 2001 zugestellt wurde, hat die Klägerin 4.863,-- DM nebst 4% Zinsen seit dem 23. November 2000 an die Beklagten zu erstatten.

mehr
  • OLG Hamburg, 30.06.2005 - 3 U 221/04  

    Unterlassungsverfügungen bedürfen der Vollziehung durch Zustellung des Urteils im

    (cc) Aus der von den Antragstellern herangezogenen Entscheidung des OLG Düsseldorf (GRUR-RR 2001, 94) ergibt sich nichts Gegenteiliges.
  • OLG Düsseldorf, 21.10.2003 - 10 W 64/03  
    All dies bedingt, dass der Gläubiger zur Wahrung der Vollziehungsfrist eine besondere, auf die Durchsetzung der einstweiligen Verfügung gerichtete eigene Handlungsverpflichtung hat, die den Durchsetzungswillen dem Schuldner gegenüber deutlich zum Ausdruck bringt (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 31.10.2000, OLGR 2001, 543).
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